Was dürfen Bürger entscheiden?

Bild: VHS Essen

Dürfen Bürger selber über die Gestaltung kommunaler Haushalte entscheiden oder nicht? Das war eine der tragenden Fragen bei der Veranstaltung „Wenn der Bürger stört - Der Streit um den Bürgerentscheid“ in Essen am 19. März. Anlass war ein aktuell in der Ruhrgebietsstadt laufendes Bürgerbegehren gegen Kürzungen von Personalkosten in Kultureinrichtungen. Von den Kürzungen betroffen sind Einrichtungen wie die Volkshochschule, die Folkwang Musikschule oder das Kulturzentrum Schloss Borbeck. Die Kürzungen sollen zur Schließung einer Haushaltslücke von 120 Millionen Euro beitragen.

 

Umstritten ist, ob das Bürgerbegehren überhaupt zulässig ist. Die Stadt hatte bei Professor Janbernd Oebbecke von der Universität Münster ein Gutachten in Auftrag gegeben, laut dem das Bürgerbegehren unzulässig ist. Der Rechtsexperte sieht in dem Bürgerbegehren einen Eingriff in die Organisationshoheit des Essener Oberbürgermeisters. Das Bürgerbegehren berühre die „innere Organisation der Verwaltung“, zu der keine Bürgerentscheide zulässig sind. Außerdem greife das Bürgerbegehren die Haushaltssatzung der Stadt an, die ebenfalls vom Bürgerentscheid ausgeschlossen ist.

 

„Wir halten das Bürgerbegehren Kulturgut für zulässig“ erklärte hingegen Mehr Demokratie-Pressesprecher Thorsten Sterk auf Nachfrage von Moderator Thomas Becker bei der Veranstaltung der Neuen Rhein/Neue Ruhr Zeitung in der Volkshochschule am Essener Burgplatz. Das Bürgerbegehren berühre zwar den städtischen Haushalt, jedoch nicht die Haushaltssatzung. Und nur diese sei vom Bürgerentscheid ausgeschlossen.

 

Bürgerbegehren gefallen gut

Anabel Jujol, Sprecherin des Bürgerbegehrens „Kulturgut“, berichtete von einer großen Unterstützung ihrer Initiative in der Bürgerschaft, aus der bereits 10.000 Unterschriften für das Begehren zusammen gekommen seien. „Ich bin erst vor zwei Jahren politisch aktiv geworden, das Instrument Bürgerbegehren gefällt mir aber sehr gut“, so Jujol. Ihre Initiative sei dankbar für die Beratung durch Mehr Demokratie. Bei der Stadt habe man sich nicht so gut aufgehoben gefühlt.

 

Die Stadt hatte die Folgekosten des Bürgerbegehrens, die auf der Unterschriftenliste anzugeben sind, zuerst zu hoch eingeschätzt. Nachdem das Begehren bereits im Dezember gestartet war, erfolgte im Februar eine Korrektur. Das Bürgerbegehren bekam eine neue Kostenschätzung und die Einreichungsfrist von nur drei Monaten nach Ratsbeschluss wurde verlängert. Dafür nahm Dr. Uta von Loewenich als Leiterin des Rechtsamtes der Stadt in der Diskussion die Verantwortung auf ihre Kappe.

 

Schweizerin verwundert

Aus dem Publikum heraus zeigte sich eine in Essen lebende Schweizerin verwundert über den Stand der direkten Demokratie in Deutschland. Knappe Fristen und Zweifel an der Zulässigkeit von Bürgerbegehren kenne sie aus ihrer Heimat nicht. Die direkte Demokratie in der Schweiz habe zwar auch ihre Schwächen, trotzdem könne man sich damit in die Politik einmischen.

 

Zur Vereinfachung von Bürgerbegehren schlug Mehr Demokratie-Sprecher Sterk vor, Bürgerbegehren nicht erst nach ihrer Einreichung mitsamt einer ausreichenden Unterschriftenzahl auf ihre Zulässigkeit zu prüfen, sondern bereits vor Beginn der Unterschriftensammlung. Außerdem solle Landtag endlich die überflüssige Frist für Bürgerbegehren gegen Ratsbeschlüsse abschaffen. „Hätten wir solche Regeln, wäre den Essenern in den letzten Monaten einiges erspart geblieben“, so Sterk.

 

Der Grünen-Landtagsabgeordnete Mehrdad Mostofizadeh versprach, den Vorschlag der Vorprüfung von Bürgerbegehren zu prüfen und gegebenenfalls in den Landtag einzubringen. Auch wenn er bei Bürgerentscheiden manchmal zu den Verlierern gehöre, sei er doch für mehr direkte Demokratie, sagte der ehemalige Essener Kommunalpolitiker, der als kommunalpolitischer Sprecher seiner Fraktion die vom Landtag Ende 2011 beschlossene Vereinfachung von Bürgerbegehren und Bürgerentscheiden in NRW mitangeschoben hatte.

 

Das starke Interesse des Publikums der gut besuchten Veranstaltung hat auf jeden Fall einmal mehr bewiesen, dass die direkte Demokratie öffentliche Debatten über politische Entscheidungen befördert. Davon sollte es mehr geben.

Pressemitteilung

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