Pressemitteilung

NRW-Kommunalwahl: Verschiebung oder reine Briefwahl lösen Problem nicht

Bedingungen für Kandidatenaufstellung müssen erleichtert werden 

Die Diskussion über die für den 13. September geplante Kommunalwahl in Nordrhein-Westfalen nimmt an Fahrt auf. Zwar hält Kommunalministerin Ina Scharrenbach (CDU) bislang am geplanten Wahltermin fest. Stimmen werden jedoch lauter, die eine Verschiebung fordern. Parteienforscher Ulrich von Alemann schlägt in einem Interview mit der Kölnischen Rundschau einen Termin im Frühjahr 2021 vor. Politikwissenschaftler Karl-Rudolf Korte bringt hingegen eine reine Briefwahl ins Spiel. „Dem Kommunalwahltermin geht ein monatelanger politischer Prozess voraus, der schon jetzt durch Corona stark beeinträchtigt wird“, kommentiert Alexander Trennheuser, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie. So könnten derzeit keine Unterschriften für den Wahlantritt gesammelt werden, was das passive Wahlrecht, also das Recht sich für eine Wahl aufzustellen, in hohem Maße einschränke. Eine besondere Bewerbung der Briefwahlmöglichkeit sei zwar vor allen Dingen bei Risikogruppen sinnvoll, löse das Problem der Einschränkung des passiven Walrechts aber in keinster Weise.

Nicht zielführend ist in Trennheusers Augen auch der Vorschlag Alemanns zur Verschiebung der Wahlen. „Die Wähler haben ihre Stimme bei der letzten Wahl nur auf Zeit abgegeben. Dieser Zeitraum kann nur verlängert werden, wenn es überhaupt keine andere Möglichkeit gibt, den Wahltermin zu halten!“ sagt Trennheuser. Das sei aber offensichtlich nicht der Fall. 

Um an der Kommunalwahl teilnehmen zu können, müssen neu antretende Gruppierungen und Kandidaten vorab Unterstützungsunterschriften sammeln. Bedingt durch die Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie ist eine Unterschriftensammlung derzeit jedoch nicht möglich. Aus Sicht von Mehr Demokratie müsse der Gesetzgeber an dieser Stelle aktiv werden und die Bedingungen der Kandidatenaufstellung erleichtern. Denkbar seien etwa die Schaffung der Möglichkeit zur elektronischen Unterschriftensammlung oder die gänzliche Streichung der Unterschriftenhürde im Rahmen der Anmeldung zur Wahl. In Schleswig-Holstein etwa existiere diese Hürde auch nicht. Dennoch funktioniere dort die Kandidatenaufstellung, so Trennheuser.  

Auch die kommunalen Spitzenverbände in NRW hinterfragen den geplanten Wahltermin im September. Aus einem gemeinsamen Brief von Städte- und Gemeindebund, Städtetag und Landkreistag an das NRW-Innenministerium, der der „Rheinischen Post“ vorliegt, geht hervor, dass auf eine Prüfung „aller Handlungsoptionen“, darunter auch Verschiebung oder Briefwahl, gepocht werde.

 

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