In Berlin brummt die direkte Demokratie. Am 27. April können die Hauptstädter erstmals aufgrund eines Volksbegehrens über eine landespolitische Angelegenheit abstimmen. Bei der Volksabstimmung geht es darum, ob der Flughafen Tempelhof wie von der Landesregierung geplant geschlossen oder weiter betrieben werden soll.
Zum Volksentscheid kommt es, weil das Berliner Abgeordnetenhaus auf Betreiben von Mehr Demokratie 2006 Erleichterungen für die Durchführung von Volksbegehren beschlossen hatte. Die Unterschriftenhürde für Volksbegehren wurde ebenso gesenkt wie die zu überspringende Abstimmungshürde beim Volksentscheid. Im gleichen Jahr haben die Berliner diese Regelungen per Volksentscheid mit überwältigender Mehrheit bestätigt.
Seitdem sind die zuvor utopisch hohen Hürden erstmals auf ein erträgliches Maß gesenkt, Volksbegehren haben tatsächlich eine Chance auf Erfolg. Deshalb wurden nicht nur Unterschriften für den Flughafen Tempelhof, sondern auch für mehr Betreuungspersonal in Kindergärten, gegen ein Rauchverbot in Gaststätten oder für die Gleichstellung des Religionsunterrichts an Schulen mit dem dort gelehrten Fach "Ethik" gestartet.
Während Berlin also demokratisch abhebt, klebt Nordrhein-Westfalen weiter am Boden. Anders als in Berlin sind die Hürden für Volksbegehren immer noch zu hoch. Wer in NRW einen Volksentscheid herbei führen will, muss für ein Volksbegehren hierzu binnen acht Wochen mehr als eine Million Bürger (acht Prozent aller Stimmberechtigten) dazu bewegen, sich in den Rathäusern dafür einzutragen. Eine solch hohe Hürde ist kaum zu nehmen. In Berlin liegt die Unterschriftenhürde bei sieben Prozent der Stimmberechtigten. Die Eintragungsfrist ist mit vier Monaten viel länger, außerdem können die Bürger sich überall (z.B. bei Unterschriftensammlern auf Straßen und Plätzen) und nicht nur in den Rathäusern in die Unterschriftenlisten eintragen.
Anders als in Berlin sind in NRW außerdem Volksbegehren mit finanziellen Auswirkungen auf den Landeshaushalt nicht zulässig. Deshalb konnten etwa die Initiatoren der 2006 durchgeführten Volksinitiative für eine bessere Finanzausstattung der Jugendeinrichtungen in NRW nach der Ablehnung der Initiative durch den Landtag das Demokratie-Instrument Volksbegehren nicht nutzen.
Wenn Rheinländer und Westfalen sich also in Sachen Demokratie nicht von den Preußen die Butter vom Brot nehmen lassen wollen, ist eine Reform der direkten Demokratie auf Landesebene dringend notwendig. Damit auch die Bürger zwischen Rhein und Weser mit Volksentscheiden endlich abheben können.









