Wer soll über Bürgerbegehren entscheiden?

Bürgerbegehren in Troisdorf

Die WDR-Sendung "Westpol" beschäftigte sich am 5. April mit der Frage, wer über die Zulässigkeit von Bürgerbegehren entscheiden soll. Damit ein Bürgerentscheid stattfinden kann, muss ein Bürgerbegehren eine Reihe von Zulässigkeitsvoraussetzungen erfüllen. Dazu gehören eine Begründung, oft ein Vorschlag zur Deckung der Folgekosten des Bürgerbegehrens und eine umsetzbare Fragestellung für die Abstimmung im Bürgerentscheid.

 

Der Verwaltungsrechtler Prof. Dr. Harald Hofmann aus Köln hatte vor kurzem angeregt, in Zukunft die Bezirksregierungen als Kommunalaufsichtsbehörden anstelle der Räte entscheiden zu lassen. In der Praxis seien die Räte ihrer Pflicht zur unbefangenen Zulässigkeitsentscheidung strukturell nicht gewachsen, weil sie gleichzeitig die politische Entscheidung über ein Bürgerbegehren zu treffen haben. Eine Entscheidung durch die Bezirksregierungen würde Zweifel an der Unbefangenheit der Zulässigkeitsentscheidung verringern. Die Räte müssten nicht mehr über eine Rechtsfrage befinden, die mittelbar ihre eigene vorherige Tätigkeit oder Untätigkeit betreffe.

 

Den Westpol-Beitrag finden Sie auf der Internetseite des <link http: www.wdr.de themen global webmedia webtv>WDR

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