Selm

Bürgerbegehren für Erhalt der Lutherschule

Träger: Wilhelm Gryczan-Wiese

Status: Bürgerbegehren versandet

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Selm hatte am 5. Juli 2018 mehrheitlich eine Sanierungs- und Erhaltungsklausel im Kaufvertrag für die Lutherschule mit der Unnaer Kreis-, Bau- und Siedlungsgesellschaft mbH (UKBS) zurückgenommen.

 

Ursprünglich wollte die UKBS das Gebäude sanieren und dort Wohnungen unterbringen. Die Sanierung oder der Umbau des Gebäudes ist aus Sicht der UKBS aber inzwischen unwirtschaftlich. Die neuen Pläne sehen deshalb vor, von der Schule nur noch einen verschmälerten Grundriss zu erhalten und das Gebäude darauf in Anlehnung an das vorige Gebäude zusammen mit den beiden für den hinteren Bereich vorgesehen zwei Bauten neu zu errichten und darin dann Wohnraum zu schaffen.

 

Architekt und Ex-Ratsmitglied Wilhelm Gryczan-Wiese wollte die Ratsentscheidung mit einem Bürgerbegehren rückgängig machen. Mit dem Vertrag sei abgesichert gewesen, dass die Schule erhalten und saniert werde. Dafür hätten bis 2017 auch konkrete und wirtschaftliche Zahlen vorgelegen. Die Auflage zum Erhalt und zur Sanierung sei mit dem Ratsbeschluss vom 5. Juli ohne breite Information und Diskussion in der Öffentlichkeit zurückgenommen worden.

 

Die Lutherschule sei mit der Entwicklung des Bergbaus zunächst als evangelische Volksschule, später als Gemeinschaftsgrundschule errichtet worden, und sei bis zum Jahr 2008 im Betrieb gewesen. Die Schule habe für den Stadtteil Beifang und seine Bewohner eine nachhaltige Bedeutung. Der Umbau zu einem Wohngebäude sei von vielen Bürgern mitgetragen worden. Das Gebäude sei Teil der Stadtgeschichte als Bergbaustadt und die Lage und Struktur präge das Stadtbild.

 

Gryczan-Wiese kritisierte, dass niemand auf die Idee gekommen sei, für die Sanierung des ehemaligen Schulgebäudes zu barrierefreien Wohnungen öffentliche Fördergelder zu beantragen. Gerade für derartige Projekte gebe es beim Land NRW Fördermittel, die für die Umnutzung von stadtprägenden Gebäuden zur Verfügung stehen. Denn die Landesregierung vertrete den Grundsatz ,Erhalt und Umnutzung vor Abriss und Neubau‘.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 14. Juli 2018 begonnen. Bis zum 20. August hatten die Initiatoren 1.930 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Am 23. August 2018 hatte der Stadtrat das Bürgerbegehren für zulässig erklärt. Das Bürgerbegehren lief jedoch ins Leere, weil der Abriss der Lutherschule zu diesem Zeitpunkt schon so weit fortgeschritten war, dass das Begehren nicht mehr zum Tragen kam.

 

Kontakt:Wilhelm Gryczan-Wiese

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Bürgerbegehren gegen Schulschließung

Träger: Elterninitiative

 

Status: Bürgerbegehren unzulässig

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Selm hat am 29. März 2007 mit den Stimmen von SPD, CDU und FDP entschieden, dass die Lutherschule geschlossen wird. Die Cappenberger Grundschule soll zum Teilstandort der Borker Schule werden und die Schule in Hassel in diesem Jahr letztmalig Kinder aufnehmen dürfen. Begründet wurde dies mit einer damit einher gehenden Qualitätssicherung und Standardverbesserung. Eine Elterninitiative will diesen Ratsbeschluss mit einem Bürgerbegehren rückgängig machen.

 

Nach Meinung der Initiative sind alle Grundschulen in Selm von diesem Beschluss betroffen: Die Overbergschule werde die Lutherschule "schlucken" und größere Klassen bilden müssen. Für die Ludgerischule habe der Ratsbeschluss auch weitreichende Bedeutung: es werde eine Klassenstärke von 30 Kindern (bereits bei der Einschulung) angesetzt.

 

Die Grundschule in Cappenberg verliere ihre Schulleitung und ihre Selbständigkeit. Die Klassen in Cappenberg und Bork würden größer, weil sie mit Kindern aus Hassel aufgefüllt würden. Darüber hinaus sei durch den Pendelverkehr der Lehrer zwischen Bork und Cappenberg der Unterrichtsausfall an beiden Schulstandorten vorprogrammiert.

 

Die Unterschriftensammlung hatte am 5. Mai 2007 begonnen. Am 15. Mai hat die Elterninitiative 2.612 Unterschriften für das Bürgerbegehren an den Bürgermeister übergeben.

 

Am 6. Juni 2007 teilte die Verwaltung mit, dass Sie das Bürgerbegehren für unzulässig hält. Begründung: Der Kostendeckungsvorschlag der dort erwähnten höheren Eigenkapitalverzinsung der Stadtbetriebe und der zu erwartenden Gewerbesteuermehreinnahme sei nicht durchführbar. Als Nothaushaltsgemeinde müsse Selm alle Mehreinnahmen bzw. Minderausgaben zur Reduzierung von Fehlbeträgen verwenden.

 

Der Rat hat sich am 14. Juni 2007 mit 21 : 17 Stimmen der Verwaltungsauffassung angeschlossen. Maria Lipke von der UWG Selm hatte den Bürgermeister am 19. Juni 2007 aufgefordert, den Ratsbeschluss zu beanstanden, weil er aus politischen und nicht aus formalen Gründen gefasst worden sei. Dies sei aber unzulässig. Der Bürgermeister hat eine Beanstandung abgelehnt.

 

Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten daraufhin Widerspruch gegen die Unzulässigkeitserklärung eingelegt. Der Rat hatte diesen am 13. September 2007 abgelehnt.

 

Aus den Reihen der Politik war Anfang September 2007 ein Kompromissvorschlag an die Bürgerinitiative herangetragen worden. Danach sollten die Schüler der Lutherschule ein Jahr länger als bisher vorgesehen an der Schule bleiben. Sie müssten nicht an die Overbergschule umziehen. Eine Auflösung der Klassen und Vermischung der Lutherschüler mit denen der Overbergschule wäre vermieden. Damit käme man Sorgen der Eltern entgegen. Ein wichtiges Ziel der Bürgerinitiative wäre erreicht.

 

Allerdings würden die anderen Forderungen des Bürger zum Erhalt der Lutherschule, des Schulstandortes in Hassel und der Selbstständigkeit der Schule in Cappenberg nicht erfüllt.

 

Ende September 2007 waren die Kompromissverhandlungen gescheitert. Die Initiatoren des Bürgerbegehrens hatten daraufhin Klage gegen den Unzulässigkeitsbeschluss beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eingereicht.

 

Am 13. Februar 2009 entschied das Gericht, dass das Bürgerbegehren nicht zulässig ist. Die 15. Kammer begründete ihr Urteil damit, dass der notwendige Kostendeckungsvorschlag der Bürgerinitiative zur Erhaltung aller Grundschulen zu unbestimmt und damit nicht zulässig sei.

 

Kontakt:Dirk Berendes

Aktuelles

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