Wülfrath

Bürgerbegehren für Erhalt der Stadthalle

Träger: Bürgerinitiative "Rettet die Stadthalle", Demokratische Linke

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Wülfrath hatte am 6. Juli 2010 gegen die Stimmen der "Demokratischen Linken" in nichtöffentlicher Sitzung beschlossen, das Rathaus- und Stadthallenareal mit einem Einzelhandelszentrum zu bebauen. Man verspricht sich davon eine städtebauliche Entwicklung, eine Belebung der Fußgängerzone und eine Entlastung des städtischen Haushalts, da die Kosten für die Bauunterhaltung der Stadthalle eingespart und Verkaufserlöse erwartet werden.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens bezweifelten den Nutzen des Vorhabens. Sie befürchteten einen Identitätsverlust der Stadt. Der "einmalige Veranstaltungsort“ sei für die Wülfrather Schulen und Kulturvereine nicht zu ersetzen. Die Bürgerinitiative "Rettet die Stadthalle" wies darauf hin, dass die Verfassung des Landes NRW die Förderung und Pflege von Kultur, Kunst und Wissenschaft durch Land und Gemeinden vorsehe. Die Stadthalle sei zentraler Ort der Kulturförderung und Aula für die Schulen in Wülfrath.

 

Die Bürgerinitiative wollte an der Goethestraße eine einvernehmliche städtebauliche Lösung herbeiführen. Zwischen Schillerstraße und Parktheater sei genug Platz für Einzelhandel und Stadthalle. Neben dem Gelände der GWG an der Schillerstraße und dem Rathausareal sollte auch das Aldi-Gebäude in Planungen mit einbezogen werden. Mit dem Bürgerbegehren wurde deshalb gefordert, dass die Stadt Wülfrath ihre Stadthalle weiter als Veranstaltungsort für schulische, kulturelle und andere Zwecke unterhält, vermarktet und betreibt.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 11. September 2010 begonnen. Bis zum 7. Oktober 2010 hatten die Initiatoren 2.398 gültige Unterschriften bei der Stadt eingereicht.

 

Der Rat hat das Bürgerbegehren am 26. Oktober für unzulässig erklärt. Begründet wurde die Entscheidung damit, dass der Vorschlag zur Deckung der Kosten für den Weiterbetrieb der Stadthalle unzureichend sei. Die zur Entscheidung stehende Frage, die Begründung und der Kostendeckungsvorschlag eines Bürgerbegehrens müssten thematisch deckungsgleich sein. Der Kostendeckungsvorschlag schließe Kosten ein, die mit einem Umzug und Betrieb der Wülfrather Medienwelt und des Stadtarchivs in die untere Etage der Stadthalle entstünden. Nach dem Wortlaut der Fragestellung und der Begründung des Bürgerbegehrens sei nicht erkennbar, dass Medienwelt und Stadtarchiv in die Stadthalle einziehen sollen. Einen entsprechenden politischen Beschluss gebe es nicht. Personalkosten seien nicht berechnet und Mietkosten falsch angegeben worden. Außerdem müsse die Stadt wegen des Nothaushaltsrechts jede Möglichkeit zur Aufwandsreduzierung nutzen.

 

Anders als in der Begründung des Bürgerbegehrens angegeben sei die Stadthalle auch kein unersetzlicher Veranstaltungsort. Die Stadt Wülfrath habe mit den Veranstaltern, die in den letzten Jahren eine Veranstaltung in der Stadthalle hatten, Kontakt aufgenommen und alternative Veranstaltungsorte abgefragt. Hierbei seien für alle Veranstaltungen Alternativmöglichkeiten gefunden werden, so dass weiter ein kulturelles Leben in Wülfrath gewährleistet sei.

 

Kontakt:Frank Homberg

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Bürgerbegehren gegen Rathaus-Umzug

Träger: "Demokratische Linke Wülfrath" (DLW)

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Das Bürgerbegehren, mit dem die Initiative einen Umzug des Rathauses in ein ehemaliges Verwaltungsgebäude der RheinKalk erreichen wollte, wurde wegen formalen Fehlern am 30. August 2005 vom Rat der Stadt abgelehnt. Eine Ratsherrin der DLW legte daraufhin ihr Mandat nieder. Die Verwaltung hatte die Initianten allerdings bereits im Vorfeld auf die Ungültigkeit des Begehrens hingewiesen.

 

Kontakt:Klaus Jann

 

Aktuelles

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