Linnich

Bürgerbegehren gegen Straßenkomplettausbau

Träger: Bürgerinitiative Eward-Linnich

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 13. Dezember 2005 hatte der Ratsausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt den Beschluss gefasst, nach einer Kanalsanierung die Straßen und Bürgersteige im Wohngebiet "Eward" neu zu gestalten und die Straßenbeleuchtung zu erneuern. Die Bürgerinitiative Eward-Linnich hielt eine fachgerechte Reparatur der Straße auch aufgrund der Schuldenlage von 19 Millionen Euro für ausreichend. Sie hatte deshalb ein Bürgerbegehren gegen den Beschluss gestartet.

 

CDU und FDP hielten an der vom Rat beschlossenen Sanierungsvariante fest. Die von der Bürgerinitiative als "erhaltenswert" erachteten Bürgersteige seien nach fachkompetenter Begutachtung eines unabhängigen Prüfungsinstituts in überwiegend desolatem Zustand. Dieser Zustand werde durch die notwendigen neuen Kanal-Hausanschlüsse mit Sicherheit nicht besser.

 

Ein Flickenteppich werde in naher Zukunft bestimmt dazu führen, dass wegen des hohen Gefahrenpotenzials durch Stolperfallen etc. die Allgemeinheit aufgefordert werden wird, zu deren Lasten Abhilfe zu schaffen. Darüber hinaus wurden die Bürgersteige streckenweise mit Teermaterial ausgebaut, so dass im Zusammenhang mit der Kanalbaumaßnahme umweltschädigende Kontaminierungen zu befürchten seien.

 

Aus fachlicher Sicht verursache eine Trennung zwischen Fahrbahnausbau und Nebenanlagen erhebliche technische Probleme, die die Kosten wieder zu Lasten aller Bürger erheblich in die Höhe treiben würden. Um eine langfristige gefahrlose Nutzungsdauer (mind. 20 Jahre) der Gehwege zu gewährleisten, sei ein Vollausbau unumgänglich. Dies gelte auch für die vor 50 Jahren verkabelte Straßenbeleuchtung. Deren momentaner und zukünftig sich weiter erhöhende Betriebs- und Unterhaltungsaufwand steht in einem eklatanten Missverhältnis zur Wirtschaftlichkeit.

 

Nach einer überschläglichen Kostenermittlung werde die Belassung der Bürgersteige und Straßenbeleuchtung im jetzigen Zustand einen Mehraufwand von mindestens 150.000 Euro verursachen. Für die zeitlich absehbar dann fällige Erneuerung als einzelne Baumaßnahme müsse ein Mehrfaches dieser Summe prognostiziert werden.

 

Bei den Sparvorschlägen der Bürgerinitiative gehe es offensichtlich nur um eine Reduzierung der eigenen Anliegerkosten zu Lasten aller Linnicher Bürger.

 

SPD und Grüne befürworteten aufgrund der Haushaltslage wie die Bürgerinitiative eine Sanierung in Bauabschnitten.

 

Am 9. März 2006 wurden 1.407 Unterschriften für das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben, mindestens 929 wären nötig gewesen.

 

Am 7. Juni 2006 hatte der Rat das Bürgerbegehren mit 17 : 14 Stimmen für unzulässig erklärt. Begründung: Das Begehren sei gesetzeswidrig und habe eine unzulässige Fragestellung formuliert. Die Bürgerinitiative hatte gegen diese Entscheidung Widerspruch eingelegt.

 

Dieser Widerspruch wurde am 7. August 2006 vom Rat zurück gewiesen. Die Bürgerinitiative hatte gegen die Unzulässigkeitserklärung deshalb am 2. September 2006 Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

 

Das Verwaltungsgericht hatte in einem Urteil vom 30. August 2007 die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt. Das Gericht hatte sich in seinem Urteil zwar nicht den vom Rat angeführten Gründen angeschlossen, aber im Ergebnis dessen Entscheidung bestätigt, da das Bürgerbegehren aus anderen Gründen unzulässig sei.

 

Die Ablehnung erfolgte, weil das Gesetz die Zulässigkeit von Bürgerbegehren auf Entscheidungen beschränke, die vom Rat getroffen werden. In Linnich richte sich das Bürgerbegehren gegen einen Beschluss, der von einem Ausschuss gefasst wurde. Dabei spielt es für das Gericht keine Rolle, dass dem Ausschuss vom Stadtrat die Entscheidungskompetenz übertragen wurde.

 

Am 14. November 2007 war die Bürgerinitiative vor dem Oberverwaltungsgericht gegen dieses Verwaltungsgerichtsurteil in Berufung gegangen.

 

Das Gericht teilte am 19. Februar 2008 im Rahmen der Veröffentlichung eines Beschlusses mit, dass es sämtliche Einwände gegen die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens nicht habe teilen können. Die Richter bejahten im Grundsatz die Frage, dass auch gegen eine Entscheidung, die ein Fachausschuss getroffen hat, ein Bürgerbegehren möglich ist.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren in seiner Sitzung am 24. April 2008 für zulässig erklärt, es inhaltlich aber abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid, der vom 16. bis 27. Juni 2008 stattfand, verfehlte das Bürgerbegehren die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. 55,4 Prozent der Abstimmenden hatten für das Bürgerbegehren votiert. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 21,8 Prozent. Damit ist der Bürgerentscheid ungültig.

 

Kontakt:Bürgerinitiative Eward-Linnich

Info:Informationen der Stadt Linnich zum Bürgerentscheid

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