Leverkusen

Bürgerbegehren für Erhalt des Bürgerbüros Opladen

Träger: Wählergemeinschaft „Opladen Plus“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Leverkusen hatte am 6. Dezember 2010 beschlossen, das Bürgerbüro Opladen zu schließen. Begründet wurde der Schließungsbeschluss von der Ratsmehrheit damit, dass das Personal des Bürgerbüros nicht ausgelastet sei und in Wiesdorf deshalb für neue Aufgaben heran gezogen werden soll. Durch die Schließung des Opladener Bürgerbüros versprach sich die Stadt jährliche Kosteneinsparungen von 93.000 Euro.

 

Die Wählergemeinschaft „Opladen Plus“ wollte mit einem Bürgerbegehren die Wiedereröffnung des am 15. Dezember 2010 geschlossenen Bürgerbüros erreichen. Sie argumentierte, dass den Leerlaufzeiten des Personals durch geänderte Öffnungszeiten abgeholfen werden kann. Die angeführten Kostenvorteile einer Zusammenlegung der beiden Bürgerbüros ergäben sich aus der Annahme, dass man das derzeitige Opladener Personal in Wiesdorf besser auslasten könne, da in Wiesdorf auch flexibel auf so genannte Backoffice-Arbeiten ausgewichen werden könne. Dazu brauche man jedoch keine Verlagerung, sondern es bedürfe lediglich einer durchdachten Prozess- und folglich Personalorganisation des Opladener und des Wiesdorfer Bürgerbüros. In Zeiten moderner Kommunikation sollte auch dezentrale Prozessorganisation - umso mehr bei so genannten Backoffice-Tätigkeiten - eigentlich kein generelles Hindernis sein.

 

Die Einsparungen durch das Wegfallen der IT-Betreuung der Opladener Arbeitsplätze sei undurchsichtig. Durch die Schließung des Bürgerbüros entfalle nicht der Aufwand für die Erstellung der Software. Die zu erwartenden Einspareffekte seien deshalb geringer und lägen bei höchstens 20.000 Euro jährlich. Dies rechtfertige nicht die Schließung des Bürgerbüros Opladen mit seiner Bürgerservice-Bedeutung für den nördlichen Leverkusener Stadtbereich.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 13. Dezember 2010 begonnen. Am 23. Februar 2011 hatten die Initiatoren 7.202 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 11. April 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Der darin enthaltene Kostendeckungsvorschlag weise auf die Möglichkeit hin, durch eine Reduzierung der Beigeordnetenstellen Mittel einzusparen und für die begehrte Maßnahme einzusetzen. Dazu sei eine vorangehende Änderung der Hauptsatzung erforderlich, die im Rahmen des Bürgerbegehrens aber nicht beantragt worden sei. Dieser Zusammenhang werde auf den Unterschriftenlisten auch nicht erläutert und bleibe den unterschreibenden Personen unbekannt. Der Kostendeckungsvorschlag sei damit nicht durchführbar. Bei der Schließung des Bürgerbüros in Opladen handele es sich außerdem um eine rein innere Angelegenheit der Stadtverwaltung. Bürgerbegehren hierzu lässt die Gemeindeordnung nicht zu.

 

Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss hatten die Initiatoren am 13. Mai 2011 Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Die Richter hatten die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens mit Urteil vom 25. April 2012 bestätigt. Die Gemeindeordnung schließe Bürgerbegehren über die innere Organisation der Gemeindeverwaltung aus. Hierzu gehöre auch die Entscheidung über die Zusammenlegung, Abschaffung oder Einrichtung von Ämtern. Ferner seien Teile des Begehrens unbestimmt. Für den Bürger sei aufgrund der bisherigen Sachlage unklar, ob er bei einem etwaigen Bürgerentscheid gleichzeitig auch über die Reduzierung der Anzahl der Beigeordneten mit abstimmen solle.

 

Kontakt:Wählergemeinschaft „Opladen Plus“

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier