Pressemitteilung

Rheda-Wiedenbrück führt automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden ein

+++ Stadtrat beschließt Reform bei Durchführung von Bürgerentscheiden

Die Stadt Rheda-Wiedenbrück hat am vergangenen Dienstag (16.07.2024) die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen bei Bürgerentscheiden eingeführt. Anlass ist eine geplante Abstimmung über ein Verkehrsprojekt der Stadt. Das berichtet Mehr Demokratie heute in Köln. „Wir begrüßen diese einfache, aber wirkungsvolle Demokratie-Reform in Rheda-Wiedenbrück ausdrücklich. Die Zahlen belegen sehr eindrucksvoll, dass die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen zu einer höheren Beteiligung führt, da den Menschen das Wählen erleichtert wird. Umso besser, wenn den Verwaltungen dann auch noch weniger Aufwand entsteht, das ist eine klassische Win-Win-Situation für alle Beteiligten.“, so Achim Wölfel, NRW-Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie.

Durch die Briefwahl verspricht sich Rheda-Wiedenbrücks Stadtrat eine höhere Wahlbeteiligung und damit auch das Erreichen des sogenannten Zustimmungsquorums. Weiterhin wird auf weniger organisatorischen Aufwand und damit verbundene Kosteneinsparungen verwiesen, da keine Wahllokale vorbereitet und Wahlvorstände gebildet werden müssen. 

Erst im Mai hat Mehr Demokratie eine Auswertung zu den Auswirkungen der automatischen Zusendung von Abstimmungsunterlagen veröffentlicht. Die Auswertung aller Bürgerentscheide in NRW von 2020 bis 2023 zeigt, bei automatischer Zusendung wurde das Zustimmungsquorum bislang immer erreicht. Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein Bürgerentscheid nur dann gültig ist, wenn zusätzlich zur einfachen Mehrheit ein bestimmter Anteil der Abstimmungsberechtigten dem Begehren zustimmt. „Das Zustimmungsquorum stellt eine enorme Hürde dar. Fast die Hälfte der Bürgerentscheide in NRW scheitern daran. Damit ist unser Land bundesweit trauriger Spitzenreiter. Die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen ist ein wichtiger Schritt, um das zu ändern und kann ganz einfach umgesetzt werden“, so Wölfel weiter. 

Die Gestaltung eines Bürgerentscheids ist jeder Kommune selbst überlassen. In der jeweiligen Satzung ist die Durchführung von Bürgerentscheiden festgeschrieben. Seit 2021 führten bereits elf Kommunen und Kreise die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen ein. Kommunen verweisen vielfach darauf, dass neben einer erhöhten Wahlbeteiligung auch weniger organisatorischer Aufwand sowie geringere Kosten entstanden sind. 

Weiterführende Informationen

1. Zwischenbilanz Bürgerentscheide in NRW: nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/aktuell/zwischenbilanz-automatische-zusendung-von-abstimmungsunterlagen-bei-buergerentscheiden-2020-2023 

2. Thesenpapier: nrw.mehr-demokratie.de/themen/buergerentscheid/was-wir-wollen/abstimmungsregeln

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