Die FDP will sich nach der Landtagswahl am 9. Mai für ein demokratischeres Kommunalwahlsystem einsetzen. Das hat der Parteitag der Liberalen am 13. März in Siegen beschlossen. In Zukunft sollen die Wähler nicht mehr nur starre Kandidatenlisten ankreuzen, sondern die Kandidatenreihenfolge auf diesen Listen noch einmal ändern können. Möglich macht dies ein in 13 Bundesländern bereits bewährtes Wahlrecht namens "Kumulieren und Panaschieren".
Mittels dieses Wahlsystems können die Bürger ihre Lieblingskandidaten favorisieren. Dies ist möglich durch die Vergabe von bis zu drei Stimmen an einen Mandatsbewerber. Auch können die Wähler Kandidaten verschiedener Parteien zu ihrer Lieblingsmannschaft für den Rat kombinieren, indem sie ihre Stimmen entsprechend verteilen. Außerdem können ungeliebte Politiker von der Liste der favorisierten Partei gestrichen werden. Statt bisher einem Kreuz können die Wähler nach dem Vorschlag von Mehr Demokratie dabei soviele Stimmen vergeben, wie der jeweilige Rat Sitze hat. Gleichzeitig bleibt aber auch die Möglichkeit bestehen, den Listenvorschlag einer Partei mit nur einem Kreuz zu bestätigen. Die Liberalen wollen damit eine stärkere Beteiligung der Bürger an den politischen Entscheidungen in den Kommunen vor Ort erreichen, "denn Demokratie beginnt in den Kommunen". Noch 2008 hatte die FDP-Fraktion im Landtag unsere Volksinitiative "Mehr Demokratie beim Wählen" zur Einführung von Kumulieren und Panaschieren abgelehnt.
Für Rückkehr der Stichwahl
Die FDP macht sich außerdem für die Wiedereinführung der Stichwahl bei Bürgermeisterwahlen stark. Sie zieht damit die Konsequenzen aus den negativen Erfahrungen nach deren Abschaffung im Jahr 2007. Seitdem wurden zahlreiche Stadtoberhäupter ohne eigene Mehrheit gewählt. Teilweise erhielten die Wahlsieger weniger als 30 Prozent der Wählerstimmen. Bei der Kommunalwahl am 30. August 2009 hatten so 103 Bürgermeister weniger als 50 Prozent aller abgegebenen Stimmen hinter sich.
Gegen Volksentscheid-Reform
Zu weiteren Demokratie-Reformen im Programm konnte sich die FDP nicht durchringen. Ein Antrag für die Einführung der freien Unterschriftensammlung und eine niedrigere Unterschriftenhürde bei landesweiten Volksbegehren wurde vorerst abgelehnt. Die Botschaft der Praxisuntauglichkeit des jetzigen Verfahrens ist bei den Liberalen leider noch nicht durchgedrungen.
Ein Volksbegehren ist die Vorstufe zum Volksentscheid, zu dem es kommt, wenn der Landtag die Forderung der Initiatoren des Begehrens ablehnt. Das letzte NRW-Volksbegehren fand 1978 statt. Seinerzeit hatten mehr als 3,6 Millionen Bürger das Volksbegehren "Stop Koop" unterschrieben. Daraufhin hatte die Landesregierung aus SPD und FDP ihre Pläne zur Einführung der "Kooperativen Schule" aufgegeben. In anderen Bundesländern finden Volksbegehren wegen niedrigerer Hürden sehr viel häufiger statt. In Brandenburg kommt es so etwa alle 2,3 Jahre zu einem Volksbegehren, in Bayern alle 3,6 Jahre. Eine solch lebendige Praxis der direkten Demokratie wünschen wir uns auch für Nordrhein-Westfalen.










