Sendenhorst

Bürgerbegehren gegen Windpark

Träger: Bürgerinitiative „Pro Landschaft Sendenhorst“

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Sendenhorst hatte am 16. Mai 2013 die Aufstellung des Teilflächennutzungsplans „Windenergie Süd-Sendenhorst“ beschlossen. Hier sollte eine Konzentrationszone für Windenergieanlagen ausgewiesen und der Bau weiterer Windräder ermöglicht werden. Der Rat wollte dadurch die regenerative Stromerzeugung in Sendenhorst bis zum Jahr 2025 auf 100 Prozent steigern, einen Beitrag zum Klimaschutz leisten, eine Beteiligung der Bürger an „Bürgerwindanlagen“ ermöglichen sowie eventuell zusätzliche Gewerbesteuern einnehmen.

 

Windenergie biete die Chance, das Klima und die Umwelt zu schonen, stärker auf fossile Energieträger und ganz auf Atomenergie zu verzichten. Nur mit mehr regenerativen Energien werde man in Deutschland die Energiewende schaffen. Sonnenenergie, Biomasse und Erdwärme und vor allem die Windenergie gehörten dazu.

 

Flora und Fauna würden nur in sehr geringem Umfang beeinträchtigt. Der Flächenverbrauch der Anlagen sei gering. Die Landwirtschaft könne im Bereich der Anlagen nahezu problemlos weiterbetrieben werden. Die ausgesuchte Fläche stelle die bestgeeignete Kompromisslösung dar, um einerseits der maßvollen Weiterentwicklung der Windenergie Raum zu bieten und andererseits Natur, Umwelt und Landschaftsbild so gering wie möglich zu beeinträchtigen. Über die aus dem Flächennutzungsplan zu entwickelnden Bebauungspläne halte die Stadt auch in Zukunft die Planungshoheit in ihrer Hand und könne konkrete Standorte, Anlagenzahl, Höhe usw. detailliert bestimmen.

 

Die Erzeugung elektrischer Energie durch Windkraft sei auch wirtschaftlich. Sie belaste den Stromkunden im Vergleich mit anderen regenerativer Energien am wenigsten. Ebenso sei die Beteiligung heimischer Investoren an Bürgerwindparks eine Möglichkeit, Geld in der Region zu halten.

 

Durch die Errichtung weiterer Windräder könne der städtische Haushalt von zusätzlichen Gewerbesteuereinnahmen von bis zu 84.400 Euro profitieren, die für die Umsetzung verschiedener Projekte eingesetzt werden könnten und die Stadt damit noch attraktiver machen würden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Pro Landschaft Sendenhorst“ kritisierten, dass der Anteil an regenerativ erzeugter Energie gemessen am Stromverbrauch in Sendenhorst heute schon bei 76 Prozent liege. Laut § 1 Abs. 2 des Erneuerbare Energien-Gesetzes vom 17. August 2012 sollen bis 2020 35 Prozent, bis 2030 50 Prozent, bis 2040 65 Prozent und bis 2050 80 Prozent des Stromverbrauchs durch erneuerbare Energien erzeugt werden. Also seien diese Ziele in Bezug auf den Ausbau der Windenergie in Sendenhorst schon jetzt übererfüllt.

 

Zudem seien die Belastungen durch die 22 vorhandenen Windkraftanlagen bereits groß. Somit sei die zusätzliche Beeinträchtigung der Lebensqualität und die Belastung des Stadt- und Landschaftsbildes durch eine weitere Konzentrationszone im Süden von Sendenhorst, gemessen an dem bereits geleisteten Beitrag zum Klimaschutz und den schon vorhandenen Windenergieanlagen, unverhältnismäßig hoch. Außerdem sei der betroffene Bereich mit seinen zahlreichen unterschiedlichen Landschaftselementen ein wertvoller und erhaltenswerter Bestandteil der Münsterländer Parklandschaft und für die Einwohner von Sendenhorst ein wichtiges und sehr beliebtes Erholungsgebiet.

 

Mit zwei schon genehmigten, aber noch nicht gebauten Windrädern, dem Repowering alter Windräder, dem weiteren Ausbau der Photovoltaik-Anlagen und den üblichen Einsparpotenzialen werde die Bilanz weiter verbessert werden. Das 100%-Ziel des Rates könne auch ohne weitere Windkraftanlagen bereits weit vor 2025 erreicht werden.

 

Ein übereilter Ausbau der Windkraft gefährde die Energiewende. Für jedes Windrad müsse eine entsprechende, konventionelle Kraftwerkskapazität als Reserve bereitstehen, da man ein Windrad zwar abstellen, aber nur anschalten könne, wenn genügend Wind wehe.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 25. Juni 2013 begonnen. Am 5. August 2013 hatten die Initiatoren 2.082 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 15. August 2013 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 22. September 2013 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 54,6 Prozent der Abstimmenden votierten gegen die Ausweisung von Flächen zur Errichtung neuer Windräder. Die Stimmbeteiligung lag bei 68,6 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren „Pro Landschaft Sendenhorst“

  • Informationen der Stadt Sendenhorst zum Bürgerentscheid

  • Aktuelles

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