Emsdetten

Bürgerbegehren für Wiedereinführung des Familienprogramms

Träger: Elterninitiative, CDU Emsdetten

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Emsdetten hatte am 16. März 2010 mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und Emsdettener Liste die Streichung des städtischen Familienprogramms rückwirkend zum 1. Januar 2010 beschlossen. Das Programm bestand aus dem „Patengeld“ und der „Kinderzimmerzulage“. Im Rahmen des Patengeldes wurden von der Stadt für jedes Kind zur Geburt 300 Euro, zum 3. Geburtstag 300 Euro, zum 6. Geburtstag 400 Euro, zum 10. Geburtstag 400 Euro und zum 14. Geburtstag 300 Euro an die Eltern ausgezahlt. Die Kinderzimmerzulage war ein auf fünf Jahre gleichmäßig verteilter Zuschuss von insgesamt 2.000 Euro für die Neuschaffung eines Kinderzimmers von mindestens 10 Quadratmetern Größe.

 

Kritiker hielten den Effekt des Familienprogramms für nicht messbar und für eine Förderung nach dem Gießkannenprinzip. Auch sei das Programm nicht finanzierbar. Es sei ein Geschenk auf Pump, das diejenigen zurückzahlen müssten, denen es heute angeblich zugute komme, also die Kinder, die das Patengeld erhalten sollen.

 

Der Rat hatte dieses Programm in 2007 beschlossen. Die Erhaltung und Schaffung positiver Lebensbedingungen für junge Menschen und deren Familien sowie die Gestaltung einer kinder- und jugendfreundlichen Umwelt sei eine zentrale Aufgabe der Stadt, hieß es seinerzeit zur Begründung. Die Stadt Emsdetten wollte damit ihre besondere Verbundenheit für Familien mit Kindern und eine besondere Wertschätzung zum Ausdruck bringen. Sie übernahm daher für die in der Stadt lebenden Kinder eine symbolische Ehrenpatenschaft. Diese war verbunden mit dem Patengeld. Mit dem Programm wollte die Stadt das Leben und Wohnen vor Ort für Familien mit Kindern noch attraktiver und angenehmer gestalten, hier bereits ansässige Familien langfristig an Emsdetten binden und Emsdetten für auswärtige Familien mit Kindern so attraktiveren, das sie Emsdetten zu ihrer Heimat machen. Der demographische Wandel sollte so aktiv gestaltet werden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens forderten die Wiedereinführung des Familienprogramms rückwirkend zum 1. Januar 2010. Die Unterschriftensammlung hatte am 8. April 2010 begonnen. Am 19. April 2010 hatten die Initiatoren 3.725 Unterschriften hierfür an den Bürgermeister der Stadt übergeben.

 

Laut einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes ist das Bürgerbegehren unzulässig. Der im Vorschlag zur Deckung der Folgekosten des Bürgerbegehrens aufgeführte Rückgriff auf die Ausgleichsrücklage sei nicht zulässig. Der kommunale Spitzenverband weist aber ausdrücklich darauf hin, dass es zu der Frage, wie der Kostendeckungsvorschlag für ein Bürgerbegehren unter den Regeln des Neuen kommunalen Finanzwesens ausgestaltet sein müsse, weder Rechtsprechung noch Literatur existiere, hier vielmehr „Neuland“ betreten werde. Der Landrat des Kreises Steinfurt und der Bürgermeister von Emsdetten halten den Kostendeckungsvorschlag hingegen für zulässig.

 

Der Rat ist dieser Auffassung des Städte- und Gemeindebundes in seiner Sitzung am 6. Mai 2010 mehrheitlich gefolgt und hat das Bürgerbegehren gegen die Stimmen der CDU für unzulässig erklärt. Bürgermeister Georg Moenikes (CDU) hielt diesen Beschluss für rechtswidrig und beanstandete ihn, so dass der Rat am 18. Mai 2010 erneut entscheiden musste. Die Gemeindevertreter hatten dabei ihren Beschluss vom 6. Mai gegen die Stimmen der CDU bestätigt.

 

Der Bürgermeister hatte sich daraufhin an den Landrat des Kreises Steinfurt gewandt. Dieser sollte in Einvernehmen mit der Bezirksregierung Münster entscheiden, ob ein Bürgerentscheid über die Wiedereinführung des Patengeldes stattfinden darf. Im September 2010 hatte die Bezirksregierung den Steinfurter Landrat über die Bezirksregierung Münster angewiesen, das Bürgerbegehren „für nichtig zu erklären.“

 

Kontakt:Andreas Blettrup

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