Gummersbach

Bürgerbegehren gegen Einkaufszentrum II

Träger: FDP Gummersbach

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt plant den Bau eines neuen Einkaufszentrums auf dem Steinmüllergelände. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten hierdurch die Schließung bestehender Geschäfte und eine Verödung der Innenstadt.

 

Nachdem ein erstes Bürgerbegehren wegen eines Formfehlers auf der Unterschriftenliste abgebrochen werden musste, startete die Bürgerinitiative mit einer neu formulierten Unterschriftenliste die Unterschriftensammlung am 29. April 2006 erneut.

 

Am 5. Juli 2006 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 4.869 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben. Die Mindesthürde lag bei rund 2.500 Unterschriften.

 

Am 11. August 2006 hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren mit den Stimmen von CDU und SPD für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bürgerbegehren berühre den für den Bau des Einkaufszentrums geänderten Flächennutzungs- und Bebauungsplan der Stadt. Die nordrhein-westfälische Gemeindeordnung schließt Bürgerbegehren zu solchen Bauleitplanungsfragen jedoch aus.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehren hatten gegen die Unzulässigkeitserklärung am 11. September 2006 Widerspruch eingelegt. Der Rat hatte diesen Widerspruch am 31. Oktober 2006 zurück gewiesen.

 

Gegen den Unzulässigkeitsbeschluss hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens Anfang Februar 2007 Klage bei beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Das Gericht hatte in seinem Urteilsspruch vom 25. Mai 2007 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt.

 

Am 31. März 2008 hat der Stadtrat die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Investor beendet, weil der Neubau erst einmal europaweit ausgeschrieben werden muss. Die seit 2004 Jahren praktizierte Zusammenarbeit mit dem Investor entspricht nicht mehr europäischem Vergaberecht. Erst 2007 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf beschlossen, dass der Verkauf kommunaler Grundstücke europaweit ausgeschrieben werden muss, sobald die Investitionssumme über fünf Millionen Euro liegt und das Baugrundstück nach den Wünschen der Stadt bebaut werden soll.

 

Kontakt:Andrea Steiner

 

Bürgerbegehren gegen Einkaufszentrum

Träger: FDP Gummersbach

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Die Stadt plante den Bau eines neuen Einkaufszentrums auf dem Steinmüllergelände. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens befürchten hierdurch die Schließung bestehender Geschäfte und eine Verödung der Innenstadt. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren startete am 15. April 2006.

 

Wegen eines Formfehlers auf der Unterschriftenliste (vier Vertretungsberechtigte statt der höchstens erlaubten drei) wurde das Bürgerbegehren eingestellt und zwei Wochen später mit neuer Formulierung neu gestartet.

 

Am 31. März 2008 hat der Stadtrat die Zusammenarbeit mit dem bisherigen Investor beendet, weil der Neubau erst einmal europaweit ausgeschrieben werden muss. Die seit 2004 Jahren praktizierte Zusammenarbeit mit dem Investor entspricht nicht mehr europäischem Vergaberecht. Erst 2007 hatte das Oberlandesgericht Düsseldorf beschlossen, dass der Verkauf kommunaler Grundstücke europaweit ausgeschrieben werden muss, sobald die Investitionssumme über fünf Millionen Euro liegt und das Baugrundstück nach den Wünschen der Stadt bebaut werden soll.

 

Kontakt:Andrea Steiner

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