Marl

Bürgerbegehren für Rathaus-Neubau

Träger: Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen“

Status: Bürgerbegehren unzulässig

Aktuelles: Der Rat der Stadt Marl hatte am 22. Oktober 2015 die Sanierung des Rathauses beschlossen und die Kostenschätzung 2019 schrittweise zuletzt auf 70,25 Millionen Euro anstatt der zunächst vorgesehenen 39 Millionen Euro erhöht. Die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen“, die aus der Bürgerliste „WiR für Marl“ hervorgegangen ist, richtet sich gegen das städtische Bauvorhaben und hat dazu 4.577 gültige Unterschriften für die Durchführung eines Bürgerentscheids eingereicht. Am 11. April 2019 wurde jedoch das gegen die Ratshaussanierung gerichtete Begehren wegen Überschreitung der zulässigen Einreichungsfrist von sechs Wochen und Ungenauigkeiten in der Formulierung der Fragestellung von einer Stadtratsmehrheit für unzulässig erklärt. 

Hintergrund: Da bereits in einer Ratssitzung von 2015 die Sanierung beschlossen wurde und der Ratsbeschluss vom September 2018 als ein „Fortführungsbeschluss“ anzusehen ist, sei die Unterschriftensammlung und Einreichung für die Durchführung eines Bürgerbegehrens verjährt, wie eine Rechtskanzlei in einem Gutachten im Auftrag der Stadt Marl befand. Auf dieses Gutachten stützte sich auch der Stadtrat bei seiner Entscheidung im April. Die Ungenauigkeit der Fragestellung wird durch den Mangel an konkreten Informationen zur alternativen Umsetzung eines Neubaus begründet. Am 27. September 2018 hatte der Rat die Fortführung der Planungen für die Sanierung des Rathauses bereits beschlossen, welcher jetzt weitergeführt werden kann. Die Sanierung des Rathauses soll in drei Bauabschnitte aufgeteilt werden und bis 2024 andauern. In einem ersten Schritt werden beide Türme und das Zentralgebäude renoviert. Danach stehen der Sitzungstrakt und das Soziale Rathaus mit den Innenhöfen auf dem Arbeitsprogramm. Im dritten Bauabschnitt würden die Außenanlagen und der Creiler Platz an der Reihe sein. Dieser soll im Rahmen einer zusätzlichen Fördermaßnahme abgewickelt werden. Die Planung erfolgt mit der Umgestaltung des Creiler Platzes und des „Marler Sterns“.

Die Bürgerinitiative „Rathaussanierung stoppen“ fordert mit einem Bürgerbegehren die Aufhebung des Sanierungsplans und eine erneute Diskussion über die tatsächliche Notwenigkeit der Maßnahme. Nur der Sitzungstrakt des Rathauses solle saniert werden. Die von der Stadt geplante Modernisierung des Rathauses würde mit Kosten von über 70 Millionen Euro zu hoch ausfallen und unnötig Steuergelder verschwenden. So könnten mit einer Reduzierung von Standards bis zu drei Millionen Euro eingespart werden. Die Bürgerliste „WiR für Marl“ unterstützt und trägt das Anliegen der Bürgerinitiative mit. 

Die Stadt und die Fraktionen der Ratsmehrheit aus CDU und Bündnis90/Die Grünen argumentierten, dass der in der Stadt Marl diskutierte Neubau viel zu teuer sei und die architektonische Besonderheit des alten Rathauses ignorieren würde. Mit dem Projekt Rathaussanierung im Rahmen des Handlungskonzeptes Stadtmitte hat die Stadt Marl bereits Förderanträge gestellt, die teilweise bewilligt wurden. Für den ersten Bauabschnitt hat die Verwaltung einen Förderantrag über rund 10,2 Millionen Euro eingereicht. Die Sanierung des Rathauses stellt im Haushalt der Stadt Marl ab dem Zeitpunkt der Wiedernutzung eine jährliche Belastung von etwa 3,2 Millionen Euro dar. 

Weiterführende Informationen:

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Bürgerbegehren gegen Vergabe von Grundstücken der Stadt Marl an die Türkisch-Islamische Gemeinde

Träger: Initiative „Wir sind Marl“

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Marl plant die Türkisch-Islamische Gemeinde den Bau einer Moschee an der Sickingmühler Straße. Der Stadtrat hatte am 5. Juli 2018 einstimmig den Neubau planungsrechtlich auf den Weg gebracht.

 

Der Rat stimmte den Entwürfen für die Änderung des Flächennutzungsplanes und für den vorhabenbezogenen Bebauungsplans zu. Darüber hinaus beauftragten die Ratsmitglieder die Verwaltung, vertraglich zu regeln, dass vom Minarett der neuen Moschee kein Ezan-Ruf erfolgt. Ebenso soll die Nachfolgenutzung des bisherigen Moschee-Standortes vertraglich geregelt werden. Die Initiative „Wir sind Marl“ möchte durch ein Bürgerbegehren verhindern, dass die Stadt der Türkisch-Islamischen Gemeinde ein Grundstück zur Bebauung mit einer Moschee zur Verfügung stellt.

 

Die Türkisch-Islamische Gemeinde möchte nordwestlich der Kreuzung Dümmerweg / Sickingmühler Straße eine neue Moschee errichten, da in den beengten Räumlichkeiten im aktuellen Gemeindehaus eine moderne, integrative Gemeindearbeit mit neuen Freizeit- und Bildungsangeboten nicht möglich sei. Der Standort sei nach intensiver Prüfung mehrerer Varianten ausgewählt und aus vielen Gründen als gut geeignet bewertet worden, so die Stadt.

 

Die neue Moschee soll eine offene und zeitgemäße Architektur haben. Das städtebauliche Konzept sieht ein schlichtes Ensemble aus vier Gebäudeteilen vor, darunter das Hauptgebäude mit dem Gebetsraum und einer Kuppel sowie einem Minarett, das als Pylon gestaltet werden und rein symbolische Funktion haben soll. Das Minarett, das mit der Außenwand des Gebetshauses verbunden werden soll, soll mit circa 24 Metern ungefähr die Höhe der Fatih-Moschee im Marl-Hamm erreichen. Die Kuppel des Hauptgebäudes soll eine Höhe von knapp 15 Metern haben.

 

Ein Drittel der Nutzfläche von insgesamt ca. 2.250 Quadratmetern sind für religiös genutzte Räume vorgesehen, ein Drittel für Erschließung, Verwaltung und Technik sowie ein Drittel für Gastronomie, Veranstaltungen und multifunktional nutzbare Räume. Insgesamt sollen stufenweise 200 Stellplätze - und laut Stadtverwaltung damit mehr als gesetzlich vorgeschrieben - angelegt werden. Eine gutachterliche Einschätzung, die die Verwaltung eingeholt hat, sieht keine verkehrlichen Probleme.

 

Die Initiative „Wir sind Marl“ kritisierte unter anderem ein fehlendes Verkehrsgutachten und die Größe der geplanten Moschee. Mehr als 600 Menschen sollten in der Moschee Platz haben und 300 könnten auf einer Multifunktionsfläche verschiedenen Interessen nachgehen. Insgesamt würden 900 und mehr Besucher am Kulturleben der Begegnungsstätte teilhaben. Es würden überregional anreisende Gäste erwartet, für die nicht genügend Parkplätze bereitgestellt werden könnten. Es stelle sich die Frage, ob Marl eine Moschee mit überregionalem Charakter brauche und eine Moschee in der geplanten Größe nötig sei.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 16. August 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 3. September 2018 begonnen. Das Begehren wurde jedoch nicht bei der Stadt eingereicht.

 

Kontakt:Bürgerinitiative „Wir sind Marl“

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Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan "Römer-Quartier Hüls"

Träger: Initiative „Römer Quartier“

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Zwei Investoren aus Marl (Römer-Smit-Gruppe) und ein Projektentwickler wollen an der Kreuzung Bergstraße/Römerstraße im Stadtteil Hüls ein Nahversorgungszentrum mit Einzelhandelsbetrieben wie ALDI und DM errichten, die aufgrund ihres Flächenbedarfs in Hüls an anderer Stelle nicht unterzubringen sind. Ergänzend sind auch Büros und Wohnungen geplant. Die erforderlichen Parkplätze sollen ebenfalls entstehen. Die verkehrliche Erschließung des Komplexes soll über die Ahornstraße erfolgen. Für das Projekt sollen die vorhandene Geschäfts- und Wohnzeile erneuert, Häuser am Ahornweg abgerissen und die Straße weiter nach Norden verlegt werden. Der Stadtrat hatte am 1. Februar 2018 einen Die Aufstellung eines entsprechenden Bebauungsplans beschlossen.

 

Aus Sicht der Stadtverwaltung entspricht das Investitionsvorhaben dem Leitziel des vom Rat beschlossenen Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes, das Stadtteilzentrum aufzuwerten. Die Stadt Marl will mit einem entsprechenden Bebauungsplan den Einzelhandel in Hüls sinnvoll ergänzen und das Stadtteilzentrum und hier besonders die Hülsstraße nachhaltig stärken. Dabei soll auch geregelt werden, dass keine Konkurrenzsituation zum Hülser Zentrum entsteht und die Weiterentwicklung des Stadtteilzentrums nicht behindert wird.

 

Im Stadtrat lehnten „WIR für Marl“, Bündnis 90/Die Grünen, Linken und die Wählergemeinschaft Die Grünen das Projekt ab. Sie kritisieren die Zerstörung von Wohnraum und sehen in dem geplanten neuen Zentrum eine Konkurrenz zur Hülsstraße und eine Schwächung des Stadtteilzentrums.

 

Für die Bürgerinitiative „Römer Quartier“ ist das Bauprojekt wegen der Auswirkungen auf Bürger und den Einzelhandel von größter Bedeutung. Die Initiative begrüßt deshalb grundsätzlich das Engagement von Investoren im Stadtgebiet. Sie wehrte sich aber dagegen, dass 4.500 Quadratmeter bezahlbaren innerstädtischer Wohnraums für ein Bauvorhaben zerstört werden, das dem Einzelhandel schaden und die Verkehrssituation drastisch verschlimmern werde.

 

Die Belange der 70 Anwohner im Ahornweg und auf der Römerstraße, die von dem Bebauungsplan und dem damit verbundenen Abriss ihrer Wohnhäuser betroffen seien, müssten im Vorfeld gehört und berücksichtigt werden. Werde der Bebauungsplan aufgestellt, stehe der Abriss der Häuser fest.

 

Die Belange der Bürger und des Einzelhandels von Hüls müssten gleichwertig mit den Interessen der Investorengruppe berücksichtigt werden. Grundlage dafür müsse das „Integrierte StadtEntwicklungsKonzeptes“ (ISEK 2025) und das bestehende „Einzelhandels- und Zentrenkonzept“ sein. Vor der Aufstellung von Bebauungsplänen müsse ein fairer und ergebnisoffener Dialogprozess zwischen allen Beteiligten in Hüls durchgeführt werden. Die gewünschte umfassende Erneuerung von Hüls und die Stärkung des Einzelhandels setze den Konsens mit den Bürgern des Stadtteils voraus.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 8. März 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 7. April 2018 begonnen. Das Bürgerbegehren wurde nicht eingereicht, weil bis zum Ablauf der Einreichungsfrist am 15. Mai 2018 die notwendige Zahl von 4.118 Unterschriften nicht gesammelt werden konnte.

 

Aufgrund des Bürgerbegehrens hat der Investor allerdings zugesagt, den von der Bürgerinitiative geforderten Dialogprozess über das Römer-Quartier und über die Entwicklung von Hüls als Wohn- und Einkaufsstandort zu organisieren und einen externen Moderator damit zu beauftragen. Dieser soll gewährleisten, dass der Dialog ergebnisoffen und auf Augenhöhe mit allen Beteiligten und Betroffenen geführt wird.

 

Kontakt:Roland Gaschnitz

Aktuelles

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