Reken

Bürgerbegehren für Landschaftsschutz

Träger: Bürgerinitiative "Landschaftsfreiraum an der A 31 erhalten!"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Gemeinde Reken plant mit den Nachbargemeinden Borken und Heiden die Ausweisung eines neuen Gewerbegebietes an der Autobahn A 31. Die Verwaltung argumentiert für den Standort mit dem günstigen Autobahnanschluss. Das Gewerbe brauche neue Flächen, durch die Ansiedlung neuer Unternehmen könnten neue Arbeitsplätze geschaffen werden.

 

Die Bürgerinitiative "Landschaftsfreiraum an der A 31 erhalten!" fordert, dass ein im Besitz der Gemeinde befindlicher Teilbereich des betreffenden Gebietes weiterhin als unbebaute Fläche erhalten und damit für keine anderen Zwecke als solche der Land- und Forstwirtschaft oder des Naturschutzes zur Verfügung gestellt wird. Sie hatte hierzu ein Bürgerbegehren gestartet.

 

Im Kreis Borken seien in den letzten Jahren jährlich allein 500 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche verloren gegangen, so die Initiative. Dieser besorgniserregende Trend dürfe so nicht weitergehen. Die "Regionale Allianz für die Fläche im Kreis Borken" hatte im November 2008 zu einer gemeinsamen Initiative aller handelnden in der Region aufgerufen, um den Flächenverbrauch zu reduzieren. Die unbesiedelte Landschaft soll "mit ihren wertvollen Flächen ihr Natur sowie ihr Land- und Forstwirtschaft" erhalten bleiben.

 

Auch die Gemeinde Reken sei gefordert, schonend mit dem nicht vermehrbaren Gut vorhandener Freiflächen umzugehen und unnötige Zersiedelung zu vermeiden. Gerade an der im Bürgerbegehren benannten Stelle fordert die Bürgerinitiative daher, "dass die Gemeinde mit gutem Beispiel voran geht und jegliche Form von Bebauung oder gewerblich-industrieller Nutzung nur dieser Fläche vermeidet und verhindert".

 

Die Unterschriftensammlung hatte am 13. Februar 2009 begonnen. Am 16. Februar 2009 konnte die Bürgerinitiative 1.553 Unterschriften an die Gemeinde übergeben. Der Gemeinderat hat das Bürgerbegehren am 11. März 2009 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren richte sich auf eine Frage der Bauleitplanung.

 

Außerdem hätten die Bürger mit ihrem Begehren die dreimonatige Frist zur Einreichung des Bürgerbegehrens nicht eingehalten, denn am 1. März 2006 habe der Rekener Rat der Gründung des Zweckverbands Westmünsterland Gewerbepark A 31 zugestimmt. In der Satzung des Zweckverbands stehe, dass die Gemeinde Grundstücke verkaufen, das Nutzungsrecht aber behalten könne.

 

Die Formulierung im Schreiben zum Bürgerbegehren, es entstünden "keine zusätzlich zu deckenden Kosten", greife zu kurz. Nicht nur bei Ausgaben, sondern auch bei Mindereinnahmen entstünden einer Gemeinde Kosten. Werde das betroffene Grundstück nicht verkauft, müsse die Gemeinde die Mindereinnahmen auffangen. Die Gemeinde habe sich gegenüber dem Zweckverband verpflichtet, 30 Prozent der Finanzierungskosten bar oder in Form von Grundstücken aufzubringen. Und bei den Artenschutzflächen gehe es um 700.000 Euro.

 

Einen Eilantrag des Bürgerbegehrens, den Rat zu verpflichten, das Bürgerbegehren für zulässig zu erklären, hatte das Verwaltungsgericht Münster abgelehnt. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht eingelegt. Dieses hatte die Beschwerde zurückgewiesen.

 

Das Bürgerbegehren sei gemäß Paragraph 26 Abs. 5 Nr. 6 GO NRW unzulässig, heißt es in der Begründung. Nach dieser Vorschrift ist ein Bürgerbegehren unzulässig über die Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Aufhebung von Bauleitplänen. Zwar sei das Bürgerbegehren nicht unmittelbar darauf gerichtet. Allerdings stehe der Absatz dann einem Bürgerbegehren entgegen, wenn dieses der Sache nach offensichtlich auf eine Bauleitplanung gerichtet ist und sich nur in das formelle Gewand einer anderen Frage kleidet.

 

Ein Einwohnerantrag mit dem gleichen Ziel wie das Bürgerbegehren wurde vom Rat am 6. Oktober 2009 ebenfalls abgelehnt.

 

Info:Bürgerinitiative "Gewerbepark A31 - Nein!

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