Overath

Bürgerbegehren gegen Bebauungsplan "Overath-Rappenhohn"

Träger: Bürgerinitiative Landschaftsfreunde Rappenhohn

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Ausschuss für Bauen, Planung und Umwelt des Rates der Stadt Overath hatte am 20. März 2018 die Aufstellung eines Bebauungsplans für Overath-Rappenhohn beschlossen. Wegen einer gesteigerten Nachfrage nach preiswertem Bauland soll die Stadtentwicklungsgesellschaft SEGO damit beauftragt werden, Bauland zu erschließen. Der Kauf eines 8.000 Quadratmeter großen Grundstücks war bereits am 27. Juni 2017 beschlossen worden. In Overath gibt es nach Darstellung der Stadt derzeit keine Baugrundstücke, die zum Verkauf angeboten werden könnten. Jedoch sei die Nachfrage nach freien Bauplätzen sehr hoch.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Landschaftsschutz vor SEGO-Interessen in Overath“ lehnen die geplante Bebauung ab. Die Bebauung diene nur den wirtschaftlichen Interessen der SEGO, kritisiert die Initiative. Es gebe genug veräußerbare preiswerte Bestandsimmobilien und bereits voll erschlossene Baulücken in Overath.

 

Die Grundstücksgeschäfte der SEGO seien intransparent. Der vorliegende Beschluss zum Bebauungs- und Flächennutzungsplan sei mittels eines fragwürdigen Dringlichkeitsbeschlusses durch die Fraktionsvorsitzenden der Mehrheitsfraktionen im Stadtrat durchgewunken worden. Die Presse berichte in diesem Zusammenhang von zweifelhaften Vereinbarungen über einen Grundstücksverkauf gegen Baurecht an anderer Stelle.

 

Die Verwaltung müsse das schon lange versprochene Baulücken- und Ausgleichsflächenkataster sowie einen zukunftsgerichteten und auch nachhaltigen Stadtentwicklungsplan für ganz Overath erstellen. Dort sollten die Probleme Umweltzone, drohende Fahrverbote, Kita-Plätze, Verkehrsinfarkt oder fehlende Parkplätze und die gegenwärtige und zukünftige Altersstruktur mitberücksichtigt werden. Der Bevölkerungszuwachs durch die Bebauung in Rappenhohn werde auch auf den Hauptverkehrswegen in Heiligenhaus oder in Untereschbach massiv zu spüren sein.

 

Erst sollten die vorhandenen Baulücken bebaut werden, bevor ein einzigartiges Stück bergischer Landschaft unwiederbringlich zerstört werde, das auch ein Wander- und Naherholungsgebiet für Familien mit Kindern sowie Senioren sei.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 11. Mai 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 22. Juni 2018 begonnen. Am 25. Juli 2018 hatten die Initiatoren 2.165 Unterschriften für das Begehren bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 8. August 2018 für unzulässig erklärt. Grund: Die Begründung des Begehrens stehe nicht in direktem Zusammenhang zu dessen Fragestellung. In der Begründung des Begehrens werde die Forderung artikuliert, dass zunächst ein zukunftsorientierter und nachhaltiger Stadtentwicklungsplan unter demokratischer Beteiligung aller Bürger aufgestellt werden müsse. Dies sei eine ganz allgemeine städtebauliche Forderung, welche den Bezug zum Bebauungsplan Nr. 143 vermissen lasse.

 

Zudem finde sich eine „unrichtige Tatsachendarstellung“ in der Begründung. Die Formulierung, dass bei einer Bebauung im Landschaftsschutzgebiet und in unmittelbarer Nähe zu einem Naturschutzgebiet sowie einem Naturdenkmal eine Umweltprüfung unverzichtbar sei, sei nicht richtig, da es in der Bauleitplanung die Möglichkeit gebe, in solchen Konstellationen Baurecht ohne Umweltprüfung zu schaffen.

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens wollen beim Verwaltungsgericht Köln Klage gegen die Unzulässigkeitsentscheidung des Stadtrates einreichen.

 

Info:Bürgerinitiative Landschaftsfreunde Rappenhohn

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