Vorangegangen war dem Bürgerentscheid eine Auseinandersetzung zwischen Initiative und Verwaltung vor dem Verwaltungsgericht Mülheim. Am 13. Juli 2018 wurden von den Initiatoren 10.573 Unterschriften bei der Stadt eingereicht, womit die Hürde des Unterschriftenquorums genommen wurde. Ende August 2018 hatte der Stadtrat das Begehren jedoch für unzulässig erklärt, weil die bei Begehren gegen Ratsbeschlüsse gültige Sammlungsfrist überschritten worden sei. Die Bürgerinitiative „Erhalt der VHS in der MüGa“ legte gegen den Unzulässigkeitsbeschluss Klage beim Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf ein.
Die Verhandlung endete mit einem Vergleich. In diesem wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und sich auf die Erstellung eines Gutachtens zur Findung des wirtschaftlichsten Standortes für die VHS in Mülheim geeinigt. Der Bürgerentscheid könnte dann spätestens am 31. Oktober 2019 stattfinden. Im Juli 2019 stimmte der Stadtrat dann inhaltlich gegen das Bürgerbegehren und legte den Termin für den Bürgerentscheid auf den 6. Oktober 2019. Der Bürgerentscheid ist der 10 Bürger- bzw. Ratsbürgerentscheid in NRW im Jahr 2019 und insgesamt der 261 seit der Einführung kommunaler Bürgerbegehren 1994 in NRW.