Oerlinghausen

Bürgerbegehren für Erweiterung der Heinz-Sielmann-Schule

Träger: Grüne, Freie Wähler

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Gemeinde Oerlinghausen hatte am 24. Juni 2009 über den Ausbau der Heinrich-Sielmann-Schule und die Sanierung des örtlichen Hallenbades entschieden. Dem Rat hatten mehrere Vorschläge vorgelegen. Die Gemeindevertreter hatten sich mit dem Stimmen von CDU, SPD und FDP für den Vorschlag des Baus einer Mensa als Anbau am Hauptgebäude der Schule für 700.000 Euro mit zwei Fach- oder Klassenräumen für 600.000 Euro entschieden. Ein weitergehender Vorschlag wurde aus finanziellen Gründen abgelehnt. Stattdessen hatte der Rat 2,6 Mio. Euro für die Hallenbadsanierung beschlossen. 1,64 Millionen Euro hierfür stammen aus dem Konjunkturpaket II der Bundesregierung. Eine weitere Million soll über Kredite finanziert werden.

 

Grüne und Freie Wähler kritisierten diesen Beschluss als „schulpolitische Fehlentscheidung“. Schwimmunterricht werde damit zum wichtigsten Fachunterricht gekürt, während Lesen, Schreiben, Rechnen und Allgemeinbildung in naturwissenschaftlichen Bereichen in die Bedeutungslosigkeit verabschiedet würden. In der Heinz-Sielmann-Schule fehlten auch in Zukunft Klassen- und Differenzierungsräume.

 

Seit Jahren arbeite ein überaus engagiertes Pädagogenteam an dieser Schule an dem über die Grenzen der Stadt hinaus anerkannt guten Profil. Allgemein werde stets der Wille bekundet, in Oerlinghausen Schule und Bildung als Standortfaktor für Familien weiter zu entwickeln. Der eklatante Mangel an Fach- und Klassenräumen an der Heinz-Sielmann-Schule sei seit längerem bekannt und durch Gutachten und die Schulaufsicht bestätigt. Um auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt bestehen zu können, müssten die Jugendlichen Lesen, Schreiben und Rechnen können und sie bräuchten naturwissenschaftliche Allgemeinbildung.

 

Grüne und Freie Wähler forderten deshalb eine Mensa mit zwei zusätzlichen Fachräumen, sechs zusätzlichen Klassenräumen sowie acht Lehrerarbeitsplätzen als Anbau an das Schulgebäude der Heinrich-Sielmann-Schule am Standort "Obstwiese“. Hierfür sollten 1,6 Mio. Euro investiert werden. Sie hatten am 3. Juli 2009 ein Bürgerbegehren hierfür gestartet. Am 6. August konnten 1.587 Unterschriften hierfür an die Stadt übergeben werden.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 27. August 2009 für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Kostendeckungsvorschlag des Begehrens unzulässig sei. Der dort vorgeschlagene Weg der Finanzierung der Schulerweiterung sei nicht begehbar, weil die Mittel bereits fest gebunden seien. Gegen diese Entscheidung haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens am 11. September 2009 beim Verwaltungsgericht Münster Klage eingereicht.

 

Am 5. November 2009 hatte das Verwaltungsgericht Minden einen Eilantrag der Bürgerinitiative abgelehnt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten das Begehren vorläufig für zulässig erklären lassen wollen, bevor in der Hauptsache entschieden ist. In der Urteilsbegründung erläuterten die Richter, dass die im Kostendeckungsvorschlag des Bürgerbegehrens gemachten Angaben in wesentlichen Punkten nicht zuträfen. Das Bürgerbegehren erfülle zudem nicht die Voraussetzung, die Bürger ausreichend über die finanzielle Tragweite und die Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung zu informieren. Doch nur dann seien diese in der Lage, im Sinne einer direkten Demokratie eine informierte und verantwortliche Entscheidung zu treffen.

 

Das Oberverwaltungsgericht Münster hat am 24. Februar 2010 entschieden, dass das Bürgerbegehren "Bildung für Oerlinghausen" unzulässig sei. Die Richter befanden insbesondere, dass das Bürgerbegehren nicht nur auf einen Ausbau der Heinz-Sielmann-Schule gerichtet gewesen sei. Vielmehr habe das Bürgerbegehren unter Berücksichtigung seiner Begründung auch den Beschluss des Rates der Stadt Oerlinghausen über die Finanzierung der Hallenbadsanierung vom 26. März 2009 zur Disposition gestellt. Dies sei im Zeitpunkt der Einreichung des Bürgerbegehrens im August 2009 mit Blick auf die damals bereits abgelaufene, vom Gesetz für entsprechende Bürgerbegehren vorgegebene 3-Monatsfrist nicht mehr möglich gewesen.

 

Kontakt:Karin Meier

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