Pressemitteilung

Experten sehen Sperrklausel kritisch

Liberale Kommunalpolitiker fordern in Anhörung mehr Wählermacht

In der heutigen Expertenanhörung des Landtags zur Reform des Kommunalwahlrechts hat sich die Mehrheit der Sachverständigen kritisch zur von der CDU geforderten Wiedereinführung einer Sperrklausel bei Kommunalwahlen geäußert. Die Vereinigung Liberaler Kommunalpolitiker (VLK) und der Politikwissenschaftler Professor Emanuel Richter forderten außerdem mehr Wählermacht.

 

Der Städte- und Gemeindebund hält die Begründung der CDU für eine Sperrklausel von drei Prozent für unzureichend. Sie sei nicht geeignet, die sehr eindeutigen Vorgaben des Verfassungsgerichtshofs in Münster und des Bundesverfassungsgerichts zu erfüllen. Die bloße Annahme, dass der Einzug zusätzlicher Parteien und Wählergemeinschaften in die Räte deren Funktionsunfähigkeit herbeiführe, sei kein tragfähiges Argument. Nur wenn die Funktionsfähigkeit mit hoher Wahrscheinlichkeit zu erwarten sei, sei eine Sperrklausel gerechtfertigt. Nach den aktuellen rechtlichen und tatsächlichen Verhältnissen sei eine neue Hürde aber nicht erforderlich.

 

„Die Wahl- und Chancengleichheit, insbesondere auch der kleineren Parteien, rechtfertigt nicht ohne Weiteres die Einführung einer Sperrklausel“, meint auch der Rechtsanwalt Stan Pieczka. Es sei unbestritten, dass sich durch den Wegfall der Fünf-Prozent-Sperrklausel 1999 die Anzahl der Fraktionen in den Räten und Kreistagen erhöht hat. „Dies ist jedoch Ausfluss des Demokratieprinzips und vom Wähler so gewollt“, so Pieczka. Er erinnerte daran, dass zuletzt 2008 eine 2007 eingeführte Ein-Sitz-Sperrklausel vom Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde.

 

Die VLK vermisst im Gesetzentwurf von SPD und Grünen die Möglichkeit des so genannten Kumulierens und Panaschierens. Das in 13 von 16 Bundesländern bereits praktizierte Wahlrecht gibt den Wählern die Möglichkeit, Stimmen auf bestimmte Kandidaten zu konzentrieren und an Bewerber auch verschiedener Parteien zu vergeben. „Durch Kumulieren und Panaschieren wird der Bürgerwille ernst genommen, weil die starren Parteilisten in ihrer bisherigen Form abgelöst werden“, heißt es in der Stellungnahme der liberalen Kommunalpolitiker. Die Wähler könnten gute Ratsarbeit „belohnen“, indem sie ihren Kandidaten bei der nächsten Kommunalwahl weit nach vorne auf die Liste wählen.

 

Die Initiative „Mehr Demokratie“ hatte 2008 eine von mehr als 72.000 Bürgern unterschriebene Volksinitiative für „mehr Demokratie beim Wählen“ an den Landtag übergeben. Das Parlament hatte den Gesetzentwurf des Vereins seinerzeit aber gegen die Stimmen der Grünen abgelehnt.

 

Mehr Informationen: <link>Kommunalwahl: Mehr Demokratie beim Wählen

Pressesprecher


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