Wesseling

Bürgerbegehren für mobile Flüchtlingsunterkünfte statt fester Bauten

Träger: Initiative „Für ein Miteinander in Wesseling“

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wesseling hatte am 19. Januar 2016 beschlossen auf den Grundstücken in der Urfelder Straße, Jahnstraße, Mertener Straße und Im kleinen Mölchen mobile Wohneinheiten für feste Wohnbauten zur Unterbringung von Flüchtlingen zu errichten.

 

Langfristig könne nur der Bau von Wohnungen in Festbauweise zu einer nachhaltigen und wirtschaftlich vertretbaren Lösung führen, hieß es zur Begründung. Hierfür böten sich auch aus Gründen der Sozialverträglichkeit und der Akzeptanz vor Ort die ausgewählten städtischen Grundstücke an. Zwar könnten Containerunterkünfte über einen Zeitraum von mehreren Jahren betrieben werden, jedoch seien sie gegenüber festen Gebäuden stets unwirtschaftlich und stellten somit nur bei kurzfristigen Lösungen eine Alternative dar.

 

Deshalb sollen anstelle von kurzfristigen Unterbringungsmöglichkeiten in Containern feste Wohnhäuser für Flüchtlinge auf allen vier Grundstücken errichtet werden. Die voraussichtlichen Baukosten für die beabsichtigten dauerhaften Gebäude sollen sich auf rund 6,5 Millionen Euro belaufen, zzgl. der aus städtischem Besitz eingebrachten Grundstücke, bzw. des Berzdorfer Grundstücks, das extra erworben werden müsse.

 

Die Häuser sollen in einfacher Bauweise errichtet werden und könnten, wenn sie nicht mehr für die Flüchtlinge gebraucht würden, entweder verkauft oder als Sozialwohnungen genutzt werden. Für den Bau gebe es ein zinsloses Darlehen vom Land, was einen Zuschuss von mehr als zwei Millionen Euro ausmache.

 

Außerdem führt die Verwaltung Abschreibungskosten an. Hier seien feste Bauten die bessere Investition, weil sie einen höheren und langfristigeren Wert hätten als Container. Die Häuser hätten nach 20 Jahren noch einen Wert von über vier Millionen Euro, was bei Containern nicht der Fall sei.

 

Diese Kosten würden bei der Nutzung mobiler Wohneinheiten bedeutend geringer ausfallen, meinte die Initiative „Für ein Miteinander in Wesseling“. Sie war der Meinung, dass die Ratsentscheidung unter dem Druck der noch nicht absehbaren Flüchtlingszuweisungen entstanden ist. Es werde überstürzt auf die sich täglich ändernden Zahlen der Zuweisungen von Flüchtlingen reagiert und die erstbesten bzw. nach Angabe der Verwaltung noch einzigen verfügbaren städtischen Grundstücke für die Bebauung festgelegt, ohne die Anwohner in der umliegenden Nachbarschaft miteinzubeziehen. Eine Lösung mit mobilen Wohneinheiten koste nur etwa 2,8 Millionen Euro. Die Grundstücke könnten nach der „Sondernutzung“ wieder ihrer ursprünglich angedachten Nutzung zugeführt werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 9. März 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 15. April 2016 begonnen. Bis zum 20. Mai 2016 hatten die Initiatoren 3.664 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 14. Juni 2016 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 28. August 2016 war ungültig. Zwar votierten 51,5 Prozent der Abstimmenden für die Unterbringung von Flüchtlingen in mobilen Wohneinheiten, jedoch erreichte das Bürgerbegehren nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 33,4 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren Wesseling

  • Informationen der Stadt Wesseling zum Bürgerentscheid 1

  • Informationen der Stadt Wesseling zum Bürgerentscheid 2

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