Pressemitteilung

Besser wählen: Kumulieren und Panaschieren

Im traditionellen Wahlrecht hat der Wähler eine Stimme, die er der Partei seiner Wahl gibt. Der Partei steht dabei das Recht zu, ihre Kandidaten zu benennen und sie in eine bestimmten Rangfolge dem Wähler zu präsentieren. Darauf hat der Wähler keinen Einfluss. Die Reihenfolge, die die Partei für ihre Wahlliste beschlossen hat, entscheidet darüber, wer nach den Wahlen ins Parlament einzieht.

 

Bei Kommunalwahlen wird in den meisten Bundesländern jedoch ein Wahlrecht angewandt, bei dem der Wähler mehrere Stimmen hat und diese auf verschiedene Parteien verteilen kann (Panaschieren), oder auch bestimmte Kandidaten besonders fördern kann, indem er sie mit mehreren Stimmen wählt (Kumulieren). Er kann aber auch „traditionell“ wählen, indem er nur die Partei ankreuzt, also die so genannte Listenstimme vergibt. Die Parteien haben damit zwar noch das Recht zu entscheiden, wen sie aufstellen wollen. Aber der Wähler kann die Reihenfolge auf der Liste verändern. Kreuzt er Kandidaten an, die weit unten auf der Liste der Partei stehen, so rücken diese bei der Auszählung nach oben und verdrängen dort andere Kandidaten.

 

Kritiker sehen bei diesem Wahlrecht aber auch Nachteile: Kumulieren und Panaschieren überfordere viele Wähler, benachteilige Frauen und führe zu einer niedrigeren Wahlbeteiligung. Ist an dieser Kritik etwas dran? Die Initiative Mehr Demokratie erläutert in ihrem neuen Thesenpapier "Besser wählen: Kumulieren und Panaschieren" das Wahlverfahren und gibt Antworten auf die wichtigsten Fragen dazu.

 

Das 10-seitige Thesenpapier "Besser wählen: Kumulieren und Panaschieren" kann aus dem Internet herunter geladen werden

oder bestellt werden bei Mehr Demokratie, Mühlenstr. 18, 51143 Köln, Tel. 02203 5928-59/Fax -62, E-Mail: nrwkein spam@mehr-demokratie.de

Pressesprecher


Jens Mindermann
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