Sperrklauseln sind bei Kommunalwahlen verfassungswidrig. So lautete 1999 das Urteil des Landesverfassungsgerichthofs und schaffte die bis dahin bestehende Fünf-Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen ab. Auch 2008 wurde die Forderung der damaligen schwarz-gelben Landesregierung nach einer Ein-Prozent-Sperrklausel als verfassungswidrig abgelehnt.
Nun fordern die Fraktionen der SPD, Grünen und der CDU die Wiedereinführung einer Sperrklausel. Im sogenannten Kommunalvertretungsstärkungsgesetz legten die drei Fraktionen am 22. September einen Entwurf vor, der die Einführung einer 2,5 Prozent-Hürde bei Kommunalwahlen vorsieht. Geplant ist es, das Gesetz schon Anfang nächsten Jahres im Landtag zu verabschieden.
Ein zentrales Argument der beteiligten Parteien für eine Sperrklausel ist, dass „aufgrund der absehbaren Schwierigkeiten bei der Mehrheitsbeschaffung vielerorts die Bildung von „großen Koalitionen“ als faktisch dauerhafter Zustand manifestiert wird“, so der Wortlaut in dem Gesetzesentwurf. Wenn man sich die Räte und Kreistage in NRW jedoch genauer anschaut, stellt sich heraus, dass in weniger als einem Viertel aller Räte und Kreistage der Großstädte in NRW die CDU und die SPD ein Bündnis geschlossen haben. Vielmehr sind es gerade die kleinen Parteien, die zusammen mit den etablierten Parteien eine Mehrheit bilden. So z.B. in NRWs einwohnerstärksten Stadt Köln, in dessen Stadtrat die SPD und die Grünen ein Bündnis mit den Piraten bilden. Angesichts dieser Tatsache ist es also fragwürdig, eine Sperrklausel mit dem Argument der dauerhaften „großen Koalitionen“ zu begründen.
Nachweis von Funktionsunfähigkeit fehlt
Die drei größten Landtagsfraktionen rechtfertigen den Vorschlag auch damit, dass es ohne eine Sperrklausel zu einer zunehmenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen komme. Mit einer Anzahl von bis zu 13 Fraktionen und Gruppen in einigen Stadträten sei die Funktionsfähigkeit der Räte und Kreistage stark bedroht. Im Zweifelsfall könne es die Bildung einer mehrheits- und handlungsfähigen Regierung unmöglich machen und verhindern, dass z.B. der Haushalt verabschiedet werden kann.
Mehr Demokratie hält diese Befürchtung jedoch für unbegründet. Eine Funktionsunfähigkeit der Räte ist nicht eingetreten. Tatsächlich konnten die Parteien einen Nachweis für die Funktionsunfähigkeit der Räte und Kreistage, den das Verfassungsgericht fordert, bislang nicht erbringen. Auch die im Auftrag der SPD erstellten Gutachten schaffen es nicht, eine Funktionsunfähigkeit stichhaltig nachzuweisen, denn nicht jede Erschwernis in der Mehrheitsbildung stellt eine relevante Funktionsbeeinträchtigung der kommunalen Vertretungen dar, wie das Bundesverfassungsgericht schon bei vergangenen Versuchen einer Einführung von Sperrklauseln auf kommunaler Ebene urteilte.
Gleichheit der Wahl wichtig
In ihrem Gesetzesentwurf begründen die drei Fraktionen ihren Vorschlag außerdem mit dem Hinweis auf die Verfolgung von Partikularinteressen durch die kleinen Parteien und Wählergruppen. Nach einem früheren Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist dies jedoch kein stichhaltiger Grund, mit dem eine Sperrklausel auf Kommunalebene begründet werden kann.
Mehr Demokratie hält es vielmehr für wichtig, dass bei einer Kommunalwahl die unterschiedlichen politischen Strömungen abgebildet werden. Der entscheidende Punkt ist dabei die Gleichheit der Wahlen. Mit einer Sperrklausel wird jedoch Demokratie abgebaut und der oftmals fruchtbaren Vielfalt in den Stadträten und Kreistagen einen Riegel vorgeschoben. Auch um etwas gegen die sinkende Wahlbeteiligung zu unternehmen, erscheint es deshalb nicht sinnvoll, mit einer Sperrklausel die Stimmen der Wählerinnen und Wähler zu entwerten.
Für eine Verfassungsänderung wird eine Zwei-Drittel-Mehrheit im Landtag benötigt, die durch die Stimmen von SPD, Grünen und der CDU gegeben ist. Sollte es jedoch zur Verabschiedung des Gesetzes kommen, dürfte aufgrund der schwachen Argumentation eine Klage kleinerer Parteien und Wählergruppen nicht lange auf sich warten lassen.








