Kalkar

Bürgerbegehren für Erhalt der Altstadtlampen auf dem Marktplatz

Träger: Initiative zum Erhalt des historischen Stadtgesichtes Kalkar

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Bauausschuss des Rates der Stadt Kalkar hatte am 15. September 2010 beschlossen, den Kalkarer Marktplatz umzugestalten. Im Rahmen des Umbaus sollen 14 Lichtstelen mit einer Höhe von 4,50 Metern auf dem Platz installiert werden.

 

Eine neu gegründete Bürgerinitiative lehnt die geplanten neuen Lichtstelen und die halbrunden Poller ab. Sie hat ein Bürgerbegehren gestartet, damit die historisierenden Leuchten und die jetzigen Poller erhalten bleiben. Die 28 alten Leuchten schafften eine bessere Beleuchtung des Marktes als die neuen Lichtstelen, meint die Initiative. Dies wird von den Befürwortern des Marktplatz-Umbaus bestritten. Die geplanten 14 Stelen könnten durch moderne Technik den Markt besser ausleuchten. Außerdem stünden die schlanken Lichtsäulen, die in Kalkar installiert werden sollen, schon an anderen historischen Plätzen in Deutschland.

 

Die Kosten für den Umbau belaufen sich auf 500.000 Euro. 50.000 Euro sollen für die neuen Leuchtstelen ausgegeben werden. Dies wird finanziert aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 2. November 2010 begonnen. Bis Ende November 2010 hatten die Initiatoren hierfür rund 1.700 Unterschriften an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 16. Dezember 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Auf mehreren Unterschriftenisten der Text für die Begründung nicht abgedruckt, sondern nachträglich handschriftlich ergänzt worden. Mit der Benennung von Christine van Brakel-Verholen sei gegen das Wahrheitsgebot verstoßen worden, weil sie erst aus der Presse erfahren habe, dass sie Vertretungsberechtigte des Bürgerbegehrens ist. Sie habe zu keinem Zeitpunkt erklärt, diese Aufgabe zu übernehmen.

 

Auch sei die einzuhaltende Einreichungsfrist von drei Monaten nach Ratsbeschluss nicht eingehalten worden. Der Grundsatzbeschluss zur Umgestaltung des Marktes sei bereits mit der Festlegung des neuen Beleuchtungskonzeptes am 21. April 2010 erfolgt. Die Bürgerinitiative sei aber erst seit Ende Oktober aktiv geworden. Das Bürgerbegehren sei außerdem unzulässig, weil der Kostendeckungsvorschlag nicht den gesetzlichen Anforderungen entspreche.

 

Kontakt:Hans-Josef Zirpel

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