Löhne

Bürgerbegehren gegen Beteiligung an der E.ON-Westfalen Weser AG

Träger: Bürgerinitiative "Starke Stadtwerke"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt Löhne ist verpflichtet, die Konzessionen für das Strom- und Gasnetz in den Jahren 2013 und 2014 neu zu vergeben. Das Unternehmen, das die Konzession erhält, darf zukünftig die Leitungsnetze verwalten, gestalten und Gewinne erwirtschaften.

 

Derzeit liegt die Stromkonzession bei der E.ON-Westfalen-Weser-AG. Nachdem eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der Städte Löhne, Bad Oeynhausen und Vlotho festgestellt hat, dass auch die Kommunen in eigener Regie wirtschaftlich die Leitungsnetze betreiben können, bewerben sich auch die Wirtschaftsbetriebe Löhne um die Konzessionen. In der Machbarkeitsstudie wird der Netzbetrieb als „Kerngeschäft“ bezeichnet. Nach der Übernahme des Netzbetriebes soll der Energievertrieb, die Energieerzeugung und weitere Energiedienstleistungen vor Ort aufgebaut werden.

 

Als Alternative zu einer Verwaltung der Leitungsnetze durch lokale Stadtwerke bzw. Wirtschaftsbetriebe hat die E.ON AG den Kommunen im bisherigen Versorgungsgebiet ihre Aktien an der E.ON-Westfalen-Weser-AG zum Kauf angeboten. Am 6. Februar 2013 hat der Rat der Stadt Löhne die Absicht erklärt, Aktien der E.ON AG zu übernehmen, um so zukünftig mindestens Anteile in Höhe von 3,36 Prozent an dem neuen Netzbetreiber zu halten. Der neue Gesellschaftsvertrag soll vorsehen, dass nur die Kommunen Anteile behalten dürfen, die dem neuen Netzbetreiber auch die Konzessionen erteilen. Eine Vergabe der Konzessionen an die örtlichen Stadtwerke bzw. Wirtschaftsbetriebe ist dann aus Sicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens sehr unwahrscheinlich.

 

Die Bürgerbegehrensinitiatoren sind der Ansicht, dass durch diesen Beschluss die einmalige Chance vergeben wird, den Einstieg in eine verbraucherfreundliche, demokratisch gesteuerte und ökologisch orientierte kommunale Energiepolitik zu finden. Wärme und Licht seien wichtige Elemente der Daseinsvorsorge und gehörten in die kommunale Selbstverwaltung. Mit dem zur Diskussion stehenden Aktienanteil an dem neuen Konzessionsträger könne faktisch für die Bürger der Stadt Löhne kaum Einfluss auf die Politik des Netzbetreibers genommen werden. Man wolle starke Stadtwerke in kommunaler Selbstverwaltung.

 

Mit dem Bürgerbegehren sollte eine Beteiligung der Stadt Löhne an einer Gesellschaft zur Übernahme von Aktien der E.ON-Westfalen Weser AG von der E.ON AG verhindert werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Begehren hatte am 18. März 2013 begonnen. Am 10. Mai 2013 hatten die Initiatoren 1.898 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. 2.261 Unterschriften hätten es mindestens sein müssen. Die notwendige Mindestzahl wurde damit verfehlt.

 

Außerdem entspricht die Begründung des Begehrens nach Meinung der Verwaltung nicht den gesetzlichen Anforderungen. Die Begründung reiche über die eigentliche Fragestellung des Bürgerbegehrens hinaus, so dass keine notwendige Kongruenz von Fragestellung und Begründung mehr gegeben sei. Es werde nicht klar dargestellt, wie die neue Betreibergesellschaft geschaffen werde. Es werde weiter suggeriert, dass mit Schaffung einer neuen Betreibergesellschaft diese auch den Konzessionsvertrag mit der Stadt Löhne abschließe. Tatsächlich müsse dem Abschluss des Konzessionsvertrages ein transparentes Verfahren vorausgehen. Darüber hinaus gehe die Fragestellung von einer Übernahme der E.ON Aktien durch eine Gesellschaft aus, während in der Begründung dargestellt werde, warum die Stadt Löhne keine Aktien von E.ON übernehmen soll, sondern der Netzbetrieb vielmehr durch lokale Stadtwerke bzw. Wirtschaftsbetriebe erfolgen soll. Somit seien die Unterzeichner nicht ausreichend darüber informiert gewesen, wofür sie ihre Unterschrift geleistet hätten. Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren deshalb am 6. Juni 2013 für unzulässig erklärt.

 

Am gleichen Tag hatte der Rat beschlossen, dass die Stadt Löhne soll sich als Kommanditistin mit einem Anteil von 3,36 Prozent an der Westfalen Weser Energie beteiligt.

 

Gegen die Unzulässigkeitsentscheidung hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens einen Antrag auf einstweilige Anordnung beim Verwaltungsgericht Minden eingelegt. Die Verwaltungsrichter hatten den Erlass einer einstweiligen Anordnung, mit der die Stadt Löhne verpflichtet werden sollte, die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens gegen die Beteiligung der Stadt an einer Gesellschaft, die Aktien der E.ON-Westfalen-Weser AG von der E.ON AG übernimmt, unverzüglich festzustellen, am 17. Juni 2013 abgelehnt.

 

Nach Auffassung der Richter war ein Erfolg in der Hauptsache nicht überwiegend wahrscheinlich. Die Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens setze u.a. die Kongruenz zwischen der zur Entscheidung zu bringenden Frage und der gegebenen Begründung voraus. Entscheidungsfrage und Begründung müssten thematisch deckungsgleich sein; andernfalls werde für den Bürger unklar, wofür er seine Stimme abgebe. Diesen Anforderungen genüge das Bürgerbegehren in mehrfacher Hinsicht nicht. Unter anderem erwecke die Begründung den verfehlten Eindruck, mit der Absichtserklärung des Rates vom 6. Februar 2013 sollten bereits vollendete Tatsachen geschaffen werden. Auch das für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens erforderliche Unterschriftenquorum sei nicht erreicht. Zu Recht habe die Stadt mit unvollständigen und falschen Angaben vorgelegte Unterschriften als ungültig bewertet.

 

Das Oberverwaltungsgericht NRW hat die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens in einer Entscheidung vom 21. Juni 2013 ebenfalls verneint. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei nicht eindeutig formuliert. Diese hatte gelautet "Soll sich die Stadt Löhne nicht an einer Gesellschaft beteiligen, die Aktien der E.ON Westfalen Weser AG von der E.ON AG übernimmt?" Je nach Betonung des "nicht" könne eine Beantwortung der Frage mit einem "Ja" als Aufforderung zur Beteiligung oder als Ablehnung interpretiert werden. Die hinreichende Bestimmtheit der Fragestellung sei aber von überragender Bedeutung. Die Bürger müssten schon aus der Fragestellung erkennen können, für oder gegen was sie stimmen. 

 

Info:Bürgerbegehren "Starke Stadtwerke"

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