Lüdenscheid

Bürgerbegehren für VHS und Musikschule in der Stadtmitte

Träger: Bürgerbegehren „Volkshochschule und Musikschule gehören in die Stadtmitte“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Lüdenscheid hatte am 30. September 2013 mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen den Umzug der Volkshochschule und der Musikschule in die Albert-Schweitzer-Hauptschule beschlossen.

 

Nach dem Umzug sollen die Räume im Alten Rathaus, in dem die VHS bisher sitzt, vermietet und Zweigstellen wie die an der Knapper Straße aufgegeben werden. Städtische Abteilungen könnten in die Musikschule ziehen, dann leer stehende Gebäude verkauft oder vermietet werden. Außerdem könnten Synergien in der Verwaltung geschaffen werden, was alles in allem zu Einsparungen von rund 421.000 Euro führen könnte.

 

Durch den Umzug in ein barrierefreies Gebäude könne die Stadt etwas für die Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen tun. Gleichzeitig könne der Schutz der Mitarbeiter vor übermäßigem Lärm gewährleistet werden, was in der bisherigen Musikschule nicht gegeben sei. Der Stadtteil um die Kluse könne durch den Umzug den Wegfall der Hauptschule kompensieren.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens „Volkshochschule und Musikschule gehören in die Stadtmitte“ wollen den Ratsbeschluss rückgängig machen. Volkshochschule/Altes Rathaus und Musikschule wurden kürzlich sehr aufwendig und gründlich renoviert, argumentieren die Initiatoren des Begehrens. Die Musikschule sei sogar behindertengerecht gestaltet und auch teilweise schon schallisoliert. Alle diesen Maßnahmen bedeuteten hinsichtlich des Umzugsbeschlusses des Rates eine enorme Geldverschwendung durch die Stadt. Die für den notwendigen Umbau der Albert-Schweitzer-Hauptschule vorgesehenen 1,3 Millionen Euro seien viel zu niedrig angesetzt. Das Gebäude sei sehr alt ist und habe eine sehr alte Heizungsanlage, deren Erneuerung in der Planung überhaupt nicht vorgesehen sei.

 

Die jetzigen Standorte von VHS und Musikschule sei durch die Nähe von Zentralem Omnibusbahnhof, Bahnhof und Parkhäusern für alle Teilnehmer ausgezeichnet erreichbar. Nach einem Umzug sei wegen der ungünstigen Lage des neuen Standortes mit einer drastisch sinkenden Besucherzahl zu rechnen. Es gebe Alternativen, die keine höheren Kosten verursachten, deren Prüfung vom Rat der Stadt und der Verwaltung jedoch nicht vorgenommen worden sei. Außerdem sei auch eine Verödung der Innenstadt durch Leerstände zu vermeiden. Kultur gehöre in die Innenstadt.

 

Nach Berechnungen der Stadt würden sich bei einer Umsetzung des Bürgerbegehrens die Investitionskosten von 1,3 auf mindestens 2,5 Millionen Euro erhöhen. Wegen des Denkmalschutzes müsse mit dem Landesdenkmalamt abgestimmt werden, ob sich die vorgeschriebene Barrierefreiheit überhaupt wirtschaftlich vertretbar realisieren lasse. Zudem seien für die Volkshochschule und die geplante Kindertagesstätte zusätzliche Flächen neu zu mieten oder zu kaufen, die noch umgebaut werden müssten. Die Kosten dafür kämen noch hinzu. Selbst wenn die Albert-Schweitzer-Schule tatsächlich verkauft werden könne, könne der Haushalt nicht wie geplant um 421.000 Euro jährlich entlastet werden. Realistisch sei eine zusätzliche Belastung, die bis zu 526.000 Euro jährlich betragen könne.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 4. Oktober 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hat am 9. November 2013 begonnen. Damit der Rat sich mit dem Anliegen befasst, müssen sich mindestens 4.500 stimmberechtigte Lüdenscheider in die Unterschriftenlisten eintragen.

 

Am 11. November 2013 hatte der Stadtrat seinen Beschluss über den Umzug von Teilen der VHS und der städtischen Musikschule ins Gebäude der ehemaligen Albert-Schweitzer-Hauptschule und die Einrichtung einer Kita mit U3-Betreuung an der Kaiserallee außer Kraft gesetzt. Die Stadtverwaltung wurde beauftragt, ein „Integriertes Quartierskonzept Altstadt“ aufzustellen und Anträge auf Fördermittel an die EU vorzubereiten und zu stellen. Sollten die Anträge auf Fördermittel für die Altstadt keinen Erfolg haben, sollen die Umzugspläne mit einem Ratsbeschluss wieder vorangetrieben werden.

 

Um für alle Seiten klare Verhältnisse zu schaffen, wurde der Ratsbeschluss zum Umzug von VHS und Musikschule am 9. Dezember 2013 endgültig aufgehoben. Das Bürgerbegehren wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Kontakt:Marianne Grimmenstein-Balas

Nach oben

Bürgerbegehren gegen Mehrgenerationenspielplatz

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Lüdenscheid hatte am 14. Dezember 2009 mit den Stimmen von SPD, FDP und Grünen beschlossen, auf dem Jahnplatz einen Mehrgenerationenspielplatz für rund 870.000 Euro mit Mitteln aus dem Konjunkturpaket II für Infrastruktur-Maßnahmen zu bauen. Neben einem Bolzplatz und weiteren Flächen für Ballspiele war vorgesehen, Angebote für Senioren vorzuhalten. Gedacht war an spezielle Outdoor-Fitnessgeräte, die es schon auf anderen Mehrgenerationenspielplätzen in NRW gibt. Die Geländegröße beträgt rund 14.000 Quadratmeter.

 

Die Stadt wollte auch den Spielplatz aus der Jahnstraße auf den künftigen Mehrgenerationenspielplatz verlagern. Außerdem sollte der Westschule die Möglichkeit eingeräumt werden, das Areal für den Sportunterricht mitzunutzen. Um den Platz optimal zu erschließen, sollten auch die Sachsenstraße und der Widukindweg später einmal über Fußwege an das Areal angebunden werden.

 

Das Projekt sei ein wichtiger Impulse für die Stadtentwicklung, hieß es zur Begründung des Ratsbeschlusses. Eine attraktive und von interessierten Bürgern mitgestaltete, zu Spiel und Sport einladende Außenanlage, die auch Interessen der Jugendlichen unter der Einbeziehung der Skaterhalle mit einschließe, sei ideal. Ein Vorteil sei auch die Innenstadtnähe. Zudem würde ein Umzug des Kinderschutzbundes in das am Jahnplatz angrenzende Gebäude zusätzliche Synergieeffekte erzielen.

 

Die Maßnahme hätte fast die Hälfte der im Konjunkturpaket für Infrastrukturmaßnahmen zur Verfügung gestellten Geldern verbraucht. Diese hohe Ausgabe wäre nach Auffassung der Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht gerechtfertigt. Die Argumente der Ratsmehrheit, u. a. dass es sich um eine „Vision“ handele, die der demografischen Entwicklung Rechnung trage, seien nicht einleuchtend gewesen. Das Geld sollte für viele andere Maßnahmen bessere Verwendung finden. Die CDU sah etwa Investitionsbedarf in Sachen Barrierefreiheit für die Musikschule, bei Gehwegsanierungen und bei der Umgestaltung von Bushaltestellen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. Januar 2010 begonnen. Bis zum 10. März 2010 hatte die Bürgerinitiative rund 6.000 Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 15. März 2010 für zulässig erklärt, inhaltlich aber abgelehnt. Im Bürgerentscheid am 9. Mai 2010 war das Bürgerbegehren erfolgreich. 66 Prozent der Abstimmenden votierten gegen den Mehrgenerationenspielplatz. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 41,3 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren gegen Mehrgenerationenspielplatz

  • Informationen der Stadt Lüdenscheid zum Bürgerentscheid

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier