Erkrath

Bürgerbegehren „Schützt die Neanderhöhe“ gegen Grundstücksverkauf im Bereich des Bebauungsplans Gewerbegebiet Neanderhöhe

Träger: Naturschutzgemeinschaft Neandertal (NSG)

Status: Unzulässig 

Aktuelles: Die Stadt Erkrath plant auf der Neanderhöhe die Einrichtung eines 80.000 Quadratmeter großen Gewerbegebiets. Dort sollen bis zu 16 Meter hohe Hallen errichtet werden. Die Naturschutzgemeinschaft Neanderhöhe (NSG) will dies mit einem Bürgerbegehren verhindern und hat dazu die Initiative „Schützt die Neanderhöhe“ gegründet. Das geplante Bürgerbegehren wurde jedoch von der Stadt für unzulässig erklärt, weil in der Fragestellung Bezug auf das Themenfeld der Bauleitplanung genommen werden würde. Am 21. März 2019 hat der Stadtrat das Begehren in einer geheimen Abstimmung mit zehn Gegenstimmen und sieben Enthaltungen abgewiesen. Auch der von der Wählerliste Bürger mit Umweltverantwortung (BmU) vorgeschlagene Ratsbürgerentscheid wurde vom Stadtrat abgelehnt. 

Hintergrund: Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 23. November 2018 begonnen. Das geforderte Quorum ist mit rund 3.000 gesammelten Unterschriften überschritten worden. Ein Ratsmitglied der Wählerliste BmU hatte jedoch Bürgermeister Christoph Schulz zu einer erneuten Überprüfung der Fragestellung des Begehrens gebeten, weil er diese für nicht zulässig hält. Am 21. März entschied der Rat, das Bürgerbegehren für unzulässig zu erklären. Begründet wurde die Entscheidung mit Verweis auf die Stellungahmen des Städte- und Gemeindebundes NRW und einer Anwaltskanzlei. Beide waren der Ansicht, dass die Fragestellung einen „verschleierten“ Bezug auf das Themenfeld der Bauleitplanung nimmt, welche im Negativkatalog der Gemeinde- und Kommunalordnung von NRW als Begehrensthema ausgeschlossen wird. Der Stadtrat hat sich gegen die Durchführung eines Ratsbürgerentscheids ausgesprochen und hat auch die von Bündnis 90/Die Grünen beantragte Bürgerbefragung zurückgewiesen. 

Ziel des Bürgerbegehrens war es, dass die Flächen am Rande des Naturschutz- und Flora-Fauna-Habitat-Gebietes mit der höchsten europäischen Naturschutzkategorie von der Stadt nicht verkauft werden und auch keine Erschließung durch Straßen oder Kanäle stattfindet. Die Bürgerbegehrensinitiatoren kritisieren das Projekt als ökologisch schädlich und wirtschaftlich unnötig. Es beeinträchtige die weltbekannte Fundstätte des Neandertalers sowie die Lebensqualität in der Stadt. Erkrath sei mit mehr als 40 Prozent Siedlungs- und Verkehrsflächen schon heute eine der Städte mit dem höchsten Versiegelungsgrad in ganz Nordrhein-Westfalen. Die verbleibenden Freiflächen sollten für Natur und Menschen geschützt und dadurch die Lebensqualität in der Stadt erhalten bleiben. Dies sei gerade für die gewünschte Ansiedlung von jungen Familien mit Kindern ein wichtiges Argument. Schon heute gehöre Erkrath zu den steuerstärksten Kommunen im Land. Weitere neue Gewerbeflächen seien nicht notwendig. Im Gewerbegebiet Unterfeldhaus und an anderen Stellen gebe es ausreichend freistehende Gewerbeimmobilien. So könne die Erweiterung und Neuansiedlung gewährleistet werden, ohne immer neue Freiflächen in Anspruch zu nehmen. Die weltbekannte Fundstätte des Neandertalers liege in unmittelbarer Nähe der Neanderhöhe. Sie werde durch die Bebauung verschandelt. Archäologisch wertvolle Bereiche würden für immer vernichtet. Durch das geplante Gewerbegebiet werde zudem der Biotopverbund zwischen Bruchhauser Feuchtwiesen, Schlackenhalde und Neandertal unterbrochen und zerstört und das Artensterben befördert. Freiflächen wie die Neanderhöhe seien wichtig für das Kleinklima in der Stadt und minderten die Belastung etwa bei Hitzewellen. Die Hochwasser und Überflutungsgefahr in Hochdahl werde durch die Versiegelung der Fläche insbesondere bei Starkregenereignissen weiter steigen. Der Boden auf der Neanderhöhe sei besonders fruchtbar und gehöre zur höchsten Bodenqualitätsstufe. Durch die geplante Bebauung werde er der Landwirtschaft unwiderruflich entzogen. Neben der NSG Neandertal sprechen sich unter anderem auch die Erkrather Naturschutzverbände sowie der Bürgerverein Hochdahl gegen das Gewerbegebiet an dieser Stelle aus. Auch Bündnis 90/Die Grünen sprachen sich als Mitinitiatoren für das Begehren aus. 

Die Ratsmehrheit aus den Fraktionen von CDU und SPD hatte bereits Bedenken gegenüber dem Bürgerbegehren angemeldet und sich für das geplante Neubaugebiet ausgesprochen. Laut CDU-Fraktion würde eine Entscheidung für das Neubeugebiet die beste Entscheidung für die Bürger der Stadt Erkrath sein. Die Notwendigkeit zur Bürgerbeteiligung im Rahmen eines Bürgerbegehrens sei daher nicht nötig. Die SPD sah das Begehren auch kritisch, ohne sich jedoch abschließend festzulegen. Auch die Wählerliste BmU befürwortet eine Erweiterung des Gewerbegebiets im Bereich der Neanderhöhe. 

Weiterführende Quellen:

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Bürgerbegehren für Überprüfung der Kostenentwicklung bei geplanten Feuerwehrneubauten

Träger: Initiative "Erkrath 21"

Status: Unterschriftensammlung

 

Aktuelles/Ergebnis: Auf dem ehemaligen Naturschutzgebiet Clever Feld in Erkrath-Hochdahl soll eine neue Feuerwache für die Feuerwehr Erkrath errichtet werden. Die ersten Kostenschätzungen gingen von einem Kostenaufwand von rund 13,5 Millionen Euro aus. Im Rahmen der weiteren Planung stiegen die Kosten über 16 Millionen Euro derzeit rund 32 Millionen Euro an.

 

Weiterhin soll an der Kreuzstraße in Alt-Erkrath ein sog. Gerätehaus des Löschzuges Erkrath der freiwilligen Feuerwehr errichtet werden. Auch hier sind die Kosten von ursprünglich 2,1 Millionen auf derzeit 6,4 Millionen Euro angestiegen.

 

Weitere Kostensteigerungen sind laut Verwaltung der Stadt Erkrath für beide Projekte nicht auszuschließen. Neubau- und Modernisierungskosten von realisierten Feuerwehrgebäuden der Städte im Kreis Mettmann liegen zwischen nach Angaben der Initiative „Erkrath 21“ bei 5,1 - 20 Millionen Euro. Das Hauptargument der Neubau-Befürworter, ein Neubau sei schneller zu realisieren und günstiger zu bauen, sei durch die Realität widerlegt.

 

Mit dem Bürgerbegehren wird gefordert, dass vor der rechtswirksamen Unterzeichnung der Verträge zur Errichtung einer Feuerwache auf dem Clever Feld und des Gerätehauses an der Kreuzstraße, ein Gutachten über die Grundlagen, die Wirtschaftlichkeit und die standortspezifischen Kosten der Projekte von einem auf den wirtschaftlichen Bau und Betrieb von Feuerwachen spezialisierten Gutachter erstellt und dieses anschließend im Rat der Stadt Erkrath beraten wird.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hat am 27. September 2018 begonnen.

 

Info:Initiative „Erkrath 21“

Aktuelles

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