Wassenberg

Bürgerbegehren für den Erhalt des Freibads Parkstraße

Träger: Bürgerinitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wassenberg hatte 2005 den Bau eines "Kombibades" beschlossen, das etwa 4 Mio. Euro kosten sollte. Dafür sollte das traditionsreiche Freibad Parkstraße geschlossen werden. Dagegen opponierte eine Bürgerinitiative und favorisierte folgenden Alternativvorschlag: Das Freibad bleibt erhalten, die für den Neubau veranschlagten 4 Mio. Euro werden für die Sanierung ebendieses Bades sowie für den Bau einer Schwimmhalle auf dem Gelände verwendet.

 

Am 9. Dezember 2005 hatte die Bürgerinitiative 1.571 Unterschriften an den Bürgermeister übergeben. Der Gemeinderat hatte das Bürgerbegehren am 26. Januar 2006 wegen eines unzureichenden Kostendeckungsvorschlags für unzulässig erklärt.

 

Begründung: Träger und Finanzier des vom Rat projektierten Bades sollte nicht die Stadt selbst, sondern die Stadtwerke sein. Im Begehren könne nun keineswegs über Gelder der Stadtwerke verfügt werden, vielmehr müsse ein Kostendeckungsvorschlag aus dem Haushalt der Stadt erfolgen.

 

Der Kostendeckungsvorschlag sei unzulässig, da ungeklärt bleibe, wie die Sanierung und Modernisierung des Freibades finanziert werden solle. Die im Kostendeckungsvorschlag genannten 4 Millionen Euro stünden der Stadt nicht zur Verfügung. Der in Aussicht genommene Zuschuss von 500.000 Euro jährlich für den Stadtbetrieb diene nicht der Kredittilgung und Deckung der laufenden Unterhaltskosten.

 

Die Stadtbetriebe würden nicht von der Stadt budgetiert. Der von der Klägern unterstellte Einfluss der Gemeinde auf den Stadtbetrieb bestehe nicht. Ein Kommunalunternehmen in Form der Anstalt öffentlichen Rechts habe einen weitreichenden Spielraum für eigenständiges agieren. Namentlich stehe der Stadt kein Weisungsrecht und kein Zugriff auf das Budget der Anstalt zu. Insofern habe der Rat am 29. September 2005 fehlerhaft außerhalb seiner Zuständigkeit konzeptionelle Eckdaten des Bäderkonzepts festgelegt.

 

Am 4. Mai 2006 hatte der Stadtrat auch einen Widerspruch der Initiatoren des Bürgerbegehrens gegen die Unzulässigkeitserklärung zurück gewiesen. Hiergegen hatte die Initiative Klage beim Verwaltungsgericht Aachen eingereicht.

 

Im am 30. August 2007 verkündeten Beschluss hatten die Verwaltungsrichter die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bestätigt. Hiergegen hatten die Initiatoren des Bürgerbegehrens beim Oberverwaltungsgericht Münster geklagt.

 

Das Oberverwaltungsgericht hat die Entscheidung der Verwaltungsrichter am 25. Juni 2008 bestätigt. Auch ein Bürgerbegehren mit einem zwar unverschuldet wegen fehlerhafter Beratung oder undifferenzierter Beschlusslage im Rat irrtümlichen, aber objektiv nicht durchführbaren Kostendeckungsvorschlag erfülle seine nach demokratischen Grundsätzen erforderliche Funktion, die Bürger über Tragweite und Konsequenzen der vorgeschlagenen Entscheidung in finanzieller Hinsicht zu unterrichten, nicht, so die Richter.

 

Kontakt:Hermann Thissen

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier