Kirchhundem

Bürgerbegehren für Abschaffung der Beigeordnetenstelle

Träger: SPD Kirchhundem

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Kirchhundem hatte am 12. Juli 2018 mehrheitlich beschlossen, die Stelle einer/eines Beigeordneten für die Gemeinde Kirchhundem auszuschreiben. Die SPD hielt die Stelle für überflüssig und forderte mit einem Bürgerbegehren deren Abschaffung.

 

Der Wegfall der Stelle eines Beigeordneten bedeute eine nachhaltige Kostenersparnis für die Gemeinde. Seit dem Weggang des bisherigen Beigeordneten seien Umstrukturierungen der Zuständigkeiten innerhalb der Verwaltung durchgeführt worden, die erweiterten Aufgabenbereiche seien erfolgreich abgedeckt worden. Die SPD will anstelle eines neuen Beigeordneten eine neue Stelle für die Kämmerei ausschreiben, was eine „nachhaltige Kostenersparnis“ bedeute, im Jahr 2018 40.000 Euro und später mindestens 10.000 Euro pro Jahr, weil die Beigeordnetenstelle mit Gehaltsstufe A 14/A15 höher dotiert sei.

 

Nach Meinung der Grünen ist die Verwaltung gut strukturiert, die Mitarbeiter seien motiviert, es auch so zu schaffen. Das sei ein Zeichen, dass ein neuer Beigeordneter nicht gebraucht werde.

 

Das Bürgerbegehren war am 26. Juli 2018 bei der Gemeinde angemeldet worden. Die Unterschriftensammlung für das Begehren hatte am 6. August 2018 begonnen. Bis zum 19. Oktober hatten die Initiatoren rund 1.870 gültige Unterschriften hierfür bei der Gemeinde eingereicht.

 

Der Gemeinderat hatte das Begehren am 13. Dezember 2018 für unzulässig erklärt. Begründung: In der Begründung auf der Unterschriftenliste des Bürgerbegehrens werde nicht erwähnt, dass die Initiatoren statt der Beigeordnetenstelle eine neue Kämmererstelle schaffen wollten. Eine solche Beamtenstelle auf Lebenszeit werde ähnlich teuer wie ein Beigeordneter, weil der Kämmerer auch Allgemeiner Vertreter des Bürgermeisters werden solle. Insofern sei die Begründung irreführend. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wollen vor dem Verwaltungsgericht Arnsberg gegen den Unzulässigkeitsbeschluss klagen.

 

Info:SPD Kirchhundem

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