SPD und CDU im Landtag wollen die Unterschriftenhürde für landesweite Volksbegehren senken. Laut der WDR-Sendung "Westpol" haben sich die beiden Fraktionen darauf geeinigt, das Quorum von derzeit acht Prozent der Stimmberechtigten auf fünf Prozent herunter zu setzen. Das wären rund 670.000 Unterschriften statt derzeit rund 1,1 Millionen Signaturen.
Das Unterschriftenquorum beim Volksbegehren stellt sicher, dass das Interesse an der Abstimmungsfrage genügend breit ist und der Aufwand eines Volksentscheids sich lohnt. Gleichzeitig soll die Unterschriftenhürde aber nicht von der Durchführung von Volksbegehren abschrecken. Wer sich aber ausrechnet, dass er derzeit ein Jahr lang Tag für Tag auch bei Regen, Schnee oder Frost rund 3.000 Unterschriften sammeln muss, schreckt davor wohl eher zurück.
Einige Bundesländern haben für Volksbegehren niedriger Hürden als NRW, ohne dass es dort zu einer Inflation direkt-demokratischer Initiativen gekommen wäre. So reichen in Brandenburg die Unterschriften von vier Prozent der Stimmberechtigten in sechs Monaten, in Schleswig-Holstein die von fünf Prozent der Stimmberechtigten in ebenfalls sechs Monaten.
Da NRW sowohl von der Fläche, als auch von der Bevölkerungszahl viel größer als diese Länder ist, wäre eine Unterschriftenhürde von zwei Prozent (rund 265.000 Unterschriften) angemessen. Mit zunehmender Größe eines Bundeslandes wächst der für ein Volksbegehren notwendige Organisationsaufwand erheblich, so dass niedrigere Prozentzahlen als in kleineren Bundesländern nahe liegen.
Bereits im Dezember 2011 hatte der Landtag die Durchführung von Volksbegehren vereinfacht. Die Eintragungsfrist wurde von acht Wochen auf ein Jahr verlängert. Die Eintragung ist nicht mehr nur in den Rathäusern möglich, sondern auch an Infoständen oder bei Veranstaltungen. Weil zur Senkung der Unterschriftenhürde im Landtag eine Zweidrittel-Mehrheit notwendig ist, muss anders als bei der vor Weihnachten beschlossenen Reform auch die CDU zustimmen.









