Schwelm

Bürgerbegehren für Rathaus-Neubau am Standort Moltkestraße/Schillerstraße

Träger: Bürgerinitiative „In die Mitte der Stadt“

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Schwelm hatte am 26. Januar 2016 im Rahmen der Haushaltskonsolidierung beschlossen, die heutige Gustav-Heinemann-Schule als zentralen Sitz der Schwelmer Stadtverwaltung zu nutzen und ein modernes Bürgerbüro an einem noch nicht bestimmten Standort in der Innenstadt zu errichten.

 

Ein dagegen gerichtete Bürgerbegehren wollte das Rathaus mit Bürgerbüro sowie VHS, Musikschule und Stadtbücherei künftig in der Moltkestraße 24 zentralisieren. Nur ein Rathaus in der Innenstadt sei für alle Menschen gut erreichbar, vermittle Bürgernähe und könne die Innenstadt beleben, hieß es zur Begründung. Eine Trennung von Rathaus und Bürgerbüro liefe zudem dem Zentralisierungsgedanken zuwider.

 

Das Rathaus sei kein bloßes Bürogebäude, sondern zentraler Bestandteil des Lebens einer Kommune und gehöre daher ins Stadtzentrum. Außerdem werde ein Rathaus in der Innenstadt zur Belebung von Gastronomie und Handel beitragen. Die Mitarbeiter der Verwaltung fänden in der Innenstadt nicht nur ein attraktives Arbeitsumfeld, das sich motivationsfördernd auswirken werde, sondern sie würden auch ihrerseits in Pausenzeiten oder nach Dienstschluss die dort vorhandenen Angebote nutzen und Kaufkraft in die Stadt bringen. Diese Potenziale müssten genutzt werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 15. Februar 2016 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 20. April 2016 begonnen. Bis zum 22. Juni 2016 hatten die Initiatoren 3.138 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 30. Juni 2016 für unzulässig erklärt. Bemängelt wurde die Fragestellung „Soll sich der zukünftige Sitz einer zentralisierten Schwelmer Stadtverwaltung (neues Rathaus) einschließlich Bürgerbüro, VHS, Musikschule und Stadtbücherei in einem Neubau am Standort des heutigen Verwaltungsgebäudes II und des Bürgerbüros in der Moltkestraße 24 befinden, wobei auch angrenzende Flächen bei Bedarf einbezogen werden können?".

 

Zum einen sei aus der Fragestellung nicht erkennbar, welche angrenzenden Flächen bei einem Neubau miteinbezogen werden sollen, Zum anderen sei nicht klar, wann der Bedarfsfall eintrete, dass überhaupt weitere Flächen miteinbezogen werden müssen. Ausgehend vom Standort Moltkestraße 24 müssten auch angrenzende Flächen in die Planung einbezogen werden. Diese Bedingung sei zwangsläufig, den Bürgern sei aber suggeriert worden, dass dies lediglich eine Möglichkeit bei der Realisierung des Projekts sei. Dem Bürger sei damit ein unzutreffender Sachverhalt als Entscheidungsgrundlage mitgeteilt worden.

 

Auch die Kostenfrage wurde kritisch gesehen. Die Verwaltung hatte in ihrer offiziellen Kostenschätzung angeführt, dass der Neubau des Rathauses knapp fünf Millionen Euro Mehrkosten gegenüber der Zentralisierung in der Gustav-Heinemann-Schule bedeute. Allerdings sei die Frage der Kostendeckung bei der Prüfung der Zulässigkeit des Bürgerbegehrens durch den Rat in der Weise zu berücksichtigen, dass das Begehren von der Gemeinde nicht verlangen könne, sich haushaltswidrig zu verhalten.

 

Gegen die Unzulässigkeitsentscheidung hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens am 4. August 2016 beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage eingereicht. Auf Bitte der Initiatoren des Begehrens hatte das Gericht das Verfahren Mitte Februar 2017 ruhend gestellt. Damit war die Basis für Planungen zu einem Rathausneubau auf der Brauereibrache ist geschaffen.

 

CDU, SPD, Die Bürger, die Grünen sowie SWG/BfS hatten im Rat einen gemeinsamen Antrag zu diesem Thema gestellt, der unter anderem einen Auftrag an die Verwaltung beinhaltete, Verhandlungen mit dem potenziellen Investor aufzunehmen, der bereit ist, das Grundstück inklusive der bisherigen Planung ohne Rathaus von Euroconcept zu kaufen. Diesem Auftrag stand das ungeklärte Verfahren zum Bürgerbegehren im Weg.

 

Am 27. April hat der Rat der Stadt Schwelm dem Kauf des Brauerei-Geländes zugestimmt. Auf diesem soll nun das Rathaus errichtet werden.

 

Info:Bürgerbegehren "Unser Rathaus! Unsere Entscheidung! Unsere Stadt!"

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Bürgerbegehren für Erhalt der Gustav-Heinemann-Schule

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Schwelm hatte am 28. November 2013 beschlossen, die Gustav-Heinemann-Schule zum Ende des Schuljahres 2013/2014 aufzulösen. Die Auflösung soll jahrgangsweise erfolgen. Die endgültige Schließung soll erfolgen, wenn ein geordneter Schulablauf durch zu geringe Schülerzahlen (unter 100) nicht mehr gewährleistet ist. Über die Unterbringung der dann verbleibenden Schülerinnen und Schüler soll Anfang des Jahres 2014 entschieden werden.

 

Die Verwaltung begründet die Notwendigkeit der Schließung der Hauptschule damit, dass es seit 2011 immer schwieriger geworden sei, eine Eingangsklasse an der Schule zu bilden. Hierfür sind mindestens 18 Anmeldungen erforderlich. Die Mindestanmeldezahlen seien immer erst kurz vor Beginn des neuen Schuljahres erreicht worden. Weder Eltern, noch Lehrpersonal noch Schulträger könnten von einer gesicherten Klassenbildung und Planung ausgehen. Die Stadt will aber auch weiterhin für Schwelmer Schülerinnen und Schüler den Besuch einer Hauptschule ermöglichen. Die Stadt Gevelsberg, die an der Erstellung des Schulentwicklungsplanes der Stadt Schwelm beteiligt ist, hat bereits ihre Bereitschaft zur Aufnahme der Schwelmer Hauptschülerinnen und –schüler erklärt.

 

Eine Elterninitiative wollte die Schulschließung mit einem Bürgerbegehren verhindern. Der Schulerhalt sei im Interesse der derzeitigen Schülerinnen und Schüler, die an der Gustav-Heinemann-Schule ihren angestrebten Schulabschluss erreichen wollten. Zur Lebensqualität in der Stadt gehöre auch ein umfassendes Bildungsangebot vor Ort.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 10. Dezember 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 29. Januar 2014 begonnen. Am 14. März 2014 hatten die Initiatoren 1.129 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht. Das waren bis dahin 356 weniger als notwendig.

 

Das Bürgerbegehren wurde nach Ansicht der Stadt zu spät eingereicht, weil die Einreichungsfrist bereits am 10. März 2014 abgelaufen sei. Das Begehren sei desweiteren unzulässig, weil das Schulgesetz festlege, dass Hauptschulen aus mindestens zwei Parallelklassen pro Jahrgang bestehen müssen. Diese Voraussetzung sei in Schwelm nicht mehr gegeben.

 

Ausnahmeregelungen des Schulgesetzes griffen nicht, weil die Erreichbarkeit einer anderen Hauptschule gegeben sei. Die Schulentwicklungsplanung habe ergeben, dass die Zahl der Hauptschüler kontinuierlich abnehme und es seit 2012 nur mit Mühe gelungen sei, eine Eingangsklasse zu bilden. Ob die Fortführung der Hauptschule für die soziale und kulturelle Entwicklung der Stadt Schwelm von entscheidender Bedeutung sei, könne vernachlässigt werden, da selbst die Bildung einer Klasse in den vergangenen Jahren nur schwer möglich gewesen sei.

 

Nach Meinung der Initiatoren des Bürgerbegehrens ist die Einreichungsfrist erst am 14. April ausgelaufen, weil das Begehren bereits am 10. Dezember 2013 angemeldet worden sei und nicht wie von der Stadt angegeben am 15. Januar 2014. Die dreimonatige Einreichungsfrist sei entsprechend länger unterbrochen gewesen.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 10. April 2014 für unzulässig erklärt.

 

Kontakt:Claus Kaiser

Info:Gustav-Heinemann-Schule Schwelm

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Bürgerbegehren gegen Schließung von Grundschulen

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Schwelm hatte am 28. November 2013 die Schließung der Grundschulen Westfalendamm und Möllenkotten beschlossen.

 

Die Gemeinschaftsgrundschule Westfalendamm soll zum Ende des Schuljahres 2013/14 in das Gebäude Ländchenweg 8 umziehen. Für die Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg wurde eine Vierzügigkeit festgelegt. Die Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten soll zum Ende des Schuljahres 2013/14 geschlossen werden. Die verbleibenden Schülerinnen und Schüler sollen die neue Städtische Gemeinschaftsgrundschule Ländchenweg 8 besuchen. Die Katholische Grundschule soll zum Schuljahr 2014/15 in das Gebäude Jahnstr. 22 (bisherige Gemeinschaftsgrundschule Möllenkotten) umziehen. Zum Schuljahr 2018/19 soll es nur noch drei Grundschulstandorte in Schwelm an den Standorten Ländchenweg 8, an der Engelbertstraße 2 und an der Hattinger Straße 47 geben.

 

Durch die Reduzierung von Schulstandorten soll mit Hilfe der Veräußerung von Gebäuden und der Reduzierung von Betriebskosten ein Beitrag zur Haushaltskonsolidierung geleistet werden. Wenn auch die Schulentwicklungsplanung gezeigt habe, dass die Grundschulen mittelfristig aufgrund der prognostizierten Schülerzahlen ihre Existenzberechtigung haben, müsse doch langfristig davon ausgegangen werden, dass die Zahlen der Schulanfänger weiter rückläufig sind.

 

Nach Meinung der Initiative „Wir wollen bleiben“ widerspricht der Ratsbeschluss dem Schulentwicklungsplan, der besage, dass aufgrund der Schülerzahlen bzw. Klassenstärke die Aufgabe einer Grundschule oder die Zusammenlegung von Grundschulen mittelfristig, d.h. für die nächsten fünf Jahre, nicht zwingend notwendig sei. Darüber hinaus gebe es keine belastbare Statistik, die besage, dass mit einem Rückgang der Schülerzahlen nach 2018 zu rechnen sei.

 

Der Ratsbeschluss trage nicht zur Konsolidierung des Haushaltes bei. Ganz im Gegenteil überstiegen die Betriebskosten des Standortes am Ländchenweg die der Grundschulen Südstraße und Westfalendamm. Die Stadt nenne hier aber keine weiteren konkreten Zahlen wie damit die Konsolidierung erreicht werden solle. Zudem entstünden unnötige Mehrkosten durch den mehrfachen Umzug von ganzen Schulen. Des weiteren könne die Stadt die tatsächlichen nötigen Umbaukosten am Ländchenweg nicht beziffern, wolle aber das Geld zur Verfügung stellen, obwohl Schwelm unter Kontrolle der Kommunalaufsicht stehe. Der Ratsbeschluss sei mit dem zu Grunde liegenden Konzept keine akzeptable Lösung. Mit mehr Vorlauf könne eine bessere Lösung unter Berücksichtigung des Elternwillens entwickelt werden.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 29. November 2013 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 15. Januar 2013 begonnen. Bis zum 14. März 2014 hatten die Initiatoren 4.526 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht.

 

Laut einer Stellungnahme des Städte- und Gemeindebundes NRW ist das Bürgerbegehren unzulässig. Die Fragestellung wende sich allein gegen den vom Rat am 28.11.2013 gefassten Beschluss und auf den Erhalt der Grundschulen Westfalendamm und Möllenkotten. Es solle somit der gesamte Beschluss aufgehoben werden, ohne dass der Inhalt des Beschlusses näher genannt werde. Dieser werde lediglich auf der Unterschriftenliste unten wiedergegeben. Die Frage sei nicht so klar formuliert, dass sie auch auf einem Stimmzettel beim Bürgerentscheid aus sich heraus verständlich sei.

 

Des Weiteren habe der Rat nicht die Schließung beider Grundschulen beschlossen. Bzgl. der Grundschule Westfalendamm handele es sich nur um eine Standortverlagerung. Auch sei nicht klar, was mit der Katholischen Grundschule passieren solle. In der Begründung des Bürgerbegehrens werde angegeben, dass der Ratsbeschluss nicht zur Konsolidierung des Haushaltes beitrage und es werde suggeriert, dass die Veränderung der Grundschullandschaft vielmehr teurer werde als die Beibehaltung der bestehenden Struktur. Das Gegenteil sei aber der Fall. Die Begründung sei deshalb irreführend.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 10. April 2014 für unzulässig erklärt. Gegen diese Entscheidung hatten die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens beim Verwaltungsgericht Arnsberg Klage eingereicht. Das Gericht hat die Unzulässigkeit des Begehrens jedoch am 25. April 2014 bestätigt.

 

In der Begründung des Bürgerbegehrens seien Tatsachen falsch wiedergegeben worden, so die Richter. In der Begründung werde ausdrücklich erklärt, der Ratsbeschluss trage nicht zur Konsolidierung des Haushalts bei. Die Stadt Schwelm habe aber nachvollziehbar dargelegt, dass das Gegenteil der Fall sei. Diese „Behauptung ins Blaue“ hätte bei den Unterzeichnern den irreführenden Eindruck hervorgerufen, die Aufrechterhaltung der bisherigen Schulstandorte sei kostenneutral oder für den städtischen Haushalt gar günstiger.

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten daraufhin eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes in Münster eingelegt. Das Gericht hatte diese Beschwerde am 29. Mai 2014 zurückgewiesen. Die Vertretungsberechtigten haben ihre Klage beim Verwaltungsgericht deshalb am 12. Juni 2014 zurückgezogen.

 

Kontakt:Jörg Pfeffer

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Bürgerbegehren für Erhalt des Schwelmebades

Träger: Förderverein Schwelmebad

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: CDU, Schwelmer Wählergemeinschaft (SWG) und die Bürger für Schwelm (BfS) hatten am 29. April 2008 mit ihrer Mehrheit im Rat beschlossen, das Freibad Schwelmebad zu schließen. Als Gründe wurden der defizitäre Haushalt und die Aussagen eines 'Bädergutachtens' angegeben. Nur noch das Hallenbad sollte ganzjährig betrieben werden.

 

Der Förderverein Schwelmebad wollte das Bad erhalten. Wichtig war dem Verein vor allem, dass in Schwelm die Möglichkeit, drinnen und draußen zu schwimmen, erhalten bleibt. Hallen- und Freibad sollen im seinerzeitigen Zustand zwei Jahre lang erhalten bleiben. In dieser Zeit sollten Bürger, Verwaltung und politische Gremien gemeinsam eine zukunftsfähige Lösung für die Schwelmer Bäderlandschaft entwickeln.

 

Lösungen sah der Verein zum Beispiel in einem Glaskasten mit elektrischem Dach, der über das Schwimmerbecken des Freibades hätte gebaut werden können. Zudem könne man aus dem Frei- ein Zeltbad machen oder eine aufblasbare Wetterschutzhülle installieren. Bei der Umsetzung einer dieser Ideen würde dann das Hallenbad geschlossen. Der Verein dachte auch an eine Ausweitung zu einem Wellness- und Allwetterbad. Für die Zukunft sollte der Weiterbetrieb des Bades mit Hilfe eines Fördervereins finanziell und personell gesichert werden.

 

Für den Erhalt des Bades hatte der Förderverein Schwelmebad ein Bürgerbegehren gestartet. Die Unterschriftensammlung hatte am 11. Juni 2008 begonnen. Am 25. Juli 2008 hatten die Initiatoren rund 6.000 Unterschriften für ihr Begehren an Bürgermeister Jürgen Steinrücke übergeben.

 

Der Stadtrat hatte das Bürgerbegehren am 11. September 2008 mit den Stimmen von CDU, SWG und BfS für unzulässig erklärt. Begründet wurde der Beschluss damit, dass die Hintergründe zur Freibadschließung, die prekäre finanzielle Lage der Stadt Schwelm nämlich, den Unterzeichnern des Begehrens in der Begründung auf der Unterschriftenliste nicht ausreichend verdeutlicht worden sei.

 

Am 13. Oktober 2008 hatten CDU, BfS und SWG einen Antrag in den Rat eingebracht, nach dem mit dem Trägerverein Schwelmebad (TVS) oder einer Nachfolgegesellschaft ein Nutzungsvertrag für den Betrieb des Schwelmebades über fünf Jahre abgeschlossen werden soll. Über die Laufzeit soll der TVS einen jährlichen Zuschuss von 50.000 Euro erhalten. Dieser Antrag fand am 30. Oktober 2008 im Rat eine Mehrheit.

 

Auch SPD, Grüne und FDP hatten einen Antrag eingebracht, der einen mehrjährigen Nutzungsvertrag mit einem Pächter des Schwelmebads vorsah. Er beinhaltete aber u.a. noch, dass die geplanten Investitionen in das Hallenbad verschoben werden. Dieser Antrag fand keine Mehrheit.

 

Die Vertretungsberechtigten des Bürgerbegehrens hatten am 14. Oktober 2008 gegen den Unzulässigkeitsbeschluss Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht eingereicht. Aufgrund der Ratsanträge war zusätzlich ein Eilverfahren in Gang gesetzt worden, mit dem geprüft werden sollte, ob in der Hauptsache die Klage des Fördervereins Erfolg haben könnte. Dieser Antrag wurde von den Richtern jedoch abgelehnt.

 

In einem gemeinsamem Gespräch aller Vereine und der Stadt wurde ein Kompromiss erzielt, der die Unterstützung mit 50.000 Euro pro Jahr für mindestens zwei Jahre zum Betrieb des Schwelmebades durch den Trägerverein vorsieht. Nachdem dies erreicht werden konnte, haben die Initiatoren des Bürgerbegehrens die Klage vor dem Verwaltungsgericht zurückgezogen.

 

Info:

  • Bürgerbegehren Pro Schwelmebad

  • Verwaltungsvorlage zur Zulässigkeit des Bürgerbegehrens

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    Bürgerbegehren gegen Bebauung des Wilhelmplatzes

    Träger: Schwelmer Wählergemeinschaft (SWG)

     

    Status: Bürgerbegehren nicht eingereicht

     

    Aktuelles/Ergebnis: Bürgermeister und Verwaltung planten 2006 die Bebauung des Wilhelmplatzes in Schwelm und die Ansiedlung von Geschäften auf dem Gelände. Sie erhofften sich eine Vergrößerung des Warenangebots, dadurch eine wachsende Kundenzahl und eine generelle Förderung des Einzelhandels.

     

    Der Wilhelmplatz stand bisher als gebührenfreier Parkplatz zur Verfügung. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens für den Erhalt des Parkplatzes befürchteten, dass mit Wegfall des Parkplatzes auch die Kunden der bestehenden Geschäfte fernbleiben und es zu Leerständen von Läden in Fußgängerzone und Altstadt kommt.

     

    Am 24. August 2006 startete die SWG deshalb ein Bürgerbegehren. In seiner Sitzung am 2. November 2006 hat der Rat mehrheitlich beschlossen, dass die Planung "Einzelhandelsstandort Wilhelmplatz" nicht weiter verfolgt werden soll. Die SWG hat deshalb die 2.055 für das Bürgerbegehren gesammelten Unterschriften nicht eingereicht.

     

    Info:SWG Schwelm

    Aktuelles

    Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier