Wenn Räte begehren

© Bild: Stadt Aachen

Mit einem so eindeutigen Ergebnis hatte keiner gerechnet. Am 10. März votierten bei einem Ratsbürgerentscheid in Aachen 66,3 Prozent der Abstimmenden gegen den Bau der so genannten „Campusbahn“-Linie, einer neuen Straßenbahnstrecke, die mehrere Stadtteile miteinander verbinden sollte.

 

Die Abstimmung in der Kaiserstadt war der neunte Ratsbürgerentscheid in Nordrhein-Westfalen. Der Landtag hatte die Einführung dieses Demokratie-Instruments 2007 beschlossen. Per Ratsbürgerentscheid können Räte und Kreistage kommunalpolitische Entscheidungen an die Bürger geben. Der Rat stellt per Ratsbegehren eine Frage an die Bürger und bittet damit um deren Votum. Dazu bedarf es im Rat einer Zweidrittel-Mehrheit. Bei den neun bisherigen Abstimmungen wurden acht Ratsbegehren von den Wählern abgelehnt. Nur in Legden unterstützten die Bürger 2012 ein Ratsbegehren für ein neues Gewerbegebiet.

 

Es sieht also so aus, als kämen die Räte mit Ratsbürgerentscheiden auf keinen grünen Zweig. Oder etwa doch? Der Blick auf andere Bundesländer mit einer längeren Tradition von Ratsbürgerentscheiden und damit auch mehr Praxis-Erfahrung ergibt ein anderes Bild. Bis Ende 2011 gab es bundesweit 810 Ratsbürgerentscheide. Solche auch „Ratsreferenden“ genannten Verfahren hatten mit 60,4 Prozent eine deutlich höhere Erfolgsquote als bürgerinitiierte Bürgerentscheide mit 48,8 Prozent.

 

Ein markanter Fall war etwa der Ratsbürgerentscheid über den Bau der Allianz-Arena in München, für die im Jahr 2001 65,8 Prozent der Abstimmenden votiert hatten. Im baden-württembergischen Reutlingen stimmten die Bürger 2006 für den Bau einer neuen Stadthalle. In Karlsruhe hatten die Wähler 2002 ein Ratsbegehren zum Schienenverkehrsprojekt Innenstadt mit dem Bau von Tunneln für den Auto- und Schienenverkehr unterstützt.

 

Die Erfolgsaussichten eines Ratsbegehrens hängen stark vom Ausgangspunkt ab. Reagiert der Rat damit z.B. nur auf ein Bürgerbegehren oder setzt er einen Ratsbürgerentscheid frühzeitig selber an? Davon hängt ab, wer an die Bürger zuerst mit seinen Argumenten heran tritt und sie auf seine Seite zieht. Lässt man sich von einem Bürgerbegehren jagen oder bestimmt man selber die Agenda? In Aachen gab es zuerst ein Bürgerbegehren gegen die Campusbahn, das von rund 9.000 Aachenern unterzeichnet worden war. Die Initiatoren hatten also bereits viele Gespräche mit Bürgern geführt, bevor der Rat und die Parteien aktiv wurden und ab Dezember für die Campusbahn warben.

 

Trotz des großen Aufwands mit Zeitungsanzeigen, Plakaten, Veranstaltungen und einem Info-Büro gelang es den Befürwortern der Campusbahn in der kurzen Zeit nicht mehr, eine Mehrheit der Aachener von ihrer Idee zu überzeugen. Grund hierfür könnten auch die aktuellen Kostensteigerungen bei Projekten wie dem Bahnhof Stuttgart 21 oder dem Flughafen Berlin-Brandenburg sein, der die Skepsis der Bürger gegenüber Großprojekten wachsen lässt.

 

Zu lernen wäre aus dem Ratsbürgerentscheid in Aachen, dass man bei wichtigen Fragen nicht warten sollte, bis ein Bürgerbegehren die Politik zum Handeln zwingt. Wichtig ist vielmehr, die Bürger von vornherein an Entscheidungen zu beteiligen und Bürgerbeteiligung und Bürgerentscheide dabei als selbstverständlichen Bestandteil des Planungsprozesses zu verstehen.

Pressemitteilung

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