Mülheim/Ruhr

Bürgerbegehren für Erhalt der VHS in der MüGa

Träger: Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“

Status: Bürgerentscheid am 6. Oktober 2019

Aktuelles: Die Bürgerinitiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ richtet sich mit einem Bürgerbegehren gegen die geplante Aufgabe des VHS-Standortes auf dem MüGa-Gelände. Das Bürgerbegehren hatte das nötige Unterschriftenquorum erreicht, wurde jedoch wegen Verfristung für unzulässig erklärt. Dagegen hat die Initiative geklagt und man hat sich auf einen Kompromiss geeinigt. Zunächst wurde das Ergebnis eines Wirtschaftsgutachtens abgewartet. Nach dessen Prüfung wurden der Termin für einen Bürgerentscheid auf den 6. Oktober festgesetzt.

Hintergrund: Das Bürgerbegehren „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ wurde am 29. März 2018 bei der Stadt angemeldet und die Unterschriftensammlung ging am 3. Mai 2018 los. Am 13. Juli 2018 wurden von den Initiatoren 10.573 Unterschriften bei der Stadt eingereicht, womit die Hürde des Unterschriftenquorums genommen wurde. Ende August 2018 hat der Stadtrat das Begehren jedoch für unzulässig erklärt, weil die bei kassatorischen Begehren gültige Sammlungsfrist überschritten worden sei. Das Begehren hätte demnach bis zum 7. März 2018 eingereicht werden müssen. Die Bürgerinitiative „Erhalt der VHS in der MüGa“ hat darauf im Herbst 2018 Klage beim Oberverwaltungsgericht in Düsseldorf eingereicht. Die Verhandlung am OVG fand am 25.03. statt und die Stadt einigte sich mit der Bürgerinitiative auf einen Vergleich. In diesem wurde das Bürgerbegehren für zulässig erklärt und sich auf die Erstellung eins Gutachtens zur Findung des wirtschaftlichsten Standortes für die VHS in Mülheim geeinigt, welches bis Juni 2019 vorliegen soll. Der Bürgerentscheid könnte dann spätestens am 31. Oktober 2019 stattfinden. Falls das Gutachten zum Wirtschaftlichkeitsvergleich sich jedoch für den Verkauf der VHS und die Wahl eines alternativen Standortes ausspricht, sei die Durchführung des Entscheids unwahrscheinlich.

Auslöser für das Bürgerbegehren war das Vorhaben der Stadt Mülheim zum Umzug der Volkshochschule. Der Stadtrat hatte der Verwaltung am 7. Dezember 2017 Prüfaufträge mit mehreren Varianten erteilt: Geprüft werden sollten vier Alternativen, wo und in welcher Form künftig der VHS-Betrieb stattfinden könnte und was die wirtschaftlichste Lösung wäre. Geprüft werden sollte dabei die Sanierung der bisherigen VHS in der MüGa, der Neubau einer VHS auf einem städtischen oder fremden Grundstück sowie die dauerhafte Anmietung eines Gebäudes. Das aus den 70er Jahren stammende Gebäude entspricht nach Meinung der Stadt energetisch nicht mehr dem Stand der Zeit. Eine Sanierung würde laut städtischer Schätzung bis zu 16 Millionen Euro kosten.

Die Initiative „Erhalt unserer VHS in der MüGa“ will die VHS in jedem Fall an der Bergstraße fortführen und richtet sich gegen die wirtschaftlichen Erwägungsgründe, die von Seiten der Stadt für einen alternativen Standort sprechen. Das VHS-Gebäude am jetzigen, zentralen Standort sei aus allen Stadtteilen gut mit dem öffentlichen Nahverkehr zu erreichen. Es werde von den Mülheimer Bürgern gut angenommen, vor allem auch, weil es sich harmonisch in das Gelände um das Schloss Broich, die MüGa, den Ringlokschuppen und die Stadthalle einfüge, ohne „zu prominent“ zu wirken. Für Nutzer, die mit dem eigenen Auto anreisten, seien genügend Parkplätze in der nächsten Umgebung vorhanden. Die VHS steht seit 2016 unter Denkmalschutz. Damit sei ein Abriss ohne zwingenden Grund nicht ohne weiteres möglich. In der Begründung des Landesamtes für Denkmalpflege seien die Einmaligkeit und die besonderen Vorzüge des Gebäudes ausführlich dargestellt worden. Die VHS sei zudem ein integraler Bestandteil des kulturell hochwertigen Kulturensembles in der direkten Umgebung. Die zur Diskussion stehenden Ersatzlösungen auf kleineren Flächen würden eine wesentliche Einschränkung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen bedeuten, sodass zukünftig kein Platz mehr für Forum, Cafeteria und die Sitzgruppen vorhanden sein würde. Letztendlich würde sich dies negativ auf die Aufenthaltsqualität und den Erfolg etwa bei den Integrationsaufgaben auswirken.

Vor dem Bürgerbegehren von 2018 ist seit 2014 schon zweimal von Seiten der Stadt der Versuch unternommen worden, die VHS bzw. das VHS-Gelände zu verkaufen.

Weiterführende Informationen: 

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Bürgerbegehren für Beendigung der Beteiligung der innogy S.E. an der medl GmbH

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Mülheim hat am 22. September 2016 beschlossen, die bisherige 49 %-Beteiligung der innogy S.E. (früher RWE) an der medl GmbH zum 31. Dezember 2016 zu verlängern.

 

Die Initiatoren eines Bürgerbegehrens fordern, die Beteiligung auslaufen zu lassen und die bisherigen innogy-Gesellschafteranteile in kommunale Strukturen unter direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger zu überführen.

 

Mit der kommunalen Trägerschaft sei eine Erhöhung der lokalen Wertschöpfung möglich, argumentieren die Bürgerbegehrensinitiatoren. Die anteiligen Gewinne der medl würden nicht weitere 20 Jahre in die Konzernkassen der RWE Deutschland AG /Innogy fließen. Mit den Mitteln könnten dann die notwendigen Maßnahmen für eine erfolgreiche Energiewende zur Erreichung der Klimaschutzziele lokal und dezentral unter direkter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger angegangen und umgesetzt werden.

 

Die Gründung der medl vor 20 Jahren sei ein weitsichtiger erster Schritt in Richtung für ein kommunale Energieversorgung gewesen. 2016 bestehe mit dem Auslaufen der bisherigen Beteiligung der innogy S.E. die historische Chance, diesen Weg weiter zu gehen und die Gesellschafteranteile der medl zu 100 Prozent in kommunale Strukturen zu überführen. Klimaschutz und lokale Wertschöpfung seien in vielen Städten schon ein Erfolgsmodell, das vom Verband der Kommunalen Unternehmen (VKU), dem Deutschen Städtetag und dem Deutschen Städte- und Gemeindebund empfohlen werde.

 

Eine Mehrheit im Rat der Stadt habe diese Chance verpasst und sich für eine weitere maßgebliche Beteiligung der innogy S.E. und damit für ein Auslaufmodell entschieden. Die Zukunft der zentralen Energiekonzerne sei ungewiss. Mit innogy S.E. setze man auf einen Anteilseigner, der aus wirtschaftlichen und unternehmerischen Gründen andere Ziele verfolge als sich am Gemeinwohl der Stadt Mülheim auszurichten.

 

Stadt und Ratsmehrheit argumentieren, dass für die Übernahme der Gesellschafteranteile durch die Stadt Mülheim die notwendigen Finanzmittel nicht zur Verfügung und stünden. Die Zusammenarbeit mit der RWE (heute innogy) habe in der Vergangenheit viele Vorteile gehabt und man wolle die gute Zusammenarbeit weiter fortsetzen.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 28. September 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 21. Oktober 2016 begonnen.

 

Am 10. November 2016 hatte die Stadt einen neuen Gesellschaftervertrag unterzeichnet, mit dem der Energiekonzern Innogy für weitere 20 Jahre mit 49 Prozent Partner des lokalen Energieversorgers Medl bleibt. Laut geltender Rechtsprechung ist das Bürgerbegehren damit unzulässig, weil die Unterzeichner auf der Unterschriftenlisten nicht über den aktualisierten Sachverhalt informiert werden, weil die Fragestellung den neuen Vertrag nicht berücksichtigen konnte und weil damit am Ende ein gesetzwidriges Ziel, nämlich ein Vertragsbruch ab 1 Januar 2017, verfolgt würde. Das Bürgerbegehren wurde deshalb nicht eingereicht.

 

Kontakt:Peter Loef

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Bürgerbegehren für Erhalt der Hauptschule Bruchstraße

Träger: Bündnis für Bildung

 

Status: Bürgerbegehren im Bürgerentscheid erfolgreich

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Mülheim hatte am 21. Juli 2011 mit den Stimmen von CDU, Grünen, FDP und MBI einen Bildungsentwicklungsplan beschlossen, der die schrittweise Auflösung der Hauptschule an der Bruchstraße zum Schuljahr 2012/2013 vorsah. Begründet wurde dieser Beschluss von der Ratsmehrheit mit einer gesamtstädtisch betrachteten sinkenden Schülerzahl. Bei einem Erhalt der Schule müssten Millionen Euro in den maroden Bau investiert werden. In den nächsten Jahren sei nach allen Prognosen nur ein Hauptschul-Standort für Mülheim ausreichend. Die Ratsmehrheit wollte die aufzubringenden Investitionsmittel deshalb auf die Hauptschule Hexbachtal konzentrieren.

 

Der Erhalt der Schule in Eppinghofen ist aus mehreren Gründen wichtig, so die Initiatoren des gegen den Ratsbeschluss gerichteten Bürgerbegehrens. Die Hauptschule verfüge über wichtige zukunftsfähige Elemente wie eine zentrale Lage im Stadtgebiet, ausgeprägte soziale, wirtschaftliche, stadtteilbezogene Netzwerke, umfassendes Erfahrungswissen. Es werde dort erfolgreiche und konzeptionelle schulformübergreifende Arbeit geleistet und es gebe ein erfolgreiches und nachhaltiges Berufsorientierungskonzept mit der Entwicklung eines handwerklich-technischen Schulzweiges.

 

Die Schule zeichne sich durch hervorragende, erfolgreiche Arbeit sowie durch hoch motivierte und engagierte Lehrer und Schüler aus. Sie habe im Stadtteil Eppinghofen eine wichtige integrative, nicht ersetzbare Funktion in der engen Zusammenarbeit mit lokalen Unternehmen und Betrieben. Es gehe darum, im Stadtteil Eppinghofen den Schulstandort zu erhalten, der für Kinder und Jugendliche die Integration und Bildungschancen innerhalb der Gesellschaft verbessere.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 31. August 2011 begonnen. Bis zum 20. Oktober 2011 hatten die Initiatoren 10.285 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hatte das Bürgerbegehren am 15. Dezember 2011 für unzulässig erklärt. Begründung: Das Bündnis für Bildung habe die Bürger in die Irre geführt und auf der Unterschriftenliste verschwiegen, dass der Erhalt der Hauptschule Bruchstraße den Verzicht anderer Schulen auf finanzielle Mittel bedeute. Die Rechtsprechung verlange jedoch, dass die Bürger in finanzieller Hinsicht über die Tragweite und Konsequenzen der im Wege des Bürgerbegehrens vorgeschlagenen Entscheidung unterrichtet werden. Dies sei nicht geschehen. Auch der immer wieder in der politischen Debatte genannte Hinweis, zugunsten der Schule im Straßenbau zu kürzen, werde nicht im Bürgerbegehren angeführt. 5,8 Millionen Euro müssten umgehend in den Standort Bruchstraße investiert werden.

 

Am 16. Januar 2012 hatte der Rat einen Antrag von SPD und MBI auf Durchführung eines Ratsbürgerentscheids über die Zukunft der Hauptschule Bruchstraße abgelehnt.

 

Am 20. Januar 2012 gab das Verwaltungsgericht einem Eilantrag der Initiatoren des Bürgerbegehrens statt und entschied, dass das Begehrens zulässig ist. Der Argumentation der Stadt, der Kostendeckungsvorschlag sei irreführend, weil er nicht darauf hinweise, dass bei Aufrechterhaltung der Hauptschule Sanierungen an anderen Schulen nicht durchgeführt werden könnten, folgten die Richter nicht. Da bis zur Einreichung des Bürgerbegehrens die zur Umsetzung von Maßnahmen im Rahmen der Bildungsentwicklungsplanung vorgesehenen Mittel anderen Schulen noch nicht zugewiesen gewesen seien, seien die Initiatoren des Bürgerbegehrens nicht zu einem entsprechenden Hinweis verpflichtet gewesen, dass der Betrag nicht mehr für andere Investitionen zur Verfügung stehe, heißt es in der Urteilsbegründung. Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren aufgrund dieser Entscheidung am 1. Februar 2012 für zulässig erklärt.

 

Im Bürgerentscheid am 22. April 2012 votierten 63,1 Prozent der Abstimmenden für den Erhalt der Hauptschule. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 20,6 Prozent.

 

Die Düsseldorfer Bezirksregierung hatte am 21. März 2013 die Stadt Mülheim angewiesen, Schritte in die Wege zu leiten, die Hauptschule in Eppinghofen ab Sommer 2013 schrittweise aufzulösen. Die Behörde berief sich auf das Schulgesetz, nach dem selbst für die Ausnahmegenehmigung einer einzügigen Schule 18 Anmeldungen vorliegen müssen. Die Eppinghofer Hauptschule brachte es nur auf 16. Auch in den nächsten Jahren sei nicht damit zu rechnen, dass sich die Schülerzahlen wieder so entwickeln werden, dass die Schule weiter aufrecht erhalten werden könne. Der Rat hat deshalb am 16. Mai 2013 die Auflösung der Hauptschule beschlossen.

 

Kontakt:Richard Grohsmann

Info:Informationen der Stadt Mülheim zum Bürgerentscheid

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Bürgerbegehren gegen Privatisierungen

Träger: Mülheimer Bürgerinitiative (MBI)

 

Status: Bürgerentscheid ungültig

 

Aktuelles/Ergebnis: In einem Bürgerentscheid am 27. Februar 2005 hatte eine Mehrheit der abstimmenden Mülheimer dagegen votiert, im Bereich der so genannten "Daseinsvorsorge" Gesellschaftsanteile an private Unternehmen zu übertragen. Die Stadt ist rein formal zwei Jahre an diesen Bürgerentscheid gebunden. Deshalb hatte die Mülheimer Bürgerinitiative (MBI) ein neues Bürgerbegehren gestartet, um einen erneuten "vorbeugenden" Bürgerentscheid zu erreichen.

 

Ziel des Bürgerbegehrens war es, Übertragungen von Gesellschaftsanteilen, Gebäuden und/oder deren Betrieb in Bereichen der Daseinsvorsorge (insbesondere in den Bereichen Entsorgung, Stadtentwässerung, Versorgung mit Energie und Wasser, öffentlicher Personennahverkehr, Altenpflege, Schulen, Kindergärten und -tagesstätten, öffentliche Wege, Straßen, Plätze, Grünanlagen, Schienen- und Wasserwege sowie zugehörige Anlagen usw.) an nicht gemeinnützige Private zu unterbinden.

 

Die MBI hielt dies u.a. wegen der geplante Übertragung von Anteilen der Ruhrbania-Projektentwicklungsgesellschaft (RPG) auf Private für nötig. Die RPG sollte die Erschließung der Flächen des neuen Stadtquartiers an der geplanten Ruhrpromenade durchführen. Demnächst sollten nach Angaben der MBI außerdem etliche Schulgebäude als sog. PPP bzw. ÖPP (Öffentlich Private Partnerschaft) privaten Firmen übergeben und von ihnen betrieben werden. Die Stadt mietet dabei langfristig (25 Jahre oder mehr) praktisch die eigenen Gebäude für ihre Pflichtaufgaben an.

 

Die MBI befürchtete, dass Kindergärten, städtische Altersheime, Straßen usw. die nächsten ÖPP-Projekte sein könnten. Bisherige PPP-Projekte in anderen Städten hätten sich als folgenschwere Irrwege erwiesen. Transparenz gehe verloren und demokratische Kontrolle werde ausgehebelt. Langfristige Verschuldung werde zementiert, Arbeitnehmer in PPP-Projekten müssten mit weiterer Arbeitsverdichtung, Arbeitsplatzabbau und Absenkung bisheriger Standards rechnen.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 9. Februar 2007 begonnen. Am 1. Juni 2007 hatten die Initiatoren mehr als 7.700 Unterschriften eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 14. Juni 2007 abgelehnt.

 

Im Bürgerentscheid am 9. September 2007 erhielt das Bürgerbegehren zwar die Stimmen von 73,7 Prozent der Abstimmenden, jedoch verfehlte es die vorgeschriebene Mindestzustimmung von 20 Prozent aller Stimmberechtigten. Damit war der Bürgerentscheid ungültig. Die Abstimmungsbeteiligung lag bei 24,4 Prozent.

 

Info:

  • Bürgerbegehren "Mülheim bleibt unser" (MBI)

  • Informationen der Stadt Mülheim zum Bürgerentscheid

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    Bürgerbegehren für Erhalt der Ost-Ruhranlage

    Träger: Mülheimer Bürgerinitiative (MBI)

     

    Status: Bürgerbegehren unzulässig

     

    Aktuelles/Ergebnis: Nach dem Willen der Initiatoren des Bürgerbegehrens sollte die Parkanlage 'Ost-Ruhranlage' und Flächen der Ruhrstraße vollständig im Besitz der Stadt Mülheim bleiben. Mit der Ausweitung auf den Straßenbereich sollte einer geplanten Bebauung weiträumig ein Riegel vorgeschoben werden. Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 17. Februar 2006 begonnen. Am 23. März 2006 hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens rund 12.000 Unterschriften eingereicht.

     

    Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 6. April 2006 für unzulässig erklärt. Die Ratsmehrheit von SPD, CDU und FDP sah für ihre Entscheidung gleich mehrere Gründe. Nach Ansicht der drei Fraktionen sei so etwa die dreimonatige Sammelfrist für das Bürgerbegehren abgelaufen, weil es sich auf einen Ratsbeschluss vom 8. Juli 2004 beziehe. Außerdem richte es sich unzulässigerweise gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes und beinhalte zudem keinen Kostendeckungsvorschlag.

     

    Am 7. Mai 2006 hatten die Initiatoren Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung eingelegt. Am 13. Juni 2006 hatte der Rat diesen Widerspruch abgelehnt. Am 14. Juli 2006 hatte die Initiative deshalb eine Klage gegen die Unzulässigkeit bei Gericht eingereicht.

     

    Zur Ratssitzung am 21. September 2006 hat die Wählergemeinschaft MBI den Antrag gestellt, über das Ruhrbania-Projekt einen Ratsbürgerentscheid durchzuführen. Der Ratte hat den Antrag aber mit großer Mehrheit abgelehnt.

     

    Am 2. März 2007 hatte das Verwaltungsgericht Düsseldorf die Klage gegen die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens zurück gewiesen und die Rechtsauffassung der Stadt bestätigt.

     

    Info:Mülheimer Bürgerinitiative

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    Bürgerbegehren gegen Privatisierung städtischen Eigentums

    Träger: Verdi

     

    Aktuell/Ergebnis: Das Bürgerbegehren richtete sich unter dem Motto "Stopp dem Ausverkauf: Mühlheim gehört uns!" gegen eine Privatisierung, welche die Bereiche Stadtentwässerung oder Energie- und Wasserversorgung hätte betreffen können. 82,4 Prozent der Wahlberechtigte lehnten am 27.2.2005 in einem Bürgerentscheid eine Privatisierung öffentlicher Leistungen deutlich ab.

     

    Info:

  • Abstimmungsergebnis des Bürgerentscheids

  • Informationsblatt der Stadt Mülheim zum Bürgerentscheid

  • Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier