Hilden

Bürgerbegehren gegen Stadtwerke-Teilverkauf

Träger: MUT Hilden, BUND, Bürgeraktion Hilden, Grüne Hilden

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Eine Mehrheit des Hildener Stadtrats beabsichtigte Anfang 2008 einen Teilverkauf der Stadtwerke. Mit großer Mehrheit hatte der Rat am 13. Februar 2008 beschlossen, die Bemühungen um einen Teilverkauf der Stadtwerke zu 49,9 Prozent an einen "strategischen Partner" fortzusetzen.

 

Die Ratsmehrheit will damit die Überlebensfähigkeit der Stadtwerke Hilden gewährleisten. Aufgabe der Stadt sei es nicht, Stadtwerke zu unterhalten, sondern dafür Vorsorge zu tragen, dass jeder Bürger der Stadt zu jeder Zeit ausreichend und bezahlbar seine Energieansprüche befriedigen kann. Durch den Anteileverkauf könne die Finanzierungen für die Zuschussbetriebe (Bäder, Verkehrsgesellschaft, Grundstücksgesellschaft) langfristig sichergestellt werden.

 

Die Stadtwerke Hilden sind seit mehr als 120 Jahren im Eigentum der Stadt. Sie sichern die Versorgung der Einwohner mit Strom, Gas und Wasser.

 

Der Erhalt der Stadtwerke zu 100 Prozent in städtischer Hand ist für die Initiatoren des Bürgerbegehrens unverzichtbar, weil die lokale Wirtschaft davon profitiere. Der gesamte Gewinn der Stadtwerke komme den Hildenern zu Gute. Andere, innovative Stadtwerke bewiesen, dass sie auch ohne strategischen Partner dauerhaft wirtschaftlich erfolgreich sein könnten.

 

Kommunale Unternehmen erfüllten einen Versorgungsauftrag für alle Bürger, sie dürften sich nicht an den kurzfristigen Gewinnerwartungen eines strategischen Partners orientieren. Ein kommunales Unternehmen wie die Stadtwerke dürften daher weder direkt oder noch indirekt in die Hände großer Energiekonzerne fallen, für die das Gemeinwohl keine Rolle spiele. Durch einen Teilverkauf an einen Fremdinvestor ginge zudem die Flexibilität und auch die Entscheidungsfreiheit im Unternehmen verloren

 

Zukünftig spiele eine dezentrale Stromerzeugung in räumlicher Nähe zum Verbraucher mit umweltfreundlichen Technologien eine immer wichtigere Rolle. Nur durch den Verbleib der Stadtwerke in öffentlicher Hand könnten aktive Lenkungsmaßnahmen vor Ort für einen effektiven Klimaschutz ermöglicht werden.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 19. April 2008 begonnen.

 

Am 9. Juni 2008 wurde bekannt, dass die Stadtwerke Düsseldorf 49,9 Prozent der Hildener Stadtwerke erhalten sollen. Das empfahlen die Transaktionsberater und die Lenkungsgruppe des Aufsichtsrates. Bei der Bewertung der besten drei verbindlichen Angebote erhielten die Düsseldorfer mit Abstand die meisten Punkte vor den Mitbewerbern Stadtwerke Aachen und Rheinenergie Köln.

 

Am 16. Juni 2008 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens 2.934 gültige Unterschriften an die Stadt übergeben.

 

Am 30. Juni 2008 teilte die Stadtverwaltung mit, dass sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Laut einem Gutachten einer Münsteraner Anwaltskanzlei, die von der Verwaltung beauftragt worden war, eine juristische Prüfung vorzunehmen, hätten die Bürger, die ihre Unterschrift gegen den Teilverkauf geleistet haben, dies ohne ausreichende Informationen über mögliche Konsequenzen getan. Im Gutachten heißt es, das Bürgerbegehren mache einen "irreführenden und unzureichenden Kostendeckungsvorschlag".

 

Zudem seien die Unterschriften nicht rechtzeitig abgegeben worden. Der Stadtrat hatte am 13. Februar 2008 die Fortführung des Vergabeverfahrens zum Teilverkauf der Stadtwerke beschlossen. Da das Bürgerbegehren nicht wie durch die Gemeindeordnung vorgeschrieben drei Monate später abgeschlossen war, sei es verfristet.

 

Im Auftrag der Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatte die Münsteraner Anwaltskanzlei Hüttenbrink Partner in Münster am 7. Juli 2008 beim Verwaltungsgericht Düsseldorf einen Eilantrag auf Erlass einer Einstweiligen Anordnung gestellt.

 

Der Inhalt: Das Gericht möge das Bürgerbegehren gegen den Teilverkauf der Stadtwerke für zulässig erklären. "Hilfsweise" möge es dem Antragsgegner aufgeben, nicht über den Verkauf zu entscheiden, bevor eine rechtskräftige Feststellung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens vorliegt. Grundlage dieses Antrags ist ein Gegengutachten, das zu dem Ergebnis kommt, das Bürgerbegehren sei zulässig.

 

Ein Kostendeckungsvorschlag sei nicht erforderlich, da es sich bei den Stadtwerken nicht um ein defizitäres Unternehmen handele, mit der Folge, dass die Beibehaltung des gegenwärtigen Zustands unmittelbar keine relevanten Kosten verursache.

 

Auch sei das Bürgerbegehren nicht verfristet, weil es sich nicht auf den Ratsbeschluss vom 13. Februar 2008 beziehe, sondern sich vorgreifend gegen eine noch nicht stattgefundene Zuschlagserteilung den Stadtwerke-Verkauf betreffend richte.

 

Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht hatte den Antrag auf Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes am 8. Juni abgelehnt. Zur Begründung führte das Gericht im Wesentlichen aus, das Bürgerbegehren könne die Unterbrechung des eingeleiteten Vergabeverfahrens nicht verlangen, weil es nicht rechtzeitig eingereicht und damit unzulässig sei.

 

Der Stadtrat hat das Bürgerbegehren in einer Sondersitzung am 9. Juli 2008 für unzulässig erklärt. Gleichzeitig erteilten die Ratsmitglieder den Düsseldorfer Stadtwerken den Zuschlag zum Kauf von 49.9 Prozent der Hildener Stadtwerke.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens verzichteten aus Kostengründen auf die Beschreitung des Klageweges zur weiteren Klärung der Frage der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens.

 

Info:

Bürgerbegehren "Bürger für ihre Stadtwerke"

Stadtwerke Hilden

Gutachten der Stadt Hilden zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

 

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Bürgerbegehren gegen Umgestaltung des Marktplatzes

Träger: MUT Hilden e.V.

 

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuell/Ergebnis: Der Rat der Stadt Hilden hatte am 21. Juni 2006 mit den Stimmen von CDU und SPD die Umgestaltung des Marktplatzes beschlossen.

 

Eine Bürgerinitiative lehnte die Umgestaltung aus folgenden Gründen ab:

 

- Die Kosten für die Umgestaltung des Alten Markts werden aus Kreditmitteln finanziert, die Folgekosten von jährlich ca. 100.000 EUR produzieren. In Zeiten knapper Haushausmittel seien solche Schulden nicht zu verantworten.

- Der heutige Charakter des Marktes werde durch die Umgestaltung zerstört. 17 Bäume würden gefällt. Das historische Kopfsteinpflaster werde durch modernen Quarzitbelag ersetzt. Die Mittelstraße werde in die Marktgestaltung durch Beseitigung der Stufe einbezogen, dagegen werde das Kirchengelände durch eine Sitzmauer abgeteilt.

- Qualitative Verbesserungen des Erscheinungsbildes ließen sich mit weitaus geringen finanziellen Mitteln unter Beibehaltung des heutigen Charakters erreichen.

 

Das Bürgerbegehren startete am 26. Juli 2006. Es wurde unterstützt von Grünen, FDP, zwei Wählergemeinschaften und dem Verein MUT e.V.

 

Am 16. August 2006 hatten die Initiatoren 13.106 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben. der Rat hat in einer Sondersitzung am gleichen Tag einstimmig beschlossen, den Beschluss zur Umgestaltung des "Alten Markt" auszusetzen.

 

Am 20. September 2006 hat der Rat das Bürgerbegehren inhaltlich übernommen und eine Neuplanung der Marktplatz-Umgestaltung beschlossen.

 

Info:MUT Hilden (pdf)

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Bürgerbegehren für Bahnhofssanierung

Träger: FDP und "Bürgeraktion Hilden"

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren setzte sich dafür ein, dass das Hildener Bahnhofsgebäude durch ein privates Konzept saniert wird. Um die Kosten hierfür zu decken, wurde von der Bürgerinitiative vorgeschlagen, Gelder, die für den Tribünenbau der Bezirkssportanlage im Haushalt 2005 eingeplant sind, zu verwenden.

 

Der Begehrenstext sah eine Anschubfinanzierung in Höhe von 550.000 Euro für einen privaten Investor vor. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 3. Mai 2005 begonnen.

 

Im Laufe des Begehrensverfahrens hatte sich ein privater Investor gefunden, weswegen das Begehren nicht weiter verfolgt wurde.

 

Info:Bürgeraktion Hilden

Aktuelles

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