Stimmabgabe bis Sonntag möglich
Die Bürger der Gemeinde Hürtgenwald entscheiden ab morgen über die Zukunft einer Grundschule. Zur Abstimmung steht die Frage, ob die Grundschule Bergstein geschlossen oder erhalten werden soll.
Der Gemeinderat hatte im Oktober beschlossen, den Grundschulverbund Vossenack aufzulösen, den Teilstandort Bergstein 2017 zu schließen sowie den Standort Vossenack als Gemeinschaftsgrundschule Vossenack weiterzuführen. Die Ratsmehrheit hält dies aus pädagogischen, schulorganisatorischen und Kostengründen für notwendig.
Aufgrund der angespannten Haushaltslage sei die Schließung des Teilstandortes Bergstein aus finanziellen Gründen sinnvoll, heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme der Schließungsbefürworter im Informationsblatt der Gemeinde zum Bürgerentscheid. Auch wenn der Betrag von etwas mehr als 40.000 Euro jährlicher Einsparung auf den ersten Blick als gering angesehen werden könne, so entspreche dies immerhin 13 Prozentpunkten in der Grundsteuer B für jeden Haushalt.
Nach Schätzungen eines Architekturbüros müsse der Standort Bergstein sowohl in der Bausubstanz als auch aus Brandschutzgründen für rund eine halbe Million Euro optimiert werden. Wegen der unklaren langfristigen Schülerentwicklung im Einzugsbereich des Standortes Bergstein seien diese Investitionen weder nachhaltig noch bei der Finanzlage der Kommune zu verantworten.
Nach Meinung der Initiative „Pro Grundschule Bergstein“ ist der Grundschulstandort Berg-stein“ ein wesentlicher sozialer und kultureller Standortfaktor, der den Zuzug junger Familien langfristig sichere und somit dem demografischen Wandel entgegenwirke. Bei einer Zusammenlegung der Schulen müsse die Mehrheit der Schüler des Teilstandortes Berg-stein einen Schulweg zurücklegen, der je nach Busfahrplan und Anzahl der Haltestellen im Mittel 10 bis 15 Minuten über der gesetzlichen Vorgabe eines zumutbaren Schulweges von höchstens 60 Minuten liege.
Die pädagogischen Vorteile bei einer Zusammenlegung der Standorte sind nach Ansicht der Initiative nicht hinreichend begründet. Die zukünftig vorgesehenen kleineren Klassen einer zweizügigen Grundschule am Standort in Vossenack ergäben auf Basis der gesetzlichen Grundlagen tendenziell eine schlechtere Versorgung mit Lehrkräften im Vergleich zum Status Quo.
Die Stimmabgabe beim Bürgerentscheid ist bis zum 18. Juni möglich. Für einen Erfolg braucht das zur Abstimmung stehende Bürgerbegehren neben der Mehrheit der Abstimmenden die Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten.