Emmerich

Bürgerbegehren gegen Umgestaltung des Neumarkts

Träger: Bürgerinitiative „Neumarkt 21“

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Emmerich hatte am 5. April 2011 beschlossen, den Neumarkt entsprechend den Entwürfen der Welasa GmbH umzugestalten. Welasa möchte Wohn- und Geschäftshäuser mit 3.300 Quadratmetern Einzelhandelsfläche errichten. Als potenzielle Mieter sind Netto, Medi Max, Textiler und Shops im Gespräch. Außerdem sollen 94 Stellplätze und eine Tiefgarage mit 172 Stellplätzen gebaut werden. Das Projektvolumen beträgt rund 14 Millionen Euro.

 

Nach Auffassung der Bürgerinitiative „Neumarkt 21“ ist das Konzept nicht zur Steigerung der Attraktivität der Stadt geeignet. Darüber hinaus fehle eine vertragliche Zusicherung für eine Anbindung an die Kaßstraße.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. April 2011 begonnen. Weil sich bis zum Ende der Einreichungsfrist am 5. Juli 2011 nicht genügend Bürger in die Unterschriftenlisten eingetragen hatten, wurde das Bürgerbegehren nicht eingereicht.

 

Kontakt:Bürgerinitiative “Neumarkt 21”

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Bürgerbegehren gegen Baumfällungen im Rheinpark

Träger: Bürgerinitiative „Bäume für Emmerich“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig, Kompromiss geschlossen

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Emmerich hatte am 15. Dezember 2009 mit den Stimmen von CDU und SPD ein Konzept zur Umgestaltung des Rheinparks beschlossen. Hierfür sollten 50 Bäume gefällt werden. Diese seien krank, hätten aufgrund ihres Wuchses keine Entwicklungschancen oder hinderten Bäume im Nahbereich an ihrer Entwicklung.

 

Das Konzept beinhaltete die Erweiterung des „Haus im Park“, die Einrichtung eines mobilen Kiosk und die Einrichtung zusätzlicher öffentlicher Toiletten. Der Entwurf zur Umgestaltung des Rheinparks sah die Wegnahme des überwiegenden Teils der bestehenden Hecken- und Strauchstrukturen vor, um eine größere Durchlässigkeit und Transparenz des Parks zu erzielen. Es waren große zusammenhängende Freiflächen als Ruhezonen vorgesehen. Der Rundweg als Ergänzung der Rheinpromenade mit Anbindung an die Innenstadt sollte optimiert, Wasser und Hafen erlebbar gemacht werden.

 

CDU und SPD versprachen sich hierdurch eine umfassende gestalterische Aufwertung des Parks. Die beiden Parteien beriefen sich bei ihrem Beschluss auf eine Bürgerbeteiligung, bei der man Bürgerforen veranstaltet, eine Ortsbegehung vorgenommen und eine Sondersitzung im Fachausschuss angesetzt habe.

 

Die Gesamtkosten für den Umbau solltten 845.000 Euro betragen, 500.000 Euro davon sollten aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung, der Rest über Kassenkredite finanziert werden.

 

Nach Meinung der Bürgerinitiative ist der Rheinpark für die geplante Ausweitung der Aktivitäten zu klein. Man solle sich deshalb auf die bisherigen Funktionen Spielen, Erholung und Kunst beschränken. Für die Bewohner der Innenstadt stelle der Rheinpark die einzige Grünfläche dar. Das neue Parkkonzept solle sich am bestehenden Baumbestand orientieren. Wenn 50 Bäume gefällt würden, wären vielleicht auch die anderen nicht mehr standsicher. Das Wurzelwerk des verbleibenden Baumbestandes könne beschädigt werden. Die Ausdünnung des Baumbestandes werde die Gefahr des Windwurfs der verbliebenen Bäume verstärken. Laut einem Gegengutachten der Initiative sind nur acht der 50 Bäume krank.

 

Am 18. Dezember 2009 hatte die Bürgerinitiative die Durchführung eines Bürgerbegehrens beschlossen. Die Unterschriftensammlung hierfür hatte am 23. Dezember 2009 begonnen. Am 26. Januar 2010 konnten 5.083 gültige Unterschriften für das Begehren an den Bürgermeister der Stadt übergeben werden. Der Rat hat das Bürgerbegehren am 17. Februar 2010 auf Empfehlung der Stadtverwaltung mit den Stimmen von CDU und SPD für unzulässig erklärt. Begründet wurde der Beschluss mit Fehlern im Begründungstext des Bürgerbegehrens.

 

Das Bürgerbegehren habe darin den falschen Eindruck erweckt, dass nur das Fällen von acht bis zehn Bäumen erforderlich sei und der Rat aus bloßen gestalterischen Gründen 50 Bäume fällen lassen wolle. Tatsächlich seien jedoch ohnehin bereits 35 Bäume zu fällen. Auch habe die in der Begründung der Initiative genannte Darstellung nicht mit dem tatsächlichen Wortlaut des Baumgutachtens überein gestimmt. So weise das Gutachten lediglich darauf hin, wie sich die geplanten Eingriffe auf den Baumbestand auswirken könnten. Zwingende Folge sei dies aber nicht. Zudem seien im Baumgutachten auch Maßnahmen genannt worden, wie eine Beeinträchtigung des bestehenden Wurzelsystems auf ein Minimum reduziert werden könnte. Darüber seien die Unterzeichner jedoch gar nicht informiert worden.

 

Aus dem Baumgutachten ergebe sich außerdem - entgegen der Angabe im Begehrenstext - auch nicht, dass die Gefahr des Windwurfs extrem verstärkt würde. Es weise lediglich auf die Gefahr hin, dass bei Sturm Windwurf nicht auszuschließen sei. Dies sei jedoch bereits logische Folge der ohnehin zu fällenden 35 Bäume. Dem Bürger, der sich aufgrund der Unterschriftenliste eine Meinung bilden können muss, sei damit ein falscher Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage geboten worden.

 

Nach Auffassung der Düsseldorfer Anwaltskanzlei Dr. Obst & Hotstegs, die das Bürgerbegehren vertrat, ist das von der Verwaltung herausgearbeitete Ergebnis aber nicht haltbar. Der Vorhalt, dass die Anzahl kranker Bäume, die Zahl der zu fällenden Bäume, die Windwurfgefahr oder die "Betonierung" des neuen Weges falsch dargestellt würden und der Bürger somit "irregeführt" worden wäre, gehe fehl. Die Darstellungen des Bürgerbegehrens seien vielmehr im Ergebnis zutreffend und zulässig.

 

Die Initiatoren des Begehrens hatten gegen eine mögliche Fällung von Bäumen beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine einstweilige Anordnung beantragt und gegen den Unzulässigkeitsbeschluss geklagt. Im Rahmen der Verhandlung wurde jedoch ein Kompromiss geschlossen. Danach werden im Rheinpark 20 Bäume gefällt, aber auch acht neue Bäume dort sowie weitere 34 Bäume im sonstigen Stadtgebiet gepflanzt. Die Klagen wurde fallengelassen. Der Rat hat dem Kompromiss am 9. März 2010 einstimmig zugestimmt.

 

Info:Baumfreunde Emmerich

Info:Verwaltungvorlage zur Parkumgestaltung (pdf)

 

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Bürgerbegehren gegen öffentliche Finanzierung einer Sauna

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: In Emmerich sammelte eine Bürgerinitiative seit dem 29. Juli 2009 Unterschriften für ein Bürgerbegehren gegen die öffentliche Finanzierung einer geplanten "Asia-Sauna" im Freizeitbad Embricana. Diese soll sechs Millionen Euro kosten. Der Aufsichtsrat der Emmericher Gesellschaft für Kommunale Dienstleistungen (EGD) hatte den Bau im Juni 2009 einstimmig beschlossen.

 

Die Initiative befürchtete, dass Preise und Steuern aufgrund mangelnder Rentabilität steigen. Entweder, weil die Preise für Gas, Wasser und Strom stiegen oder weil Gewerbe- und Grundsteuer angehoben werden müssten, wenn die Überschuss-Zahlung der EGD an die Stadt geringer ausfällt als veranschlagt. 70.000 Besucher im Jahr, wie in einem Gutachten vom April 2008 berechnet, seien unrealistisch. Es gebe bereits in Goch und Bocholt funktionierende Saunen, eine weitere Sauna in Emmerich sei unnötig.

 

Die Stadtwerke wollen durch den Saunabau den Freizeitbereich in Emmerich nach vorne bringen. Eine Sauna sei Teil des Freizeitangebotes. Dass man mit erhöhten Energiepreisen die Sauna subventionieren könnte, wird bestritten. Keine Regulierungsbehörde werde einen Passus genehmigen, bei dem im Kleingedruckten eine Preiserhöhung mit Sauna-Defiziten begründet würde. Bereits bei 50.000 Besuchern schreibe die Sauna schwarze Zahlen.

 

Durch das Bürgerbegehren sollte der Aufsichtsrat der EGD dazu gebracht werden, den geplanten Neubau der Asia Sauna zu stoppen bzw. den Bürgerinnen und Bürgern der Stadt darzulegen, warum sich die Investition für die Stadt langfristig tragen könnte. Das Begehren wurde wegen absehbarer Unzulässigkeit nicht eingereicht.

 

Kontakt:Uwe Went

Aktuelles

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