Hamminkeln

Bürgerbegehren für Verkleinerung des Stadtrates 2019

Träger: Pro Mittelstand Hamminkeln

Status: Bürgerentscheid vom 1.-7. Juli 2019

Aktuelles: In Hamminkeln will die Wirtschaftsvereinigung „Pro Mittelstand“ den Stadtrat von 38 auf 28 Sitze verkleinern. Die Unterschriftensammlung dazu hatte im April 2019 begonnen. Die Vereinigung versucht bereits zum zweiten Mal ihr Anliegen per Bürgerbegehren durchzusetzen. 

Hintergrund: Bereits 2018 wurde ein erster Versuch von der Vereinigung „Pro Mittelstand Hamminkeln“ unternommen, den Stadtrat zu verkleinern. Damals wurde das Begehren am 6. Februar 2018 für zulässig erklärt, inhaltlich jedoch vom Stadtrat abgelehnt. Weil die in einem Landesgesetz vorgesehene Frist zur Änderung der Größe des Stadtrates am 28. Februar 2018 endete, war die Durchführung eines Bürgerentscheids hierzu jedoch nicht mehr möglich. Die Forderungen des geplanten Begehrens in 2019 sind deckungsgleich mit jenen aus dem Vorjahr. 

Die Vereinigung will einen erneuten Versuch zur Stadtratsverkleinerung unternehmen, weil sie sich durch die Verabschiedung eines Gesetzes zur Änderung des Kommunalwahlgesetzes vom 1. November 2018 (DS 17/3776) durch die Landesregierung größere Erfolgschancen verspricht. Das Anliegen der Initiative geht auf eine Verwaltungsvorlage vom 20. Dezember 2017 zurück, in welcher eine Verkleinerung des Rates empfohlen wurde. Durch die Verkleinerung des Stadtrates soll eine Zersplitterung des Gemeinderats in Kleinstfraktionen verhindert werden. Das nordrhein-westfälische Verfassungsgerichtshof hatte 2017 in einem Urteilsspruch die 2,5 Prozent-Sperrklausel, die Parteien mit einem geringeren Anteil als dieser Prozentanteil den Einzug in die Gemeinderäte verwehrt, für verfassungswidrig erklärt. Durch die Reduzierung der Sitze im Stadtrat würde die Anzahl der absoluten Stimmen ansteigen, welche benötigt werden, um ein Direktmandat zu erhalten. Zusätzlich würden durch die Verkleinerung die Entschädigungszahlungen für die zehn wegfallenden Ratsmitglieder von jährlich bis zu 36.000 Euro im städtischen Haushalt eingespart werden können. Die Hamminkelner SPD-Fraktion begrüßt den Vorstoß sieht die Reduzierung auf die angestrebten 28 Sitze jedoch als zu umfangreich an. 

Wie bereits 2018 sprechen sich die Ratsfraktionen von CDU und Bündis 90/Die Grünen gegen den Vorstoß des Bündnisses aus. Sie argumentieren, dass beispielsweise bei Haushaltsberatungen mehr Ratssitze zur Diversifizierung des Meinungsbildes beitragen würden. In der Beschreibung des Begehrens von 2018 werden die Argumente der Gegner ausführlicher dargestellt. Die CDU-Fraktion lehnt die Verkleinerung des Rates ab, da weniger Ratsmitglieder nicht den Belangen der Ortsteile gerecht werden können. Gerade kleinere Dörfer könnten sich so abgehängt fühlen, was die lokale Politikverdrossenheit verstärken würde.

Weiterführende Informationen: 

Bürgerbegehren für Verkleinerung des Stadtrates 2018

Träger: Pro Mittelstand Hamminkeln

Status: Bürgerbegehren versandet

 

Aktuelles/Ergebnis: Der Rat der Stadt Hamminkeln hatte am 20. Dezember 2017 eine Vorlage der Verwaltung abgelehnt, nach der der Rat der Stadt von 38 auf 28 Mitglieder reduziert werden sollte. Die örtliche Wirtschaftsvereinigung „Pro Mittelstand Hamminkeln“ hatte am 20. Dezember deshalb ein Bürgerbegehren zur Umsetzung des Verwaltungsvorschlages angemeldet.

 

CDU und Grüne lehnten eine Verkleinerung des Rates ab. Man könne mit weniger Ratsmitgliedern nicht den Belangen der Ortsteile gerecht werden, heißt es zur Begründung. Mit einem kleineren Rat sei man dabei, weniger Demokratie zu wagen, was vor allem die Dörfer treffe. Man sehe keine Zersplitterung, auch wenn neue Gruppierungen oder Einzelbewerber anträten. Nachteile eines kleineren Rates wären, dass kleine Fraktionen noch kleiner würden und der notwendige Neuzuschnitt von Wahlbezirken zulasten der kleinen Dörfer Loikum, Wertherbruch und Marienthal gehe. Die Ratsgröße entspreche nicht mehr dem Zeitgeist, erklärt hingegen die SPD. Es sei sehr schwierig, bei Kommunalwahlen alle Wahlbezirke gut zu besetzen.

 

Hintergrund des Vorstoßes der Verwaltung war die Entscheidung des nordrhein-westfälischen Verfassungsgerichtshofes, die 2,5 Prozent-Sperrklausel, die Parteien mit einem geringeren Anteil als dieser Prozentanteil den Einzug in die Gemeinderäte verwehrt, für verfassungswidrig zu erklären. Dies eröffne das Risiko der Zersplitterung der Gemeinderäte in kleine und kleinste Parteien, was wiederum zu einer Behinderung der Verwaltungstätigkeit einer Gemeinde führen kann, erklärte „Pro Mittelstand Hamminkeln“. Die Zusammenfassung von Ortsteilen zu gemeinsamen Wahlbezirken sei 42 Jahre nach der kommunalen Neuordnung mehr als überfällig und fördere das dringend erforderliche ganzheitliche Denken und Handeln für die Stadt. In Hamminkeln wären mit einem Rat mit 28 Sitzen rund 330 Wählerstimmen nötig, um einen Ratssitz zu erobern. 2018 waren es etwa 220.

 

Vor diesem Hintergrund habe der Städte- und Gemeindebund NRW auf die nur noch bis zum 28. Februar gegebene Möglichkeit hingewiesen, die Räte zu verkleinern und so über die nötige absolute Stimmenzahl die Hürden zu erhöhen, ein Direktmandat zu holen. Eine Verkleinerung lasse den Stadtrat effizienter werden, entlaste den städtischen Etat um 36.000 Euro jährlich und lasse die Zusammenfassung von Ortsteilen zu Wahlbezirken zu.

 

Die Unterschriftensammlung für das Bürgerbegehren hatte am 22. Dezember 2017 begonnen. Am 22. Januar 2018 hatten die Initiatoren 1.907 gültige Unterschriften hierfür bei der Stadt eingereicht. Der Stadtrat hatte das Begehren am 6. Februar 2018 für zulässig erklärt, es inhaltlich jedoch abgelehnt. Weil die Frist zur Änderung der Größe des Stadtrates am 28. Februar 2018 endete, war die Durchführung eines Bürgerentscheids hierzu jedoch nicht mehr möglich.

 

Info:Bürgerbegehren "Hamminkeln stimmt ab"

Aktuelles

Aktuelles zu Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in Nordrhein-Westfalen finden Sie hier