Pressemitteilung

"Bürgerbegehren nicht unterlaufen"

Mehr Demokratie kritisiert Beckumer „Zweckbündnis“

Die Initiative „Mehr Demokratie“ wirft dem Beckumer „Zweckbündnis“ aus SPD, Freien Wählern (FWG) und Grünen vor, ein Bürgerbegehren gegen neue Beigeordnetenstellen unterlaufen zu wollen. „Die Ratsmehrheit will die Entscheidung in einer Sondersitzung des Haupt- und Finanzausschusses des Rates am 28. April festzurren, damit das derzeit lau-fende Begehren ins Leere läuft“, kritisiert Landesgeschäftsführer Alexander Trennheuser. „Respekt vor der Demokratie und politischer Anstand gebieten es, den Ausgang des Bürgerbegehrens abzuwarten“, so Trennheuser weiter.

 

SPD, Grüne und FWG hatten im Februar mit ihrer Mehrheit im Rat die Schaffung einer neuen Beigeordnetenstelle beschlossen. Die drei Fraktionen wollen in Zukunft generell wie-der Beigeordnete wählen. Im ersten Schritt sollen ein 1. Beigeordneter und ein Kämmerer gewählt werden. Mittelfristig soll auch ein technischer Beigeordneter gewählt werden, wenn dies im Wege der Nachfolge von leitenden Mitarbeitern möglich ist. Ziel ist es, im Bereich des Haushalts sowie im technischen Bereich Schwerpunkte zu setzen. Mit einem 1. Beigeordneten und Kämmerer will man die städtischen Finanzen besser in den Griff bekommen.

 

CDU, FDP und Piratenpartei wollen diesen Beschluss mit einem Bürgerbegehren aufheben. Ihrer Rechnung nach würden die Personalkosten durch die Einführung einer zusätzlichen Dezernentenebene um etwa 400.000 Euro pro Jahr steigen, da die Fachbereichsleitungen unabhängig davon besetzt werden müssten. Hinzu kämen einmalige Pensionsrückstellungen von rund 700.000 Euro, so dass die Kosten für zwei Beigeordnete bei acht Jahren Amtszeit bei etwa 3,9 Millionen Euro lägen.

 

Die Ratsmehrheit weist diese Rechnung zurück. Bei den Stellen werde es nicht zu einer Aufstockung kommen, sondern die Verwaltungsspitze werde umgebaut. Die Behauptung, die Wahl von zwei Beigeordneten verursache Kosten von 400.000 Euro, entspreche nicht der Wahrheit.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am vergangenen Wochenende begonnen. Das Handeln von Rat und Verwaltung kann ein Bürgerbegehren in NRW erst hemmen, wenn der Rat das Begehren nach Einreichung der notwendigen Unterschriftenzahl für zulässig erklärt hat. Dann nämlich tritt eine so genannte „aufschiebende Wirkung“ in Kraft, die bis zum Bürgerentscheid gilt.

 

Mehr Informationen: <link>Bürgerbegehren gegen Beigeordnete in Beckum

Pressesprecher


Jens Mindermann
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