Seit der Einführung der direkten Demokratie in NRW im Jahr 1950 gab es nur 14 Anträge auf Volksbegehren, drei Volksbegehren und noch keinen Volksentscheid. Damit liegt NRW im Vergleich der Bundesländer auf Platz 12. Anders sieht es bei den unverbindlicheren Volksinitiativen aus, von denen es bereits 22 in NRW gab. „Die Hürden für Volksbegehren sind in NRW nahezu unüberwindbar hoch, deshalb wird häufig auf die unverbindlichere Volksinitiative ausgewichen“, so Achim Wölfel, Leiter des NRW-Landesbüros von Mehr Demokratie. Dabei zeige sich, dass die Bürger sich direktdemokratisch einbringen möchten. Man dürfe ihnen laut Wölfel nicht länger de facto das Instrument des Volksbegehrens vorenthalten. Dafür fordert er eine Absenkung der Hürden für Volksbegehren. Das betreffe in erster Linie eine Abschaffung des sogenannten Finanztabus und eine Absenkung der Unterschriftenhürde. Auch die Enquetekommission „Subsidiarität und Partizipation empfahl in ihrem 2021 veröffentlichen Abschlussbericht eine Überprüfung der Hürden für Volksbegehren.
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