In Meckenheim ist Wahlkampf-Zeit. Am 25. November entscheiden die Bürger der Stadt im Rhein-Sieg-Kreis auf Antrag des Rates darüber, ob ihre Bürgermeisterin Yvonne Kempen (CDU) weiter im Amt bleiben darf oder zurück treten muss.
In dem von fast allen Fraktionen unterstützten Antrag werden Kempen politische Alleingänge und eine Schädigung der Stadt vorgeworfen. Die Bürgermeisterin beachte Ratsbeschlüsse nicht, informiere den Rat nicht über wichtige Dinge, eigne sich bei ihren Alleingängen Kompetenzen des Rates an und befolge Anweisungen der Kommunalaufsicht nicht. Eine Zusammenarbeit mit Kempen sei nicht möglich, weswegen man das Abwahlverfahren eingeleitet habe, um weiteren Schaden von der Stadt abzuwenden.
Die Bürgermeisterin sieht sich hingegen vom Rat in ihrer Tätigkeit behindert. Eine ordnungsgemäße Erledigung ihrer Aufgaben sei "aufgrund von zahlreichen rechtswidrigen Entscheidungen und der Verweigerungshaltung des Rates nicht mehr gesichert". Um die Handlungsfähigkeit der Stadt zu erhalten, hatte sie deshalb im September beim Innenministerium einen Antrag auf Auflösung des Stadtrats gestellt.
Obwohl die Bürger in NRW seit 1994 ihre Bürgermeister und Landräte direkte wählen können, ist eine direkte Abwahl auf dem Wege von Bürgerbegehren und Bürgerentscheid nicht möglich. Mehr Demokratie fordert die Einführung dieser Möglichkeit