Marsberg

Bürgerbegehren für Erhalt der Diemeltal-Schule

Träger: Elterninitiative "Rettet die Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Marsberg hatte am 25. März 2010 bei vier Gegenstimmen aufgrund der Schulentwicklungsplanung beschlossen, die Gemeinschaftsgrundschule „Diemeltal“ in Niedermarsberg zum Ende des Schuljahres 2009/2010 aufzulösen. Die derzeitigen Schüler werden seit dem 1. August 2010 gemeinsam mit den derzeitigen Schülern der Katholischen Grundschule im Schulgebäude „Am Burghof 11“ unterrichtet. Gleichzeitig wurde die Kerschensteiner-Schule aus dem Gebäude der Katholischen Grundschule in das Gebäude der Grundschule Diemeltal verlagert. Bei seiner Entscheidung hatte der Rat insbesondere auf das Anmeldeverhalten der Eltern an den Grundschulen des Stadtgebiets, rückläufige Schülerzahlen sowie die problematische Besetzung von Schulleiterstellen reagiert.

 

Eine Elterninitiative kritisierte, dass durch die Auflösung der Grundschule Diemeltal die Wahlmöglichkeit in der Kernstadt auf eine Bekenntnisschule beschränkt worden sei. Um eine Bildungsvielfalt zu gewährleisten, hätte jedoch auch der Bestand einer bekenntnisfreien Schule in der Innenstadt gewährleistet werden müssen. Eine Auflösung der Grundschule untergrabe die Entscheidungsfreiheit der Eltern hinsichtlich einer freien Schulwahl. Um dies zu verhindern, hätte es auch in Zukunft einer gesicherten Fortführung der Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule als bekenntnisfreie, christliche, offene Grundschule in der Marsberger Kernstadt bedurft.

 

Die Fortführung der Grundschule „Diemeltal“ wäre danach für die Stadt Marsberg im Vergleich zu der beabsichtigten Auflösung kostengünstiger gewesen. Bei einer solchen müssten zusätzliche Busverbindungen zu den bekenntnisfreien Schulen in Westheim und Giershagen eingerichtet werden. Weiterhin seien bauliche Umbaumaßnahmen in der Katholischen Grundschule erforderlich, um genügend Stammklassen zu schaffen, daneben auch Umbaumaßnahmen im Gebäude der Grundschule „Diemeltal“ zur Unterbringung der Kerschensteiner-Schule. Die anfallenden Umzugs- und Umbaukosten würden sich auf etwa 53.000 Euro belaufen. Schließlich sei die derzeitige Trägerschaft der offenen Ganztagsgrundschule durch den Förderverein der Grundschule für die Stadt im Vergleich zu einem anderen, kommerziellen Träger kostengünstiger. Im Ergebnis wäre danach insofern die Weiterführung der Grundschule als auch der Kerschensteiner-Schule an ihren bisherigen Standorten die kostengünstigere Alternative besser gewesen.

 

Die Elterninitiative wollte die Umsetzung der Schulpläne mit einem Bürgerbegehren verhindern. Die Unterschriftensammlung hatte am 17. Mai 2010 begonnen. Am 18. Juni 2010 hatten die Initiatoren 2.413 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 24. August 2010 für unzulässig erklärt. Begründung: Der Beschluss zur Auflösung der Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule stehe in Wechselwirkung zu einem weiteren Ratsbeschluss über die Förderschullandschaft. Hätte das Bürgerbegehren Erfolg, könne ein Beschluss über die Verlegung der Förderschule nicht umgesetzt werden. Über diesen sogenannten Dominoeffekt komme somit ein weiterer Ratsbeschluss zu Fall. Diese Wechselwirkung werde durch das Bürgerbegehren nicht aufgegriffen und den Bürgern in der Begründung nicht erklärt. Die Voraussetzungen des Schulgesetzes NRW für eine Fortführung der Diemeltal-Gemeinschaftsgrundschule seien bei lediglich neun vorliegenden Anmeldungen nicht erfüllt gewesen.

 

Bei einem Erfolg des Bürgerbegehrens würden rechtsverbindliche Anmeldungen der Schüler ins Leere laufen. Dadurch werde in bereits bestehende öffentlich-rechtliche Schulverhältnisse eingegriffen. Damit werde zusätzlich ein gesetzwidriges Ziel verfolgt. Verlaufe das Bürgerbegehren positiv, könne der Beschluss zur Verlagerung der Förderschule nicht umgesetzt werden. Dies sei den Bürgern in der notwendigen Deutlichkeit aber weder in einer Frage zur Entscheidung gestellt noch in seiner Wechselwirkung erklärt worden.

 

Die zum Kostendeckungsvorschlag der Initiative gemachten Angaben seien unzureichend erklärt und in sich nicht nachvollziehbar. Der Kostendeckungsvorschlag verstoße in mehrfacher Hinsicht gegen das Gesetz, weil ein Ratsbeschluss zur Besetzung der Beigeordnetenstelle umzusetzen ist, die Verpflichtung besteht, einen allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters zu bestellen und in die innere Organisation der Gemeinde eingegriffen würde.

 

Kontakt:Michaela Deckenhoff

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