Pressemitteilung

Ratsreferendum über Straßenbahntrasse in Neuss

Zweite Abstimmung zum Thema am Sonntag

Bereits zum zweiten Mal stimmen die Bürger der Stadt Neuss am Sonntag über den zukünftigen Trassenverlauf einer Straßenbahnlinie ab. Beim von Bürgermeister Herbert Napp (CDU) und dem Rat angesetzten Referendum geht es um die Frage, ob die Linie 709 aus der Haupteinkaufsstraße der Stadt heraus genommen soll.

 

Durch die Verlegung der Trasse soll mehr Platz für Fußgänger und Außengastronomie geschaffen werden. Befürworter der Trassenverlegung argumentieren, dass eine zweigleisige Straßenbahntrasse für die Neusser Haupteinkaufsstraße zu schmal sei. Durch die Herausnahme der Trasse könne die Straße zur begrünten Flaniermeile werden.

 

Ein Aktionsbündnis bestehend aus Umweltschutzorganisationen und Grünen lehnt die Trassenverlegung ab. Das Bündnis befürchtet durch die Verlegung eine zurück gehende Nutzung der Bahn als Verkehrsmittel. Fahrgäste würden auf Busse umsteigen, was zu mehr Lärm und Feinstaubbelastung führe. Ältere und Menschen mit Behinderungen hätten Nachteile zu erleiden. Ohne Linie 709 in der Innenstadt werde die Neuss mit Düsseldorf verbindende Bahnlinie von der Rheinbahn zudem wohl mangels Rentabilität in Düsseldorf abgebunden und gar nicht mehr nach Neuss fahren.

 

Der Stadtrat hatte bereits 1997 einmal beschlossen, die Straßenbahnlinie zu verlegen. Dagegen war von einer Bürgerinitiative ein Bürgerbegehren gestartet worden. Im Bürgerentscheid am 14. Dezember 1997 hatten 92,3 Prozent der Abstimmenden gegen die Verlegung der Straßenbahntrasse votiert.

 

Die Stadt greift mit dem Ratsreferendum der geplanten Reform der Gemeindeordnung vor, nach der das Ratsreferendum als geregeltes Verfahren in ganz NRW eingeführt werden sollen. CDU und FDP hatten im Januar einen entsprechenden Gesetzentwurf zur Änderung der Gemeindeordnung präsentiert, der im September verabschiedet werden soll.

 

In Neuss haben sich Bürgermeister und Rat freiwillig auf die Umsetzung des Abstimmungsergebnisses verpflichtet. Bedingung: Die Zahl der Ja- oder Nein-Stimmen muss mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten ausmachen.

 

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Pressesprecher


Jens Mindermann
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