Bornheim

Bürgerbegehren für Beibehaltung der aktuellen Wasserversorgung

Träger: Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bornheim hatte am 26. Januar 2016 beschlossen, den Bürgermeister zu beauftragen, für die Vorgebirgsorte 100 Prozent des Trinkwassers vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) und für die Rheinorte zukünftig 70 Prozent des Trinkwassers vom WTV und 30 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) zu beziehen und mit dem WTV einen 20 Jahre geltenden Liefervertrag abzuschließen.

 

Begründet wurde die Entscheidung damit, dass das Trinkwasser des Wahnbachtalsperrenverbandes bei gleicher Trinkwasserqualität weicher sei, also weniger Mineralien enthalte, als das zurzeit bereitgestellte Trinkwassergemisch. Auch wenn das Wasser deutlich teurer ist, verspricht man sich eine Einsparung bei Wasch- und Reinigungsmitteln und bei der Instandhaltung von technischen Geräten.

 

Die mit diesem Beschluss verbundenen jährlichen Mehrkosten von rund 750.000 Euro betragen bei der vom WTV geforderten 20-jährigen Vertragsbindung laut Berechnungen der Stadt Bornheim 15 Millionen Euro. Die Aktionsgemeinschaft „Bornheimer Trinkwasser“ befürchtete, dass diese zu erwartenden Mehrkosten des neuen Lieferantenvertrages einseitig auf die Verbraucher umgelegt und somit jeder Bornheimer Haushalt und alle Gewerbebetriebe mindestens 20 Jahre lang zusätzlich und unnötig finanziell belasten werden. Der Beibehalt des derzeitigen Mischwasserbezuges von 75 Prozent Grund- und 25 Prozent Talsperrenwasser hingegen garantiere eine hohe Versorgungssicherheit bei gleichzeitig günstigem Preis.

 

Die Aktionsgemeinschaft hatte gefordert fordert, dass die Stadt weiterhin ihr Trinkwasser zu 75 Prozent vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel und zu 25 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband beziehen und darüber mit dem WBV einen langfristigen Vertrag abschließt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 27. Februar 2016 begonnen. Am 26. April 2016 hatten die Initiatoren 3.405 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 7. Juli 2016 für zulässig erklärt. Am 8. September 2016 hatte der Rat das Bürgerbegehren abgelehnt.

 

Am 26. September hatte die Bezirksregierung den Ratsbeschluss zur Wasserversorgung für rechtswidrig erklärt. Nach Auffassung der Kommunalaufsicht sind die jährlichen Mehrkosten, die durch die Neuorganisation der Wasserversorgung entstehen würden, als überflüssig anzusehen. Sie könnten daher nicht dem Gebührenzahler auferlegt werden und würden somit dem städtischen Haushalt zur Last fallen. Dies stelle einen Verstoß gegen den Grundsatz der Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit dar. Zudem werde die Einhaltung des Haushaltssicherungskonzeptes gefährdet.

 

Die Stadt sei zwar grundsätzlich frei in ihrer unternehmerischen Entscheidung, welcher Kostenaufwand betrieben werde. Diese Freiheit habe aber ihre Grenzen aus den Verfassungsprinzipien der Rechtsstaatlichkeit und Verhältnismäßigkeit. Die Kommune sei grundsätzlich verpflichtet, die Kosten möglichst gering zu halten und einen größtmöglichen Erfolg zu erzielen.

 

Auch hält die Bezirksregierung eine Differenzierung der Gebühren für rechtswidrig. Der Ratsbeschluss sah vor, dass die Rheinorte zunächst ein Gemisch aus 70 Prozent WTV- und 30 Prozent WBV-Wasser erhalten sollen - bei geringeren Gebühren. Dies sei ein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz.

 

Der Bürgerentscheid am 20. November 2016 war ungültig. Zwar votierten 50,7 Prozent der Abstimmenden für einen Anbieterwechsel bei der Trinkwasserversorgung, jedoch machte diese Mehrheit nicht gleichzeitig die vorgeschriebene Zustimmung von mindestens 20 Prozent aller Stimmberechtigten aus. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 36,3 Prozent.

 

Am 21. Juni 2017 beschloss der Bornheimer Stadtrat einen Kompromiss, nach dem das Bornheimer Wasser bis Ende 2017 auf einen Bezug von 60 Prozent Wasser vom Wasserbeschaffungsverband Wesseling-Hersel (WBV) sowie von 40 Prozent vom Wahnbachtalsperrenverband (WTV) umgestellt wird.

 

Info:

  • Bürgerbegehren Bornheimer Wasser

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf von Grundstücken in Roisdorf

    Träger: Bürgerinitiative "Roisdorf 21"

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Planungsausschuss des Rates der Stadt Bornheim hatte im April 2012 ein Verfahren zur Aufstellung eines Bebauungsplans für den Bereich Schumacherstraße, Bonner Straße und Meckenheimer Straße im Stadtteil Roisdorf eingeleitet. Dies soll es erlauben, das Einkaufszentrum an der Bonner Straße von heute 6.000 Quadratmeter auf 13.500 Quadratmeter Verkaufsfläche zu erweitern. Zu Bebauungszwecken sollen auch Grundstücke an den Investor verkauft werden.

     

    Die Bürgerinitiative "Roisdorf 21" lehnte den Verkauf der Grundstücke ab. Mit einem Bürgerbegehren sollte der Verkauf verhindert werden. Da die Grundstücke nach bisheriger Planung zu einem sehr geringen Preis verkauft werden sollten, sei ein solches Geschäft einseitig zum Vorteil des Investors und zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Bornheim, argumentiert die Initiative.

     

    Das Bürgerbegehren wurde am 8. Mai 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. Juli 2013 begonnen. Bis zum 27. Januar 2014 hatten die Initiatoren 2.828 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 30. Januar 2014 für unzulässig erklärt, weil dessen Begründung nach Auffassung der Ratsmehrheit unzureichend ist. Das Begehren richte sich außerdem offensichtlich nicht gegen den Grundstücksverkauf, sondern gegen die Bauleitplanung, die eine Erweiterung des Roisdorfer Einkaufszentrums vorsieht. Ein Bürgerbegehren gegen Bebauungspläne schließt die Gemeindeordnung mit Ausnahme des Aufstellungsbeschlusses zu einem Bebauungsplan jedoch aus. Gegen diese Entscheidung haben die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens Klage beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht.

     

    Am 27. März 2014 hatte der Bornheimer Rat den Bebauungsplan Ro 17 sowie den städtebaulichen Vertrag mit Investor Gerd Sutorius beschlossen.

     

    Das Verwaltungsgericht Köln hatte am 3. April 2014 den Unzulässigkeitsbeschluss des Bornheimer Rates bestätigt. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei für den Bürger ohne eine genaue Bezeichnung der Grundstücke nicht hinreichend verständlich. Eine solche Bezeichnung könne grundsätzlich mit einem Lageplan vorgenommen werden. Hier sei ein Lageplan jedoch nur bei einem Teil der eingereichten Unterschriftenlisten auf der Rückseite abgedruckt gewesen. Die Unterschriftenlisten, auf denen kein Lageplan abgedruckt sei, könnten nicht berücksichtigt werden. Dadurch verfehle das Bürgerbegehren das erforderliche Unterschriftenquorum deutlich.

     

    Das Oberverwaltungsgericht in Münster hatte diese Entscheidung am 15. Mai 2014 bestätigt. Die Fragestellung des Bürgerbegehrens sei zu unbestimmt, urteilten die Richter. Die Bürger müssten bereits aus der Frage erkennen können, für oder gegen was sie ihre Stimme abgeben. Grundstücke "im Bereich" Schumacherstraße, Bonner Straße und Meckenheimer Straße könnten hingegen viele Grundstücke bezeichnen. Nicht nur die, die zwischen den Straßen lägen, sondern möglicherweise alle, die von den Straßen erschlossen würden. Dies werde auch durch den teilweise auf der Rückseite der Unterschriftenliste abgedruckten Lageplan nicht konkretisiert, da die entsprechende Bezugnahme fehle. Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten ihre Klage im Hauptverfahren deshalb am 11. Juni 2014 zurückgezogen.

     

    Kontakt:Jörn Freynick

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    Bürgerbegehren gegen Verkauf der Freibadwiese

    Träger: Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese"

     

    Status: Bürgerentscheid ungültig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Bornheim hatte am 8. Juli 2010 mit den Stimmen von CDU, SPD und Grünen den Bürgermeister beauftragt, den Verkauf von zwei Dritteln der Freibadwiese mit ihren rund 18.000 Quadratmetern Liegefläche einzuleiten und einen Investor zu suchen, der die privatwirtschaftliche Vermarktung einer noch nicht näher vorgestellten Wohn- und/oder Gewerbebebauung einleiten sollte. Durch den Verkauf des Grundstücks erhoffte sich die Stadt Einnahmen von rund 1,5 Millionen Euro.

     

    Der jährliche Zuschussbedarf des Hallenfreizeitbades durch die Stadt lag seinerzeit bei 1,1 Millionen Euro. Verrechnet auf die durchschnittliche Besucherzahl von 200.000 Schwimmgästen pro Jahr musste die Stadt somit 5,70 Euro pro Besucher aus ihren Mitteln aufbringen. Problematisch sei vor allem, dass die Freibadwiese nur vier Monate im Jahr genutzt werde. Pflege, Unterhaltung und Überwachung seien aber ganzjährig nötig. Die Besucherzahlen stiegen in der Freibadsaison je nach Wetterlage gegenüber dem reinen Hallenbadbetrieb nur um 12 bis 17 Prozent an. Diese Auslastung rechtfertigt in keiner Weise eine Gesamtliegefläche von 18.000 Quadratmetern.

     

    Die Bürgerinitiative "Rettet unsere Freibadwiese" wandte sich gegen diese Pläne. Auch nach einem Verkauf der Freibadwiese werde der städtische Haushalt nicht dauerhaft entschuldet, hatte sie argumentiert. Vielmehr werde städtisches Grundvermögen veräußert, das derzeit der Erholung, der sportlichen Betätigung und der Freiraumgestaltung diene. Mit Blick auf die wirtschaftliche Situation des Hallenfreizeitbades sei es geboten, sowohl die Freiflächenqualität der Einrichtung nicht einzuschränken, als auch bauliche Möglichkeiten der Attraktivierung für das Bad selbst offen zu halten.

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 23. Juli 2010 begonnen. Am 7. Oktober 2010 hatten die Initiatoren hierfür 4.685 Unterschriften an die Stadt übergeben. Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 9. Dezember 2010 für zulässig erklärt und es am 24. Februar 2011 inhaltlich abgelehnt.

     

    Der Bürgerentscheid am 22. Mai 2011 war ungültig. Zwar votierten 62,3 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch wurde die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten für das Begehren nicht erreicht. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,4 Prozent.

     

    Kontakt:Harald Stadler

    Info:Bürgerentscheid: Das Abstimmungsergebnis

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