Viersen

Bürgerbegehren gegen Hausbesitzer-Vetorecht bei Verlegung von Stolpersteinen

Träger: Initiative "Stolpersteine für Viersen"

Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Viersen hatte sich am 24. April 2018 wie schon im Jahr 2004 mehrheitlich dafür ausgesprochen, Hausbesitzern ein Vetorecht zu geben, wenn vor ihrem Haus Stolpersteine verlegt werden sollen. Die Bürgerinitiative „Stolpersteine für Viersen“ hat mit einem Bürgerbegehren die Abschaffung dieses Vetorechts erreicht.

 

Die Stolpersteine sind ein Projekt des Künstlers Gunter Demnig, das im Jahr 1992 begann. Mit im Boden verlegten kleinen Gedenktafeln soll an das Schicksal der Menschen erinnert werden, die in der Zeit des Nationalsozialismus verfolgt, ermordet, deportiert, vertrieben oder in den Suizid getrieben wurden. Diese quadratischen Messingtafeln mit abgerundeten Ecken und Kanten sind mit von Hand eingeschlagenen Lettern beschriftet und werden von einem angegossenen Betonwürfel mit einer Kantenlänge von 96 × 96 und einer Höhe von 100 Millimetern getragen. Sie werden meist vor den letzten frei gewählten Wohnhäusern der NS-Opfer niveaugleich in das Pflaster bzw. den Belag des jeweiligen Gehwegs eingelassen.

 

In den Viersener Stadtteilten Alt-Viersen und Dülken weisen 28 Stolpersteine auf Wohnorte der unter der Nazi-Diktatur vom nationalsozialistischen Regime verfolgten, vertriebenen und ermordeten Bürger hin. 26 Stolpersteine sollten zwar im Dezember 2017 hinzukommen, doch für nur knapp die Hälfte davon war die Verlegung bis dahin sicher. Bei den 13 anderen hatten Hausbesitzer sich dagegen ausgesprochen, die Steine auf der Straße zu verlegen.

 

In Viersen fielen insgesamt 214 Menschen jüdischen Glaubens dem nationalsozialistischen Regime zum Opfer. Weitere von Deportationen und Repressionen Betroffene anderer Glaubensrichtungen oder ethnischer Gruppen kommen hinzu.

 

Die Verlegung von Stolpersteinen ist von allgemeinem Interesse, argumentierte die Bürgerinitiative „Stolpersteine für Viersen“. Sinn und Zweck der europaweiten Stolpersteinverlegung sei das Gedenken an die jüdischen Opfer des nationalsozialistischen Regimes. Der Rat der Stadt Viersen stimme dieser Absicht zwar grundsätzlich zu, mache aber das Verlegen von Stolpersteinen weiterhin von der Einwilligung der jeweiligen Hausbesitzer abhängig. Das führe dazu, dass in der Stadt nur ein Teil der eigentlich erforderlichen Stolpersteine verlegt werden könne.

 

Das Gedenken an die ermordeten jüdischen Mitbürger sei wichtiger als die Befindlichkeiten von Eigentümern. Zudem erfolge die Verlegung im öffentlichen Raum, welcher der Stadt und damit allen Bürgern gehöre.

 

Das Bürgerbegehren wurde am 30. Mai 2018 bei der Stadt angemeldet. Die Unterschriftensammlung hatte am 13. Juni 2018 begonnen. Am 3. August 2018 hatten die Initiatoren 5.845 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Am 11. September 2018 hat sich der Stadtrat dem Bürgerbegehren mit 35 : 14 Stimmen bei zwei Enthaltungen angeschlossen.

 

Info:

  • Initiative „Stolpersteine für Viersen“

  • Projekt Stolpersteine

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    Bürgerbegehren gegen Umbenennung der Stadt Viersen in "Kreisstadt Viersen"

    Träger: Bürgerinitiative

     

    Status: Bürgerbegehren vom Rat übernommen

     

    Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Viersen hatte am 29. Januar 2008 bei vier Gegenstimmen beschlossen, den Namen der Kommune von "Stadt Viersen" in "Kreisstadt Viersen" zu ändern. Der Begriff "Kreisstadt" sollte nach außen ausstrahlen. Es gebe ja auch Landeshauptstädte und eine Bundeshauptstadt, hatten die Befürworter der Umbenennung argumentiert.

     

    Thomas Weber, Bürgermeisterkandidat bei der Wahl 1999, wollte, dass die Stadt ihren alten Namen zurück bekommt. Er ging davon aus, dass die Namensänderung die Stadtkasse und damit die Bürger einen fünf- bis sechsstelligen Euro-Betrag gekostet hätte. Ortseingangsschilder, Stempel, Siegel, Prospekte, Broschüren, Schilder an Kindergärten, Schulen, Verwaltungsgebäuden, Fahrzeugbeschriftungen hätten geändert werden müssen. Die Stadt hatte hierfür Kosten von rund 22.300 Euro berechnet.

     

    Durch eine Umbenennung werde aus der Provinz Viersen keine Metropole, meinte Weber. Es dürfe bezweifelt werden, ob der Name "Kreisstadt" höher einzustufen sei als "Stadt".

     

    Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. März 2008 begonnen. Am 31. März hatten die Initiatoren 6.222 gültige Unterschriften für ihr Begehren eingereicht. 3.691 Unterschriften hätten es mindestens sein müssen. Daraufhin hat der Rat seinen Beschluss zur Umbenennung am 1. April 2008 wieder aufgehoben. Das Bürgerbegehren ist damit erledigt.

     

    Kontakt:Thomas Weber

     

    Aktuelles

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