Pressemitteilung

Bürgerbegehren gegen privaten Straßenbau unzulässig

Kreis Lippe/Köln - Der Kreistag des Kreises Lippe hat am Montag ein Bürgerbegehren gegen die geplante Vergabe von Straßenbau-Aufträgen an private Unternehmen mit den Stimmen von CDU und Grünen für unzulässig erklärt. Dies meldete die Initiative Mehr Demokratie in Köln. CDU und Grüne begründeten ihre auf einem von einer Anwaltskanzlei erstellten Gutachten beruhende Entscheidung damit, dass die Fragestellung des Begehrens nicht eindeutig und die Begründung nicht sachgerecht formuliert worden sei. Ferner sei in der Begründung der Kreistagsbeschluss für das Vorhaben nicht richtig wieder gegeben, eine gebotene Gegenüberstellung von Aufwand und Erträgen sei außer Acht gelassen worden. Ein von den Initiatoren des Bürgerbegehrens in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten erklärt das Bürgerbegehren hingegen für zulässig.

 

Der Kreistag hatte am 19. Juni mit den Stimmen von CDU und Grünen eine Grundsatzentscheidung für ein so genanntes "Public Private Partnership" (PPP) im Bereich Straßenbau gefällt. Die Straßen im Kreis sollen durch private Unternehmen unterhalten und betrieben werden.

 

CDU und Grüne versprechen sich durch das Projekt Kosteneinsparungen für den Kreis. Die Gewerkschaft Verdi befürchtet durch die europaweite Ausschreibung von Aufträgen die Gefährdung lippischer Arbeitsplätze. Außerdem werde beim Straßenbau ein Teil der bisherigen Mitbestimmung aufgegeben. Verdi hatte deswegen ein Bürgerbegehren gegen die Pläne gestartet und im September mehr als 18.700 Unterschriften eingereicht.

Beim Public Private Partnership ist die öffentliche Hand nicht mehr selber Dienstleister, sondern vermehrt Gewährleister öffentlicher Leistungen. Die gesetzlich vorgegebene Verantwortung zur Erfüllung von Aufgaben bleibt erhalten, die Durchführung wird aber privaten Dritten übertragen. Planung, Bau, Finanzierung und Instandhaltung der Straßen im Kreis Lippe wären demnach in Zukunft Aufgabe privater Unternehmen. Auch die von den Einzelkommunen des Kreises betriebenen Verkehrswege sowie Landes- und Bundesstraßen sollen in das Projekt miteinbezogen werden. Der Kreis Lippe unterhält alleine rund 460 Kilometer Straßen, 110 Kilometer Radwege, 17 Kilometer Gehwege und 105 Brücken. Hinzu kommen rund 3.000 Kilometer Gemeinde-, Landes- und Bundesstraßen.

 

Zur weiteren Beratung in die Ausschüsse verwiesen hat der Kreistag ein den ursprünglichen Plänen gegenüber verändertes PPP-Konzept. Die nächsten Planungs- und Baumaßnahmen sollen danach in einem PPP-Modell mit nur fünfjähriger Dauer ausgeschrieben werden. Nur bei neu gebauten Straßen soll die Vertragsdauer 25 Jahre betragen. Beim Straßenunterhalt strebt der Kreis danach eine enge Zusammenarbeit mit den Bauhöfen des Landes an. Hierdurch bleibt nach Aussage von Landrat Friedrich Heuwinkel (CDU) das Vermögen in öffentlicher Hand, die Mitarbeiter blieben bei ihren jetzigen Arbeitgebern. Gleichzeitig wüchsen die Chancen des Mittelstandes, Aufgaben zu übernehmen.

 

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Jens Mindermann
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