Hürth

Bürgerbegehren für Erhalt des Lehrschwimmbeckens Efferen

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Haupt- und Finanzausschuss des Rates der Stadt Hürth hatte am 7. Dezember 2010 mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen einen Antrag abgelehnt, das Lehrschwimmbecken in Efferen zu sanieren und zu erhalten. Bis zum Februar 2011 fand dort Schul- und Vereinsschwimmen statt. Darüber hinaus lehnte es der Ausschuss ab, die Sportpauschale 2011 in Höhe von 90.405 Euro zur Sanierung des Lehrschwimmbeckens in Efferen zu verwenden sowie den Differenzbetrag zum Mittelbedarf für die Komplettsanierung von ca. 175.000 Euro in den Haushalt 2011 einzustellen. Angesichts des erheblichen Haushalts-Defizits sei diese Maßnahme notwendig, hieß es zur Begründung. Das Schulschwimmen sei dennoch gesichert, es werde dann im Familienbad „De Bütt“ und wie bisher im Lehrschwimmbecken Fischenich stattfinden.

 

Nach Ansicht der Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Lehrschwimmbeckens wurde den Kindern durch die Schließung die Möglichkeit genommen, in Schule und Verein schwimmen zu lernen, da die Wasserflächen für die „Nichtschwimmer“ damit reduziert worden seien. Durch die Schließung seien 43,5 Wochenstunden für Schul- und Vereinsschwimmen im Lehrschwimmbecken Efferen entfallen. Auch könne ein Schwimmunterricht in der Bütt nicht in der hohen Qualität durchgeführt werden wie bisher, da der Unterricht durch die dort herrschenden Rahmenbedingungen beeinträchtigt werde. Die Beaufsichtigung durch das Lehrpersonal werde durch die großen Räumlichkeiten erschwert, Störungen und Ablenkungen durch die anderen Badegäste seien nicht zu vermeiden und auch die hohe Geräuschkulisse, die in einem Erlebnisbad im Gegensatz zu den kleinen Lehrschwimmbecken herrsche, dürfe nicht unberücksichtigt bleiben.

 

Vor allem dürfe aber der Sicherheitsaspekt nicht übergangen werden. Es sei nicht auszuschließen, dass sich ein „Nichtschwimmerkind“ unbemerkt von seiner Klasse oder seinem Verein entferne. Dies könne in dem kleinen Lehrschwimmbecken nicht passieren. Eine derart dauerhafte und einschneidende Verschlechterung der Schul- und Vereinslandschaft sei nicht vertretbar.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 19. Dezember 2010 begonnen. Am 17. Januar 2011 hatten die Initiatoren 3.945 gültige Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 22. Februar 2011 abgelehnt.

 

Der Bürgerentscheid am 8. Mai 2011 war ungültig. Zwar votierten 81,3 Prozent der Abstimmenden für das Bürgerbegehren, jedoch erreichte dieses nicht die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 16,5 Prozent.

 

Kontakt:Lutz Busch

Info:

Informationen der Stadt Hürth zum Bürgerentscheid

Bürgerentscheid: Das Ergebnis

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Bürgerbegehren für Erhalt von Lehrschwimmbecken

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Verwaltung der Stadt Hürt plant, die beiden Lehrschwimmbecken in Fischenich und Efferen, in denen jetzt noch Schulschwimmen stattfindet, ab Februar 2011 zu schließen. Dadurch sollen 150.000 Euro jährlich gespart werden. Angesichts des 17-Millionen-Euro-Defizits im städtischen Haushalt sei diese Maßnahme notwendig, heißt es zur Begründung. Das Schulschwimmen sei dennoch gesichert, es werde dann im Familienbad „De Bütt“ stattfinden.

 

Eine Elterninitiative hatte gegen diese Pläne ein Bürgerbegehren gestartet. Das Schwimmen in den kleinen Lehrschwimmbecken im Familienbad sei nicht vergleichbar mit dem Schulschwimmen in einem so großen Bad, argumentierte die Initiative. Die Bütt sei unübersichtlich, die Kinder müssten sich die Becken mit den normalen Besuchern teilen. Für Lehrer sei es hierdurch schwierig, die Übersicht zu behalten. Vom Schwimmunterricht in der Bütt bleibe kaum etwas übrig, wenn die Kinder erst mit dem Bus dorthin gebracht würden. Außerdem sei in der Fischenicher Schwimmhalle kürzlich noch das Dach erneuert worden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte Anfang Juni 2010 begonnen. Am 21. Juni 2010 hatte die Elterninitiative 7.789 Unterschriften hierfür an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 13. Juli 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Entgegen der Begründung des Bürgerbegehrens sei mit dem Erlebnisbad "De Bütt" weiterhin ein Lehrschwimmbecken in Hürth vorhanden. Der Kostendeckungsvorschlag des Begehrens sei zu unkonkret. Außerdem gehe die Zahl der Vertretungsberechtigten mit zehn benannten Personen über die durch die Gemeindeordnung erlaubte Zahl von bis zu drei Bürgern hinaus.

 

Kontakt:Gabriele Browne

Aktuelles

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