Pressemitteilung

Bürgerbegehren für Landschaftsschutz unzulässig

Mehr Demokratie kritisiert "Entmündigung der Wähler"

Der Rat der Gemeinde Reken hat am Mittwoch ein Bürgerbegehren gegen ein geplantes Gewerbegebiet für unzulässig erklärt. Das Begehren beziehe sich auf ein laufendes Bauleitplanungsverfahren und damit auf ein durch die Gemeindeordnung dem Bürgerentscheid entzogenes Thema, so die Begründung.

 

Die Gemeinde Reken plant mit den Nachbargemeinden Borken und Heiden die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der Autobahn A 31. Ein Argument für den Standort ist der günstige Autobahnanschluss. Das Gewerbe brauche neue Flächen, durch die Ansiedlung neuer Unternehmen könnten neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Eine Bürgerinitiative forderte mit einem Bürgerbegehren, dass ein im Besitz der Gemeinde befindlicher Teilbereich des betreffenden Gebietes weiterhin als unbebaute Fläche erhalten und damit für keine anderen Zwecke als solche der Land- und Forstwirtschaft oder des Naturschutzes zur Verfügung gestellt wird. Binnen zwei Tagen hatten fast 14 Prozent der Stimmberechtigten das Begehren unterschrieben.

 

Das Verwaltungsgericht Münster hatte noch gestern einen Eilantrag des Bürgerbegehrens abgelehnt, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären. Eine Beschwerde gegen diese Entscheidung hatte das Oberverwaltungsgericht zurückgewiesen.

 

Laut Gemeindeordnung ist ein Bürgerbegehren unzulässig über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Zwar sei das Bürgerbegehren nicht unmittelbar darauf gerichtet. Allerdings stehe die Formulierung dann einem Bürgerbegehren entgegen, wenn dieses der Sache nach offensichtlich auf eine Bauleitplanung gerichtet ist und sich nur in das formelle Gewand einer anderen Frage kleidet.

 

Die Initiative "Mehr Demokratie" hat diese Themenausschlüsse für Bürgerbegehren als "Entmündigung der Wähler" kritisiert. "Bürger sollen sich zwar für den Naturschutz engagieren, aber dann doch lieber nicht selber darüber entscheiden", sagte Alexander Slonka, Landesgeschäftsführer von Mehr Demokratie, am Donnerstag in Köln. Der Verein fordert die Streichung des Ausschlusses von Bürgerbegehren zu wichtigen stadtentwicklungspolitischen Fragen aus der Gemeindeordnung. Nach Angaben von Mehr Demokratie sind in mehreren anderen Bundesländern Begehren etwa zu Bauleitplanungsfragen erlaubt.

 

Mehr Informationen:

<link>Bürgerbegehren für Landschaftsschutz in Reken

<link>Themenausschlüsse – Begehren verboten

Pressesprecher


Jens Mindermann
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