Seit der Einführung im Jahr 1994 wurden insgesamt 994 Verfahren eingeleitet, von denen 303 in einen Bürgerentscheid mündeten. Im Durchschnitt wurden jährlich 33 Verfahren neu eingeleitet, davon gelangten 10 pro Jahr zur Abstimmung. Besonders häufig wurden diese Verfahren in großen Städten wie Bonn, Essen und Bielefeld initiiert. Die Themenschwerpunkte liegen in den Bereichen der öffentlichen Sozial- und Bildungseinrichtungen (z.B. Schulstandorte), der öffentlichen Infrastruktur- und Versorgungseinrichtungen (z.B. Rathausneubau) und Verkehrsprojekte (z.B. Radentscheide).
Eine zentrale Forderung von Mehr Demokratie ist die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen an alle Bürger bei einem Bürgerentscheid. „Unsere Auswertung hat gezeigt, dass die automatische Zusendung die Abstimmungsbeteiligung deutlich erhöht. Gleichzeitig sparen Kommunen Kosten bei der Organisation. Es ist eine klassische Win-Win-Situation!“, betont Wölfel. Rund 10 Kommunen in NRW haben die automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen schon eingeführt, dort stieg die Beteiligung signifikant. So lag die durchschnittliche Wahlbeteiligung mit der automatischen Zusendung zwischen 2020 und 2023 bei 45,2 Prozent und ohne bei lediglich 31,6 Prozent.
Weiterhin sollte aus Sicht von Mehr Demokratie unbedingt das sogenannten Zustimmungsquorum gestrichen werden. 122 Bürgerentscheide (rund 40 Prozent) scheiterten daran. In keinem Bundesland scheitern so viele Bürgerentscheide an dieser Hürde wie in NRW. Aufgrund der Gemeindestruktur in NRW mit seinen vielen großen Städten sei das Zustimmungsquorum laut Wölfel völlig ungeeignet und erzeuge lediglich Frust in der Bevölkerung. Das Zustimmungsquorum besagt, dass ein bestimmter Anteil aller Stimmberechtigten für oder gegen das Begehren entscheiden muss. Je nach Gemeinde sind das zwischen zehn und 20 Prozent.
6 Reformvorschläge zur Weiterentwicklung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden:
- Abschaffung bzw. Absenkung des Zustimmungsquorums
- Automatische Zusendung der Abstimmungsunterlagen
- Verlängerung der Fristen für Korrekturbegehren
- Reform der Kostenschätzung
- Einführung der digitalen Unterschriftensammlung
- Zentrale Beratungsstelle für Bürgerbegehren
Von den 994 eingeleiteten Verfahren waren 959 Bürgerbegehren, die durch die Bürger selbst initiiert wurden, und 35 sogenannte Ratsreferenden, die durch den Gemeinderat eingeleitet wurden. Rund 30 Prozent der Verfahren führten zu einem erfolgreichen Ergebnis im Sinne der Initiatoren. 293 Verfahren (rund 30 Prozent) der Bürgerbegehren wurden für unzulässig erklärt.
Weiterführende Informationen:
30 Jahre Bürgerbegehren in NRW – Bericht: https://nrw.mehr-demokratie.de/fileadmin/user_upload/NW/2024/241021_BBB-NRW_web.pdf
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