Vom Rechtsbehelf für Bürgerbegehren

Wer schon einmal ein Bürgerbegehren aus nächster Nähe beobachtet oder in den Medien verfolgt hat, weiß es schon lange: die Frage, ob ein Thema im Bürgerbegehren tatsächlich rechtlich zulässig ist oder nicht, ist häufig umstritten.

 

Zwar hat der Landesgesetzgeber in der Gemeindeordnung grundsätzlich erst einmal alle Themen für Begehren zugelassen, dann hat er aber in einem nächsten Schritt fünf Ausnahmen aufgestellt. Das macht es Bürgerinitiativen nicht leicht, aber auch nicht politischen Akteuren: Denn zu verlockend ist es, ein Thema, das man für politisch falsch hält mit dem Argument, es sei rechtlich unzulässig, abzulehnen.

 

Und so werden viele Bürgerbegehren im Rat ihrer Stadt für unzulässig erklärt. Hiergegen können die Vertretungsberechtigten dann rechtlich vorgehen. Aber wie? Sie sollen - so sagt es das Gesetz - "einen Rechtsbehelf einlegen". Welcher das im Jahr 2015 sein wird, ist noch völlig offen und könnte für Verwirrung sorgen.

 

Denn die Gemeindeordnung selbst verrät nicht, wo man den passenden Rechtsbehelf findet. Und die Vertretungsberechtigten dürfen sich auch nicht "irgendeinen" Rechtsbehelf aussuchen. Aufklärung verschafft hier nur ein Blick in das Justizgesetz des Landes NRW. Und dort ergibt sich aus § 110 des Justizgesetzes, dass es "einer Nachprüfung in einem Vorverfahren" nicht bedarf. Das kann man kurz auf den Punkt bringen: die Vertretungsberechtigten dürfen beim Verwaltungsgericht klagen.

 

Stand 2014 mit kuriosen Folgen zum Jahresende

Wenn, ja wenn der Verwaltungsakt über die Unzulässigkeit des Bürgerbegehrens bis zum 31. Dezember 2014 bekannt gegeben worden ist. Das trifft also auf alle laufenden Verfahren zu, die momentan noch im Rat diskutiert und beraten werden. Stimmt der Rat dort mehrheitlich für die Unzulässigkeit eines Begehrens und verschickt die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister anschließend einen entsprechenden Bescheid, der noch in diesem Jahr ankommt (!), dann darf geklagt werden.

 

Ende des Jahres läuft diese Vorschrift aber aus, dann würde es automatisch wieder ein Vorverfahren geben und auch das kann man kürzer fassen: dann muss ein Widerspruch beim Rat eingelegt werden.

 

Kuriose Sonderfälle ergeben sich also, wenn ein Rat im Dezember kurz vor Weihnachten noch über ein Bürgerbegehren berät. Dann kommt es nämlich nicht darauf an, wann die Bürgermeisterin oder der Bürgermeister den Bescheid verschickt, sondern wann er bei den Vertretungsberechtigten ankommt. Geht der Verwaltungsakt in der Weihnachtspost unter und wird erst im neuen Jahr 2015 bei den Vertretungsberechtigten eingeworfen oder zugestellt, dann kann es sein, dass das Schreiben selbst noch mitteilt, man könne Klage einreichen. Tatsächlich gilt aber ab dem 1. Januar 2015 dann wieder das Widerspruchsverfahren.

 

Überhaupt: will man das eigentlich wieder, das Widerspruchsverfahren?

Das kommt darauf an, ob man eher den Worten oder eher den Taten des nordrhein-westfälischen Landtags glaubt. Denn das Widerspruchsverfahren ist eigentlich schon seit dem 1. November 2007 abgeschafft. Auch beteuern die Landesregierung und alle Fraktionen im Landtag, dass man grundsätzlich - von einigen wenigen Ausnahmen abgesehen - direkt die Klage ermöglichen möchte. Soweit die warmen Worte.

 

Gleichzeitig hat sich der Landtag nicht getraut, in die Gemeindeordnung das Wort "Klage" hineinzuschreiben, sondern hat stattdessen den Oberbegriff "Rechtsbehelf" gewählt. Damit hat er sich alle Optionen offen gehalten.

 

Und als ob das für die Bürger nicht schon verwirrend genug wäre, hat er das Widerspruchsverfahren immer nur befristet ausgesetzt. So zum Beispiel bis Ende 2012. Erst Ende Oktober 2012 wurde die Frist dann um ein Jahr verlängert bis Ende 2013. Und als die Frist wieder abzulaufen drohte, wurde erneut das Gesetz um ein Jahr verlängert bis Ende 2014. Die Entscheidung fiel aber erst im Dezember 2013.

 

Und als ob man sich also nicht mehr daran erinnern könnte, dass hier keine ernsthaften Entscheidungen getroffen, sondern jeweils nur "Vertagungen" vorgenommen worden sind, ist der Landtag offenbar auch in diesem Jahr völlig überrascht, dass das Widerspruchsverfahren wieder auszulaufen "droht". Dabei hat er es selbst so beschlossen und weiß seit April diesen Jahres, dass sich die Landesregierung mit einem neuen Gesetzentwurf einbringen wollte. Das hat sie im Sommer getan. Zu spät aus der Sicht einiger Landtagsfraktionen. Denn man wusste schon im Juli nicht mehr, ob es überhaupt noch gelingen könnte, jetzt eine Beratung und Beschlussfassung bis Ende des Jahres durchzuführen.

 

Verrückte Welt also, könnte man meinen. Eigentlich will man kein Widerspruchsverfahren, aber abschaffen will man es auch nicht. Was bringt also die Zukunft?

 

Ausblick 2015: endlich mehr Klarheit!

Sie wird hoffentlich endlich Klarheit schaffen. Denn die Ankündigung, man könne das Gesetz evtl. nicht mehr bis Jahresende beraten und beschließen, dürfte wohl vor allen Dingen eine politische Drohung gewesen sein. Am 4. November nun wird eine öffentliche Anhörung im Landtag stattfinden, in den letzten Monaten wurden bereits schriftliche Stellungnahmen eingeholt. Die Bewertung von Gesetzentwurf und Ausschüssen ist dabei bislang eindeutig: die Befristung des Widerspruchsverfahrens wird aufgegeben, es wird ganz abgeschafft. Nur in einigen wenigen Bereichen, darunter auch im Jugendhilferecht ein neues Rechtsgebiet, will das Landesrecht den Widerspruch noch ermöglichen. Ansonsten darf der "Rechtsbehelf" in der Gemeindeordnung also zukünftig und unbefristet mit "Klage" übersetzt werden.

 

Den Tag, an dem der Landtag NRW dies beschließt, kann man sich also getrost rot im Kalender anstreichen. Denn dann wird endlich wieder dauerhaft Rechtsklarheit herrschen. Das bisherige Hin und Her kurz vor Jahresende war für Bürgerinitiativen, Räte und Verwaltungen undankbar. Und die Unentschlossenheit des Gesetzgebers war auch kein Ruhmesblatt. Es ist also gut, wenn er sich nun - wie im Gesetzentwurf vorgeschlagen - endgültig entscheidet. Und ich bin sicher, das schafft er noch vor Jahresende.

Pressemitteilung

Große Abschlussgala in Duisburg feiert demokratisches Engagement von Schülerinnen und Schülern [weiter...]

Termine

23.04.2026

Sprechen & Zuhören in der Pauluskirche Dortmund

Dortmund
[weiter...]

Alle NRW-Termine auf einen Blick finden Sie hier

Newsletter

Wir schützen Ihre Privatsphäre und geben Ihre Daten nicht weiter. Bitte lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.
Mit dem Absenden akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung.

Bitte die Felder mit (*) ausfüllen. Die anderen Felder sind optional.

Infos im Abo

Aktuelle Nachrichten und Pressemit- teilungen: Unsere RSS-Newsfeeds