Moers

Bürgerbegehren gegen Abriss der Stadtbibliothek

Träger: Initiative "Gemeinsam für Moers"

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Moers hatte am 6. Februar 2008 gegen die Stimmen von CDU und Offene Linke Liste/Die Linke entschieden, das alte Finanzamt und die Zentralbibliothek abzureißen und das Alte Rathaus zu sanieren. Auf dem gesamten Gelände soll ein zusammenhängender Verwaltungskomplex entstehen, in dem 450 Mitarbeiter Platz finden sollen. 200 Meter Luftlinie entfernt soll das Wilhelm-Schroeder-Bad abgerissen und auf dem Grundstück eine neue, moderne Zentralbibliothek mit angegliederter Volkshochschule gebaut werden. Damit soll ein neues Kulturzentrum für Moers entstehen.

 

Die CDU hielt das Vorhaben für eine "unausgegorene Geldverschwendung". Sie will die Zentralbibliothek erhalten. Mit der Umbenennung der Zentralbibliothek in "Hanns Dieter Hüsch Haus" im Jahr 2002 habe die Stadt Moers ihrem Ehrenbürger ein Denkmal gesetzt. Dieses Denkmal dürfe nicht abgerissen werden. Der Bau aus dem Jahre 1975 sei zudem ein vorbildlicher und hochfunktionaler Bau seiner Zeit, der zudem das Gesicht der Stadt präge. Die Bibliothek sollte nach dem Willen der CDU deshalb saniert und das Rathaus am Parkplatz Mühlenstraße erweitert werden. Dies sei günstiger als die vom Stadtrat beschlossene Variante. Am 7. Februar 2008 hatte die CDU ein Bürgerbegehren gegen den Ratsbeschluss angekündigt, jedoch am 13. Februar 2008 mitgeteilt, ein solches doch nicht betreiben zu wollen.

 

Das Thema wurde jedoch von der Initiative "Gemeinsam für Moers" aufgegriffen. Sie kritisierte, dass der Neubau von der Verwaltung künstlich günstig, die Sanierung künstlich teuer gerechnet worden sei. Bei einer Sanierung könnten heimische Handwerker die Aufträge erhalten, während bei einer Ausschreibung nur internationale Großkonzerne zum Zuge kämen. Bewirtschaftung und Betrieb der Gebäude verblieben dann bei der Stadt und damit unter demokratischer Kontrolle und Einflussnahme. Die Neubauplanungen orientieren sich nicht an den finanziellen Möglichkeiten der Stadt, so die Initiatoren des Bürgerbegehrens. Für den Neubau müssten andere bürgernahe städtische Einrichtungen geopfert werden, weil kein Geld für diese übrig bleibe.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 15. März 2008 begonnen. Am 5. Mai 2008 hatten die Initiatoren 5.255 gültige Unterschriften an Bürgermeister Norbert Ballhaus übergeben.

 

Am 6. Juni 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Es gibt zum Rathaus zwei Ratsbeschlüsse, einen von September 2006 und den zweiten von Februar 2008. Unzulässig geworden sei das Bürgerbegehren nach juristischer Auslegung dadurch, dass im Text des Bürgerbegehrens der Erhalt und die Sanierung der Gebäude 35 Millionen Euro kosteten, gegenüber 41 für den Neubau. Diese Daten bezogen sich auf den ersten Ratsbeschluss, für den zweiten hätte die Stadtbibliothek mit einbezogen werden müssen. Hinzu komme, dass die Initiatoren keinen Kostendeckungsvorschlag anführten, was unbedingt notwendig sei.

 

Die Initiative "Gemeinsam für Moers", warf den Gutachtern vor, von falschen Angaben auszugehen. Das Bürgerbegehren beziehe sich auf Sanierungsvorschlag A. Die 35 Millionen für die Sanierung umfassten auch die Sanierung der Bibliothek. Die Gegenrechnung, die die Juristen nach den Angaben der Verwaltung aufmachten, sei "definitiv falsch". Und es ziehe auch nicht der Vorwurf, keinen Kostendeckungsvorschlag für die Sanierung der Bibliothek gemacht zu haben, da die Kosten unter dem Verwaltungsansatz blieben.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 18. Juni 2008 mit den Stimmen von SPD, FDP, Grünen und FBG das Bürgerbegehren gegen den Rathausneubau als unzulässig abgelehnt. Ein Antrag auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheids zum Thema wurde gegen die Stimmen von CDU, Freier Bürgergemeinschaft und Offener Linker Liste abgelehnt. Am 8. August 2008 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen den Unzulässigkeitsbeschluss Klage beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eingereicht.

 

Am 27. März 2009 hatte die Ratsfraktion OLiLi/Die Linke beim Verwaltungsgericht Düsseldorf eine einstweilige Verfügung gegen den Rathausneubau beantragt. Die Fraktion wollte Bürgermeister Ballhaus per einstweiliger Anordnung verpflichten, das Bürgerbegehren gegen den Rathausbau für zulässig zu erklären oder hilfsweise dem Rat zu untersagen, an diesem Tag Beschlüsse zu fassen, die dem Begehren entgegenstehen. Das Verwaltungsgericht hatte den Eilantrag am 31. März 2009 aber ebenso abgelehnt, wie einen Tag später auch das Oberverwaltungsgericht Münster. Die Richter begründeten ihre Entscheidung damit, dass im Bürgerbegehren kein ausreichender Kostendeckungsvorschlag gemacht worden sei.

 

Die Initiatoren haben ihre Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss daraufhin am 28. April 2009 zurückgezogen.

 

Info:Initiative "Gemeinsam für Moers"

 

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