Rheine

Bürgerbegehren für Ausweitung der Busfahrzeiten im Nahverkehrskonzept der Stadt

Träger: Bürger für Rheine

Status: Bürgerbegehren eingereicht

 

Aktuelles/Ergebnis: Am 8. Mai 2018 hatte der Rat der Stadt Rheine ein neues Nahverkehrskonzept beschlossen, in dem festgeschrieben wurde, welche Leistungen ein möglicher privater Betreiber des öffentlichen Nahverkehrs ab Ende 2019 verpflichtend zu erbringen hat.

 

Die Wählergemeinschaft „Bürger für Rheine“ kritisiert, dass die Leistungen, die danach verpflichtend erbracht werden sollen, nicht einmal den bisherigen Stand des Personennahverkehrs in Rheine abbildeten, um mögliche private Bewerber nicht abzuschrecken. Im Nahverkehrskonzept 2018 seien Leistungen aufgeführt, die ein zukünftiger eigenwirtschaftlicher Betreiber zusätzlich erbringen könne, aber eben nicht erbringen müsse. Jede nicht festgeschriebene Innovation, jeder nicht festgeschriebenen mehr gefahrenen Kilometer, selbst der mittlerweile bei Pendlern beliebte Morgensprinter müsse die Stadt zusätzlich teuer erkaufen.

 

Die Bürger für Rheine wünschen sich für Rheine einen modernen, am Bedarf der Bürger orientierten Personennahverkehr. Der öffentliche Personennahverkehr sei Teil der Daseinsvorsorge des Staates und solle weder Sparzwängen noch Gewinnabsichten von privaten Betreibern Vorschub leisten.

 

Mit dem Bürgerbegehren wird deshalb gefordert, dass im Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine eine Ausweitung der Bus-Fahrzeiten an Wochentagen von morgens um 5.30 Uhr bis abends um 21.15 Uhr im Halbstundentakt, und an Sonntagen stündlich ab morgens um 10.00 Uhr bis abends um 19.15 Uhr verbindlich festgeschrieben wird.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 1. Juni 2018 begonnen. Am 3. August hatten die Initiatoren 3.709 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hat das Begehren am 25. September 2018 für unzulässig erklärt. Grund: Im Kopf der Unterschriftenliste hatten die Initiatoren formuliert, "Ich unterstütze mit meiner Unterschrift die UWG „Bürger für Rheine“, die einen Bürgerentscheid mit folgender Fragestellung herbeiführen will...". Da die Unterzeichner eines Bürgerbegehrens formal nicht dessen Initiatoren, sondern nur das Anliegen unterstützen, wurde dies als Formfehler erachtet.

 

Info:Bürger für Rheine

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